DB-Veranstaltungsticket

Inklusion statt Integration: Hat das deutsche Förderschulsystem noch eine Zukunft?

04. - 05. Oktober 2010 in Berlin

Seit dem 26. März 2009 sind die Inhalte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des dazu gehörigen Fakultativprotokolls auch für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Mit dem Übereinkommen wird das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Chancengleichheit und Bildung ohne Diskriminierung anerkannt. Es geht darum, die Rahmenbedingungen der Schule an den Bedürfnissen und Besonderheiten aller Schülerinnen und Schüler auszurichten (Inklusion).
Diese im Grundsatz begrüßenswerte Regelung wird erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Schulsystem haben, und zwar sowohl auf die allgemeinen Schulen wie auch auf die Förderschulen. Denn obwohl die Schulgesetze aller deutschen Bundesländer das gemeinsame Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten bereits vorsehen, werden in Deutschland tatsächlich nur ungefähr 18 Prozent der behinderten Schülerinnen und Schüler integrativ unterrichtet, während gleichzeitig trotz demographisch bedingt sinkender Schülerzahlen bei immer mehr Kindern und Jugendlichen die Notwendigkeit sonderpädagogischer Förderung gesehen wird.
Die konsequente Umsetzung der UN-Konvention im Schulbereich erfordert deren Transformation in die jeweiligen Schulgesetze durch die Länder. Auf dieser Grundlage ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes notwendig, das entsprechende pädagogische Konzepte, die entsprechende Ausrichtung der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Vorhaltung erforderlicher pädagogischer/pflegerischer Ergänzungskräfte sowie angemessener Lehr- und Lernmaterialien umfassen muss. Dieses Gesamtkonzept sollte neben den Rahmenbedingungen einer gemeinsamen Schule für behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche auch die notwendige Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen regeln. Die UN-Konvention dürfte nicht unerhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Schulträger im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Schulentwicklungsplanung sowie die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Inklusion im Rahmen der schulrechtlichen Zuständigkeiten haben. Im Seminar soll daher u. a. erörtert werden,

  • was Inklusion für das bisherige Schulsystem mit seiner Unterscheidung in allgemeine und Förderschulen bedeutet,
  • ob und wie die Forderungen der UN-Konvention umgesetzt werden können,
  • welche rechtlichen Folgen bzw. Verpflichtungen sich aus der UN-Konvention für Länder wie auch Kommunen (insbesondere kommunale Schulträger) ergeben,
  • welche Kosten mit einer Umsteuerung im Sinne eines inklusiven Schulsystems verbunden sein könnten.
Leitung:Dipl.-Volkswirt Rüdiger Knipp
Beigeordneter Klaus Hebborn (DST)
Zielgruppen:

Seminar in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag für Führungs- und Fachkräfte aus den kommunalen Bereichen Schule, Jugend, Soziales, Kultur, Wirtschaftsförderung und Finanzen, Stadtentwicklung und -planung, aus Kammern und Verbänden sowie für Ratsmitglieder

Veranstalter:
Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin (Berlin)
Anmeldung:

Das Seminar ist ausgebucht, eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.

Kosten: 

Für Mitarbeiter/innen aus den Stadtverwaltungen, städtischen Betrieben und Ratsmitglieder gelten:
230,- Euro für Teilnehmer/innen aus Difu-Zuwenderstädten
320,- Euro für Teilnehmer/innen aus den Bereichen des Deutschen Städ-tetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Deutschen Landkreistages.
410,- Euro für alle übrigen Teilnehmer/innen.

Ansprechpartner:
Ina Kaube
Tel.: 030/39001-259
Fax.: 030/39001-268
E-Mail: kaube@difu.de

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