Kommunaler Klimaschutz
Kommunalrichtlinie: Außen- und Straßenbeleuchtung
Do
06
Jun 24
Am 06. Juni 2024 steht die Antragstellung für den Förderschwerpunkt Außen- und Straßenbeleuchtung auf dem Programm.
In den Online-Sprechstunden vermitteln die Experten und Expertinnen der Agentur für kommunalen Klimaschutz und der ZUG die wichtigsten Informationen, zeigen Anleitungen zu Tools und Formularen und geben hilfreiche Praxistipps für die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der KRL. Das Angebot richtet sich vor allem an Einsteiger und Einsteigerinnen, die erstmalig einen Antrag auf Förderung stellen.
Das erwartet Sie:
- Förderinfos*: Kurzer Überblick zu dem Förderbaustein Außen- und Straßenbeleuchtung
- Tools und Formulare: Vorstellung der Berechnungsformulare und der Vorhabenbeschreibungen
- Fragerunde und Praxistipps: Zwei Fragerunden, in denen Sie offene Punkte klären und sich Praxistipps von den Experten und Expertinnen holen können
Unser Tipp: Notieren Sie sich offene Fragen und stellen Sie diese über den Chat in der Online-Sprechstunde.
Details
Vertreter und Vertreterinnen folgender Einrichtungen:
- Kommunen sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind,
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,
- bei Kita- oder Schulträgern,
- an Hochschulen,
- in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- in gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen,
- in gemeinnützigen Vereinen,
- Religionsgemeinschaften,
- Contractoren,
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 36 nach in der Kommunalrichtlinie)
- Kommunen sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind,
- rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,
- bei Kita- oder Schulträgern,
- an Hochschulen,
- in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- in gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen,
- in gemeinnützigen Vereinen,
- Religionsgemeinschaften,
- Contractoren,
- Ggf. Vertreter und Vertreterinnen weiterer antragsberechtigter Einrichtungen. (Sie fragen sich: Ist meine Organisation antragsberechtigt? - Schauen Sie gern ab Seite 36 nach in der Kommunalrichtlinie)
kostenlos
Agentur für kommunalen Klimaschutz
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Freie Plätze verfügbar
Online
kies [at] difu [dot] de
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