Difu-Berichte 4/2007 - Brennpunktseminar: Städtebauliche Verträge und Vergaberecht
Städtebauliche Verträge und Vergaberecht
Difu-Brennpunktseminar am 24. Januar 2008 in Berlin
Städtebau ohne städtebauliche Verträge ist heute kaum vorstellbar. Städte und Gemeinden benötigen die Kooperation mit investitionsbereiten Vorhabenträgern und Grundstückseigentümern, um Entwicklungen zu initiieren und zu finanzieren. Vorhabenträger brauchen Planungsrecht und Planungssicherheit.
Das OLG Düsseldorf wertete die Veräußerung eines Baugrundstücks durch die öffentliche Hand als ausschreibungspflichtige Vergabe einer Baukonzession, weil zugleich mit der Gemeinde in einem städtebaulichen Vertrag eine Bauverpflichtung zur Umsetzung des aus Anlass des Bauvorhabens aufgestellten Bebauungsplans vereinbart wurde. Diese Entscheidung hat sowohl bei den Liegenschaftsverwaltungen als auch in den Bauverwaltungen für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Es wird befürchtet, dass die bewährten Verfahren bei städtebaulichen Vorhaben und bei der Veräußerung von Grundstücken aus dem kommunalen Liegenschaftsvermögen unter dem Regime des Vergaberechts infrage gestellt und aufgegeben werden müssen.
Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung sind Gegenstand eines Difu-Brennpunktseminars, das u.a. folgende Fragen behandelt:
- Unter welchen Voraussetzungen sind städtebauliche Verträge und Grundstückskaufverträge nach dem Vergaberecht öffentlich auszuschreiben?
- Wann handelt es sich um eine entgeltliche Baukonzession?
- Wie können Städte und Gemeinden vergaberechtliche Risiken vermeiden?
Neben Werkstattberichten wird eine Einordnung der vergaberechtlichen Aspekte durch ausgewiesene Experten des Vergaberechts vorgenommen. Zudem wird aus der – aus Anlass der Entscheidung des OLG Düsseldorf bei der Hauptgeschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen gebildeten Arbeitsgruppe - berichtet.
Seminarleitung:
Privatdozent Dr. Arno Bunzel
Telefon: 030/39001-238
E-Mail:
bunzel@difu.de
Zielgruppen
Leitende Mitarbeiter der kommunalen Liegenschafts- und Bauverwaltungen sowie der Rechtsämter; Projekt- und Immobilienentwickler sowie Rechtsanwälte, die mit der Entwicklung von städtebaulichen Projekten beratend befasst sind.
Anmeldung und Infos
E-Mail:
hackenberg@difu.de
Telefon: 030/39001-259
Telefax: 0 30/3 90 01-268
