Difu-Berichte 4/2008 - Neues Raumordnungsrecht des Bundes im Planspieltest

Abbildung Heft Planspiel 2008 ROG-Neuordnung: Ergebnisse und EmpfehlungenNach der Föderalismusreform unterliegt das Recht der Raumordnung der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Die vorher bestehende Rahmengesetzgebungskompetenz wurde generell abgeschafft. Daher brachte die Bundesregierung ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Raumordnung auf den Weg, dass am 13. November 2008 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt und verabschiedet wurde und nach erneuter Befassung des Bundesrates voraussichtlich Anfang Januar 2009 im Bundesgesetzesblatt bekannt gemacht wird. Vorbereitend und begleitend zum parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren führte das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Raumordnung (BBR) – wie bei früheren Novellen im Bereich des Städtebaurechts – ein Planspiel durch. Ziel dieses Planspiels war die Überprüfung des Gesetzentwurfs durch die Normadressaten – also die Träger der Raumordnungsplanung sowie die Raumordnungsbehörden – mit dem Ziel, im Vorfeld des eigentlichen Gesetzgebungsakts Hinweise zu einer Verbesserung des Gesetzentwurfs zu erhalten.

An dem Planspiel waren insgesamt sechs Träger der Regionalplanung beteiligt: die Regierung von Oberbayern mit dem Regionalen Planungsverband München, der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, der Regionale Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock, der Zweckverband Großraum Braunschweig, die Bezirksregierung Münster und der Regionale Planungsverband Westsachsen. Als Träger der landesweiten Planung war die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg einbezogen. Dem Planspiel wurden zahlreiche Praxisbeispiele der beteiligten Planungsträger bzw. Raumordnungsbehörden zugrunde gelegt.

Vor dem Hintergrund der mit der Föderalismusreform neu eingeführten Abweichungskompetenz der Länder wird das neue Raumordnungsgesetz (ROG) gesetzgeberische Zurückhaltung üben und insbesondere im Bereich der Raumordnung in den Ländern Raum für ergänzendes Landesrecht lassen.

Der Gesetzentwurf enthält vier Abschnitte. Nach den allgemeinen Vorschriften finden sich gesonderte Abschnitte zur Raumordnung in den Ländern und zur Raumordnung im Bund. Der letzte Abschnitt ist den ergänzenden Vorschriften und Schlussvorschriften gewidmet. Im Rahmen dieser Struktur werden die eingeführten Regelungen der bisherigen ROG ohne gravierende Erweiterung fortentwickelt. Bestätigt werden das zweistufige System der Raumordnungsplanung sowie das Raumordnungsverfahren. Die Grundsätze der Raumordnung wurden an die fortgeschrittenen Erkenntnisse der Raumordnungsdebatte angeglichen. Neu ist die noch deutlichere Betonung der Raumordnerischen Zusammenarbeit als eine Säule der Raumordnung sowie die ausdrückliche Klarstellung der Zulässigkeit von Zielausnahmen.

Das wichtigste Ergebnis des Planspiels ist, dass die mit dem Gesetzentwurf von der Bundesregierung verfolgte Zielsetzung, einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelungsrahmen für das Recht der Raumordnung zu erhalten, breite Unterstützung gefunden hat. Begrüßt wurde auch das Konzept, geltende landesrechtliche Regelungen zur Raumordnung in den Ländern, die die bundesrechtlichen Anforderungen ergänzen, grundsätzlich fortgelten zu lassen, auch wenn hier punktuell Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen lediglich ergänzenden und gleichlautenden Vorschriften erwartet werden. Aus der Sicht der Praxis hat sich das Zusammenspiel zwischen Bundesrecht und Landesrecht im Grundsatz bewährt. Die landesrechtlichen Besonderheiten sollten nicht unnötig aufgegeben werden.

Hervorzuheben ist, dass eine Vielzahl von Anregungen aus dem Planspiel bereits vor Einleitung des parlamentarischen Verfahrens durch die Bundesregierung und später durch das Parlament aufgegriffen wurden. Dementsprechend würdigten die Fraktionen im Rahmen der Ausschussberatungen des Bundestages das Planspiel als beispielgebendes Verfahren der Gesetzesvorbereitung.

Die Sonderveröffentlichung steht online auf der Difu-Homepage bereit:
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