Difu-Berichte 4/2004 - Monitoring und Bauleitplanung: Auslobung zur Teilnahme an einer Fallstudienuntersuchung

Seit Inkrafttreten des EAG Bau (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) am 20. Juli 2004 sind die Gemeinden verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Auch wenn die Überwachung sich erst auf die Durchführung der Bauleitpläne (nach neuem Recht) bezieht, müssen sich die planaufstellenden Gemeinden bereits bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit der Frage befassen, welche Maßnahmen zur Überwachung geeignet und zweckmäßig sind. Das Gesetz fordert ausdrücklich, dass hierzu im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung des Bauleitplans ist, Angaben zu machen sind.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen hat das Deutsche Institut für Urbanistik mit der Durchführung einer Untersuchung zum "Monitoring" von Bauleitplänen beauftragt. Mit der Fallstudienuntersuchung sollen die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung dieser im Bauplanungsrecht neuen Aufgabe unterstützt werden. Ziel dabei ist es, anhand von exemplarisch ausgewählten Bauleitplänen Möglichkeiten einer sachgerechten, anwendungsfreundlichen und kostengünstigen Erfüllung der Monitoringaufgabe aufzuzeigen, wobei zusätzlicher Verwaltungsaufwand möglichst vermieden oder in Grenzen gehalten werden soll.

Vorteile einer Beteiligung an der Fallstudienuntersuchung für die Städte und Gemeinden

Die an der Fallstudienuntersuchung beteiligten Städte und Gemeinden werden vor allem das beim Difu als Forschungsnehmer vorhandene Know-how sowie die Überlegungen der jeweils anderen beteiligten Städte und Gemeinden als Impulse für ihre eigene Verwaltungspraxis nutzen können. Der impulsgebende Input wird unter anderem darin bestehen, dass das Difu zu Beginn der Fallstudienuntersuchung ein einfaches Kriterienraster für die Auswahl geeigneter Überwachungsmaßnahmen vorlegen wird, dass einerseits Anregungen und einen Orientierungsrahmen für die beteiligten Städte und Gemeinden bieten kann, andererseits im Rahmen der Fallstudienuntersuchung überprüft und weiterentwickelt werden soll.

Gelegenheit zu einem direkten Erfahrungsaustausch mit den beteiligten Städten und Gemeinden wird im Rahmen zweier Workshops bestehen. Daneben wird der über das Difu vermittelte Erfahrungsaustausch kontinuierlich über die gesamte Dauer der Fallstudienuntersuchung stattfinden können.

Die beteiligten Städte und Gemeinden haben also die Chance, unterstützt durch das Forschungsprojekt ihr Verwaltungshandeln im Hinblick auf das geforderte Monitoring von Bauleitplänen in kurzer Zeit sachgerecht und rechtsicher sowie schließlich in hohem Maße effizient auszugestalten.

Teilnahmebedingungen/ Voraussetzungen:

In die Untersuchung sollen sechs Städte und Gemeinden unterschiedlicher Größe einbezogen werden. Beteiligt sein sollen zwei kleine, zwei mittlere und zwei große Kommunen. Die Städte und Gemeinden sollen möglichst aus unterschiedlichen Bundesländern stammen.

Jede Stadt/Gemeinde soll sich mit mindestens zwei laufenden Bebauungsplanverfahren (nach neuem Recht) und mindestens mit einem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren an der Untersuchung beteiligen. In der Bewerbung ist anzugeben, welche laufenden und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren in der Untersuchung behandelt werden sollen. Die laufenden B-Plan-Verfahren sollen nach neuem Recht durchgeführt werden.

Es wird erwartet, dass die Überwachungskonzepte nach der Art der geplanten städtebaulichen Nutzung, der Größe des Plangebiets und abhängig davon, ob es sich um einen angebots- oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, variieren werden. Deshalb wird die Berücksichtigung einer möglichst großen Bandbreite von Bauleitplänen angestrebt, die sich nach den vorgenanten Merkmalen unterscheiden. Aus diesem Grund sind Angaben zu den mit den Bebauungsplänen verfolgten Nutzungszielen, zum Konkretisierungsgrad, zur Lage, zur Größe, zum Verfahrensstand sowie zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Verfahrensabschlusses zu machen.

Des Weiteren werden Angaben auch dazu erwartet, ob die Gemeinde mit der Aufstellung oder Änderung ihres Flächennutzungsplans befasst ist. Angestrebt wird, dass in drei der sechs beteiligten Städte und Gemeinden ein Aufstellungs- oder Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans begonnen worden ist, da sich die “Monitoringpflicht” auch auf die Durchführung von Flächennutzungsplänen als vorbereitende Bauleitpläne bezieht.

Schließlich sind auch Angaben zur Verwaltungsstruktur in der jeweiligen Gemeinde bzw. der Zuständigkeitsordnung auch im Verhältnis zu externen Behörden zu machen. Diese Angaben sind deshalb von Bedeutung, weil für eine effiziente Gestaltung der Überwachungspflicht der Zusammenarbeit zwischen kommunalen und staatlichen Fachbehörden auf der einen Seite sowie der Gemeinde als Planungsträgerin auf der anderen Seite eine zentrale Bedeutung zukommen wird. Angestrebt wird die Berücksichtigung unterschiedlicher organisatorischer Ausgangsbedingungen in den Fallstudienstädten und -gemeinden.

Eine Aufwandsentschädigung für die Beteiligung an der Untersuchung wird nicht gewährt.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Interessierte Städte und Gemeinden wenden sich an das Deutsche Institut für Urbanistik, Arbeitsbereich Stadtentwicklun und Recht, Franciska Frölich mit der Bitte um Übersendung der Bewerbungsunterlagen. Diese bestehen im Wesentlichen aus einem Bewerbungsbogen, in dem Angaben zu den Bauleitplanverfahren abgefragt werden, die von den Städten und Gemeinden als Fallbeispiele vorgeschlagen werden.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsunterlagen sind in vollständiger Form bis spätestens zum 4. Februar 2005 beim Deutschen Institut für Urbanistik einzureichen. Verspätet eingegangene Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Zeitplan

Die Fallstudienuntersuchung soll in der Zeit von Mai 2005 bis Februar 2006 durchgeführt werden.

Weitere Informationen: 

Dr. Arno Bunzel
Telefon: 030/39001-238
E-Mail: bunzel@difu.de

Franciska Frölich-von Bodelschwingh
Telefon: 030/39001-245
E-Mail: froelich@difu.de

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