Was ist eigentlich ...?
Begriffserklärungen aus der kommunalen Szene
- Was ist eigentlich Gentrifizierung?
- Was ist eigentlich Rekommunalisierung?
- Was ist eigentlich Quartiermanagement?
- Was ist eigentlich Urban Audit?
- Was ist eigentlich eine Umweltzone?
- Was ist eigentlich Flächenkreislaufwirtschaft?
- Was ist eigentlich E-Government?
- Was ist eigentlich Bauleitplanung?
- Was ist eigentlich Segregation?
- Was ist eigentlich Gender Mainstreaming?
- Was ist eigentlich PPP?
- Was ist eigentlich ein BID?
Was ist eigentlich Quartiermanagement?
Unter Quartiermanagement (QM) wird – meist im Zusammenhang mit „benachteiligten Stadtteilen“ – eine Organisationseinheit im Wohnquartier verstanden, die in einem Stadtteilbüro präsent ist und vor Ort mit Bewohnern, Gewerbetreibenden sowie anderen Akteuren im „Kiez“ oder „Veedel“ an der Entwicklung ihres Quartiers arbeitet (Ideensammlung, Projektentwicklung, Durchführung von Stadtteilfesten und anderen Aktionen). Darüber hinaus sollte QM auch die Ebene der Kommunalverwaltung umfassen, denn hier geht es unter anderem um die Bereitstellung und Bündelung der im Quartier benötigten Ressourcen: sowohl Finanzmittel als auch fachliches Know-how. Damit in der „Verwaltungswelt“ im Sinne einer integrierten Quartiersentwicklung gehandelt werden kann – dies ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in der „Alltagswelt“ der Quartiere –, sind ressortübergreifende Arbeitstrukturen notwendig, die im Idealfall von einem zentralen Ansprechpartner koordiniert werden. Schließlich sollte QM auch die Koordination und Kommunikation zwischen diesen beiden „Welten“ beinhalten, wobei zusätzliche Akteure einbezogen werden können, die weder der Verwaltung angehören noch unmittelbar im Quartierskontext handeln – z.B. Industrie- und Handelskammern oder stadtweit agierende Unternehmen. In diesem Sinne handelt es sich bei QM um einen komplexen Prozess horizontaler Vernetzungen innerhalb der Quartiere und Verwaltungen sowie der vertikalen Vernetzung von „Verwaltungs-“ und Alltagswelt“ vor Ort. Kommt einer dieser Aspekte zu kurz, so drohen unter Umständen eine Aufgabenüberlastung der Stadtteilbüros, ein zu starkes „Top-down“-Management der Quartiere (anstelle von Managementformen mit und für die Quartiere) und/oder „Sprachlosigkeit“ zwischen Verwaltung und Quartierrealität.
Was ist eigentlich Urban Audit?
Das Urban Audit ist ein europäischer Städtevergleich, an dem sich derzeit 259 (zukünftig etwa 360) große und mittelgroße Städte der Europäischen Union (EU27) beteiligen. Aus Deutschland sind 35 (zukünftig 40) Städte darunter. Urban Audit wurde in einem Pilotprojekt der EU-Kommission (1997–2000) ins Leben gerufen und ermöglicht auf der Basis vergleichbarer statistischer Daten, die nach demographischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Indikatoren strukturiert sind, den europaweiten Vergleich von Städten.
Diese Vergleiche können den Erfahrungsaustausch zwischen politischen Akteuren voranbringen und so die Qualität der lokalen Politik erhöhen. Mehr als 300 Daten der Stadt, über 150 Daten der städtischen Agglomeration (Larger Urban Zone) und 30 Daten der für das Vorhaben gebildeten Stadtgebietsteile beschreiben die Lebensqualität in diesen städtischen Räumen. Derzeit liegen Daten aus drei Erhebungswellen vor: 2001, 1996, 1991 und künftig auch 2004.
Die Federführung im Urban Audit liegt bei EUROSTAT, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft. Die deutschen Kontaktpartner sind die KOSIS-Gemeinschaft Urban Audit in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern, die sich im Netzwerk Stadt- und Regionalstatistik abstimmen.
Ein Dashboard ist ein PC-Programm, das es ermöglicht, auf Basis von Datentabellen indikatorenbasierte Abbildungen und Rangpositionen für einzelne Städte oder Städtegruppen zu berechnen und abzubilden. Das zum kostenlosen Download bereitgestellte und relativ einfach handhabbare Programm wurde 1996 von der „Consultative Group on Sustainable Development Indices“ entwickelt, seit 1999 im Rahmen des European Statistical Laboratory weiterentwickelt und auf Anregung von Eurostat in Verbindung mit den Urban Audit-Daten als Anwendung aufbereitet und weiterempfohlen.
