Inklusive Frühförderung – Wirksamkeit im Fokus!
6. Fachgespräch zur interdisziplinären Zusammenarbeit der Hilfesysteme Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis. Inklusionsgerechte Kommune – Gestaltungsperspektiven im Rahmen des KJSG
In unserer Fokusthemenreihe zur interdisziplinären Zusammenarbeit der Hilfesysteme geht es um die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Kooperationserfordernisse gemäß des KJSG. Im Mittelpunkt stehen die Diskussion und „Prüfung“, wie die (neuen) Angebote für Familien in den verschiedenen Handungsfeldern des KJSG bedarfsgerecht angepasst und weiterentwickelt werden können, so dass „Hilfen aus einer Hand“ möglich werden.
In dieser Veranstaltung steht die Frage im Mittelpunkt, wie die Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Frühförderung aktuell aussieht und was Gelingensbedingungen für eine bessere systemische Zusammenarbeit sind. Frühförderung ist kein neues Themenfeld, in Theorie und Praxis liegen vielfältige Forschungsergebnisse und praktische Kenntnisse und Erfahrungen vor. Mit der Gestaltung einer immer inklusiveren Kinder- und Jugendhilfe rücken jedoch insbesondere Fragen von Schnittstellen und Kooperation, u.a. mit dem Gesundheitsbereich, den Krankenkassen, der Erziehungsberatung, den Kitas, stärker in den Vordergrund der Zusammenarbeit. Dabei geht es darum, frühzeitig Bedarfe bei Kindern und ihren Familien zu entdecken und auf dieser Basis gute Angebote zu entwickeln, als wichtigen Baustein einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Wie das gut gelingen kann, wollen wir anhand von Impulsbeiträgen und Praxisbeispielen miteinander diskutieren. Dazu gehört auch die Frage, was sich von der „Komplexleistung Frühförderung“ im Hinblick auf andere Hilfen lernen lässt.
Wir laden Sie dazu ein, mit uns Ihre Erfahrungen zu teilen und zu diskutieren, wie die Kooperation von Jugendhilfe und Frühförderung zukünftig noch mehr Wirksamkeit in der Praxis entfalten kann.
Details
Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro.
Diese Gebühren sind nach § 4 UStG Abs. 22a steuerfrei.
Absagen / Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Eine schon bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall voll erstattet. Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Im Verhinderungsfall kann gerne schriftlich ein Ersatz benannt werden.
Änderungsvorbehalte und Absagen durch den Veranstalter
Bei zu geringer Beteiligung behalten wir uns vor, Veranstaltungen abzusagen. Die Gebühr wird in diesem Fall selbstverständlich erstattet. Die Übernahme jeglicher Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Aus wichtigen inhaltlichen oder organisatorischen Gründen kann es im Einzelfall erforderlich sein, Programmänderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese und alle erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.difu.de/agb.
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