Von Baulandbeschluss bis Zwischenerwerb
Kommunale Stellschrauben und Partner in der Bodenpolitik
Kommunen sind Hauptakteure, wenn es um die Bereitstellung von Flächen für die Daseinsvorsorge, als Wohnbauland oder für Maßnahmen zur Klimaanpassung geht. Die Aufgaben sind in den letzten Jahren nicht weniger geworden, stattdessen weiten sich die Zielkonflikte aus: Klamme Kassen schränken den Spielraum für den Flächenankauf ein; angespannte Wohnungsmärkte sowie steigende Zins- und Baukosten konterkarieren die Ziele des Flächensparens; fehlende Fachkräfte in den Verwaltungen schränken die Möglichkeit der Umsetzung aufwändiger planerischer Instrumente ein.
Den Schwierigkeiten zum Trotz haben sich in den letzten Jahren viele Kommunen auf den Weg gemacht hat, mit einer aktiven Bodenpolitik Gestaltungsoptionen für die Zukunft zurückzugewinnen. Dafür notwendig sind vielfältige Partner sowie eine breit getragene bodenpolitische Strategie.
Das Seminar gibt Einblicke in den „Maschinenraum" der kommunalen Bodenpolitik und bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Erfahrungen bei der Anwendung von alten und neuen Instrumenten miteinander auszutauschen. Zudem werfen wir einen Blick über den Tellerrand der bodenpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland und betrachten die Handhabung in anderen Ländern. Nicht zuletzt befassen wir uns mit neuen Argumenten für eine aktive Bodenpolitik.
Details
Für Mitarbeiter*innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
- 255,- Euro für Teilnehmer*innen aus Difu-Zuwenderstädten
- 435,- Euro für Teilnehmer*innen aus den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages sowie NGOs.
Für alle übrigen Teilnehmer*innen gilt ein Preis von 555,- Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Mittag- und Pausenbewirtung sind in der Gebühr enthalten, Kosten für Anfahrt und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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