Was ist eigentlich eine Umweltzone?
Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006 (Kennzeichnungsverordnung) regelt Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei der Kennzeichnung von Fahrzeugen zu erfüllen sind. Mit dieser Verordnung, die am 1.3.2007 in Kraft getreten ist und nach der Fahrzeuge entsprechend ihrer Schadstoffgruppen-Einordnung mit Plaketten gekennzeichnet werden, sowie mit der geplanten steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern wurden von der Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für die Einführung von sogenannten Umweltzonen geschaffen.
Die Ausweisung von Umweltzonen steht mit der Verabschiedung der Kennzeichnungsverordnung als neues Instrument für die Luftreinhalteplanung zur Verfügung. Eine Umweltzone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen entsprechend der Kennzeichnungsverordnung erlassen werden und die damit eine Privilegierung von schadstoffarmen Fahrzeugen herbeiführt. Die Verbote werden zumeist über einen Stufenplan umgesetzt.
Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Emissionen durch Kraftfahrzeuge. Zugleich soll damit ein Anreiz für eine beschleunigte und möglichst flächendeckende Flottenmodernisierung bzw. Umrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern geschaffen werden.
Was ist eigentlich Flächenkreislaufwirtschaft?
Die Flächenkreislaufwirtschaft stellt ein System von Planung, Nutzung, Nutzungsaufgabe, Brachliegen und Wiedereinbringung durch eine dauerhafte Nutzung oder eine zeitlich befristete Zwischennutzung von Flächen dar. Damit wird das aus anderen Wirtschaftsbereichen wie der Abfall- oder Wasserwirtschaft bekannte Kreislaufprinzip auf die Ressource Fläche übertragen.
Flächenkreislaufwirtschaft ist zugleich ein integrativer Politik- und Steuerungsansatz, der eine veränderte Nutzungsphilosophie im Rahmen der Flächeninanspruchnahme nach der Formel „Vermeiden – Verwerten – Ausgleichen“ zu Grunde legt. Einerseits sollen vorrangig vorhandene Flächenpotenziale wie zum Beispiel Brachflächen, Baulücken und Nachverdichtungsmöglichkeiten in Wert gesetzt werden. Andererseits gehen auch, sofern bestehende Potenziale nicht zur Verfügung stehen, Flächen auf der „grünen Wiese“ in begrenztem Umfang in den offenen Flächenkreislauf ein. Vorher genutzte Flächen, die für eine bauliche Nachnutzung dauerhaft nicht in Betracht kommen, werden auf dem Wege der Renaturierung aus dem Flächenkreislauf entlassen. Insbesondere die planenden Kommunen sind Motor einer Flächenkreislaufwirtschaft.
Der einer Flächenkreislaufwirtschaft zugrunde liegende Grundsatz des sparsamen Umgangs mit den Flächen führt kurz-, mittel- und langfristig zu positiven ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Effekten, unter anderem durch die Begrenzung von Bodenund Landschaftsverlusten, durch die bessere Auslastung technischer, verkehrlicher und sozialer Infrastruktur, durch die Stärkung von Zentren und durch die Schaffung hoher Standortqualitäten – zum Beispiel für Familien, Kinder und ältere Menschen.
Es bedarf eines aktiven Managementansatzes, um die einzelnen Phasen des Flächenzyklus mit den jeweils in Betracht kommenden baulichen oder nicht baulichen Nutzungen nach qualitativen und quantitativen Zielen sinnvoll aufeinander abzustimmen. Die Umsetzung der Flächenkreislaufwirtschaft bedarf eines Policy-Mix aus bestehenden und neuen rechtlichen, planerischen, ökonomischen (Steuern, Subventionen, Abgaben) und informatorischen Instrumenten sowie kooperativen Steuerungsansätzen. Bestehende Instrumente sind perspektivisch um finanzielle Anreize für die Flächenausweisung und Flächennutzung für öffentliche und private Akteure des Flächengeschehens zu ergänzen.
Was ist eigentlich E-Government?
