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Bedeutung und erste Erfahrungen zur Umsetzung der neuen Regelungen nach § 78 a-g SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe
Zum 1. Januar 1999 ist die Neuregelung der Kostenbestimmungen des SGB VIII (§ 78a ff) in Kraft getreten. Ihr Ziel war laut der Gesetzesbegründung "die Dämpfung der Kostenentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der stationären und teilstationären Leistungen, die Schaffung einer stärkeren Transparenz von Kosten und Leistungen sowie eine Verbesserung der Effizienz der eingesetzten Mittel."
Sowohl im Hinblick auf den gezielten Einsatz der öffentlichen Mittel als auch auf die möglichst am Bedarf orientierten und damit wirksamen Leistungen wurde mit den Bestimmungen zur Entgeltvereinbarung auch eine Leistungsvereinbarung und ausdrücklich eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung vorgesehen. Die Regierungsbegründung betont wegen dieser Elemente die hohe fachpolitische Bedeutung der Entwicklung und Gewährleistung qualitativer Standards in der Jugendhilfe.
Inzwischen wurden die gesetzlichen Bestimmungen in Rahmenvereinbarungen auf Landesebene und vielen Einzelverträgen konkretisiert, liegen Praxiserfahrungen von drei Jahren vor. Gleichzeitig fanden und finden gesellschaftliche Entwicklungen statt, die die Jugendhilfe insgesamt und die Hilfe zur Erziehung im Besonderen vor neue Herausforderungen stellen. Schließlich und endlich mehren sich die Anzeichen für eine neue bedrohliche Finanzsituation der Kommunen.
Vor diesem Hintergrund hält der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. einen Erfahrungsaustausch zwischen Experten der öffentlichen und freien Träger unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ebene der Landesjugendämter und der begleitenden Wissenschaft für angebracht. Es soll in diesem Erfahrungsaustausch darum gehen, Erfahrungen mit den gesetzlichen Bestimmungen, das Erreichen der vom Gesetzgeber benannten Ziele und die Überschneidungen mit anderen Entwicklungen zu reflektieren. Ziel des Workshops ist es, Handlungsempfehlungen und Optionen für die kommunale Ebene zur Praxis des § 78a ff. sowie Empfehlungen für die gesetzliche Ebene von Bund und Ländern zu erarbeiten.
| Veranstalter: |
Verein für Kommunalwissenschaften e.V. (VfK)
Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V.
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| Veranstaltungsort: |
Berlin Karte zeigen:Google Maps |
| Weitere Informationen: |