"E-Government" wurde in Deutschland erst Ende der 1990er Jahre zum inzwischen viel verwendeten Schlagwort. Es gibt bisher keine einheitliche Definition für diesen Begriff. Durchgesetzt hat sich aber das Verständnis, wonach E-Government alle Aspekte des Regierens und Verwaltens (öffentliche Willensbildung, Entscheidungsfindung, Leistungserstellung und -erbringung, Partizipation) umfasst, sofern sie durch die Nutzung von Informations- und Kommunikations-Technologien unterstützt und verbessert werden können. Dieses Verständnis geht dabei weit über die häufig vorkommende Reduzierung von E-Government auf Online-Angebote in Stadtportalen hinaus, etwa die Bereitstellung von Formularen im Netz oder elektronisch verfügbare Genehmigungs- oder Buchungsverfahren. Auch Aspekte von "Good Governance" sollten bei der Diskussion um kommunales E-Government berücksichtigt werden: Wie können im Zusammenwirken von Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft die elektronischen Medien und Technologien mit dazu beitragen, dass Gemeinwohlaufgaben künftig besser erfüllt werden können?
E-Government ist ein Querschnittsprojekt der öffentlichen Verwaltung. Es darf nicht als zweites umfassendes Modernisierungsprojekt neben der Verwaltungsreform verstanden werden. Vielmehr wird dieser Reform damit sozusagen eine zweite Chance gegeben. Es stehen die gleichen Themen auf der Tagesordnung: Leitbildorientierung, Hierarchieabbau, Transparenz, Kundenorientierung, "One-Stop-Government" (z.B. Bürgerämter), usw. E-Government geht sogar noch einen Schritt weiter, indem aus der Kundenperspektive die inneren Prozesse in einem Maße umstrukturiert werden können und sollen, wie es bei der Verwaltungsreform kaum anstand.
Eine der wesentlichen aktuellen Erkenntnisse der Verwaltungswissenschaft zu E-Government ist, dass nicht die Technik oder die Anwendungen allein der Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government sind. Ausschlag gebend ist vielmehr ein ganzes Bündel von Faktoren, bestehend aus organisatorischen Maßnahmen, strategischem Vorgehen, Qualifikation, Kommunikation, Ressourcensicherung und anderem mehr.
Was ist eigentlich Bauleitplanung?
Bauleitplanung ist das zentrale Instrument, zur Ermöglichung von Bauvorhaben, zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklung und zur sinnvollen Ordnung von Art und Maß der baulichen Nutzungen. Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Öffentlichkeit und Behörden sind in einem förmlichen Verfahren zu beteiligen. Alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind abwägend zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Weiter sollen diese Pläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Dabei sind der allgemeine Klimaschutz zu berücksichtigen sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Unterschieden werden muss zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Er soll spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen und den Zulässigkeitsrahmen für bauliche und sonstige Vorhaben auf den Grundstücken.
Was ist eigentlich Segregation?
Segregation ist nichts anderes als eine räumliche Abbildung sozialer Ungleichheit in einer Gesellschaft. Alle Bewohner einer Stadt kennen das Phänomen, dass sich soziale Gruppen unterschiedlich auf Wohnstandorte verteilen. Die Qualität des Wohnstandortes korrespondiert häufig mit dem sozialen Status der Gruppe: So gibt es so genannte Studentenviertel, Armutsviertel, Stadtteile, in denen überwiegend Migranten, ältere Menschen oder Familien leben. Segregation beschreibt also die räumliche Absonderung einer Bevölkerungsgruppe nach Merkmalen wie sozialer Schicht, ethnisch-kulturellem Hintergrund oder Lebensstil. Dies ist Realität und Normalität in vielen Großstädten. Auch wenn Segregation in den Medien häufig als Problem dargestellt wird, wird Segregation an sich nicht als problematisch erfahren. Wenn die Segregation freiwillig geschieht, das heißt, wenn Personen ähnlichen Lebensstils und ähnlicher Milieus - beispielsweise Künstler, junge Familien oder Migranten - ein Wohngebiet einem anderen vorziehen und dort in großer Zahl als Mieter und Eigentümer wohnen, ist dies kein Problem. Im Gegenteil, es können sich Netzwerke und Unterstützungsstrukturen bilden. Erst wenn sich die Segregation verbindet mit einer deutlichen Ungleichverteilung von Lebenschancen und gesellschaftlichen Privilegien über die in Frage stehenden sozialen Gruppen, wird sie zu Ausgrenzung, Ghettoisierung und Diskriminierung. Diese unfreiwillige Form der Segregation ist nicht Ergebnis einer Wohnstandortwahl, sondern von Zwängen, beispielsweise des Wohnungsmarktes. Die bestehenden sozialen Ungleichheiten werden durch die räumliche Konzentration von sozial und ökonomisch Benachteiligten noch verstärkt.
Was ist eigentlich Gender Mainstreaming?
Der Europarat definiert Gender Mainstreaming (GM) als ein Instrument zur (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von Entscheidungsprozessen mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteure und Akteurinnen den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen. Gender bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechtsrollen von Frauen und Männern, die erlernt und damit auch veränderbar sind. Mainstreaming bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird. Der Aspekt der Chancengleichheit soll durch diesen neuen Politikansatz in jeden Politikbereich und in jede politische Maßnahme eingebunden werden. Das bedeutet, dass egal ob in der Gesundheitspolitik, in der Personalpolitik oder im Städtebau die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und selbstverständlich berücksichtigt werden. Gender Mainstreaming tritt als Querschnittsaufgabe weder in Konkurrenz zu bisheriger Frauenpolitik noch ersetzt traditionelle Gleichstellungspolitik. Verantwortlich für die Umsetzung sind jeweils die Führungsspitzen einer Organisation. Das Konzept bietet somit die Chance, neue Qualitätskriterien für alle Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu entwickeln und die Interessen bisher unzureichend beteiligter Bevölkerungsgruppen gezielt einzubinden.
PPP steht für Public Private Partnership, zu deutsch für eine öffentlich-private Partnerschaft. Immer gebräuchlicher wird auch die deutsche Abkürzung ÖPP. Der Begriff PPP wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. In einem sehr weiten Sinne ist mit PPP das gesamte Feld der Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen gemeint. PPP wird in diesem Sinne oft gleich gesetzt mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, gleichgültig welchen Gegenstand solche gemischten Gesellschaften haben. Das engere, ursprüngliche Verständnis beschränkt den Begriff der PPP jedoch auf öffentlich-private Kooperationen zur gemeinsamen Durchführung konkreter Projekte. Die öffentliche Hand verspricht sich hiervon eine schnellere, günstigere und flexiblere Realisierung von öffentlichen Vorhaben. Solche projektbezogenen Kooperationen können, müssen aber nicht von gemeinsamen öffentlich-privaten Gesellschaften getragen werden. Die Rolle des Privaten bei der Durchführung eines solchen Projekts kann unterschiedlich sein: Anfangs wurden Private meist nur zur Finanzierung von öffentlichen Infrastrukturprojekten einbezogen, mittlerweile beteiligen sich Private darüber hinaus auch an der Planungsphase, übernehmen Bau oder Sanierung, Betrieb und Instandhaltung oder auch die gegebenenfalls am Ende der öffentlichen Nutzung eines Objekts erforderlichen Verwertung. Ein neuerer Ansatz versteht denn auch unter PPP nur solche Kooperationen, bei denen wenigstens drei dieser Lebenszyklusphasen eines Objekts vom Privaten übernommen werden. Die Kommune zahlt während der Nutzung des Objekts für die Leistung des Privaten meist ein im Voraus vereinbartes regelmäßiges Entgelt. Daneben kann die Leistung des Privaten auch ganz oder teilweise durch Entgelte oder Gebühren der Nutzer dieser Einrichtung finanziert werden.
BID steht für Business Improvement District. Ein BID soll zu einer wirkungsvollen kleinräumlichen Umfeldverbesserung führen. Dies ist durch verschiedene Maßnahmen möglich, wie Steigerung von Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum, Aufwertung des Straßenbildes oder Ansiedlung neuer Branchen und Betriebe. Die Grundeigentümer eines bestimmten Gebietes (oft ein Straßenzug oder Quartier) entrichten eine Abgabe. Sie wird als Grundsteueraufschlag von der Kommune erhoben und an eine private Managementgesellschaft gegeben. Diese Gesellschaft wird durch die Grundeigentümer gegründet. BIDs werden nur auf private Initiative der Grundeigentümer und der ansässigen Betriebe gegründet. Dazu ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Anhand eines 5-jährigen Business-Plans stimmen die Grundeigentümer die geplanten Maßnahmen ab. In dem Plan sind die räumliche Abgrenzung des BID-Gebietes, Ziele und Maßnahmen der geplanten Aufwertung sowie die damit verbundenen Kosten fixiert. Wenn nicht mehr als 50% der Grundeigentümer gegen das BID sind, gilt es als beschlossen. Durch Landesgesetze werden die Grundeigentümer im BID zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Am Ende der Laufzeit löst sich das BID automatisch auf (»Sunset clause«), wenn es nicht von den Grundeigentümern in einer neuen Abstimmung verlängert wird.
