Difu-Berichte 4/2000 - Budgetierung - veränderte Steuerung städtischer Haushalte
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Veränderte Steuerung städtischer Haushalte |
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Das kommunale Haushaltswesen hat in den vergangenen Jahren einen grundlegenden Wandel erfahren. So ist "Budgetierung" heute kein Modewort mehr, sondern eingeführte, verbreitete Praxis in den Stadtverwaltungen. Dies umfasst sowohl Veränderungen der tradierten - und noch bis Mitte der 90er Jahre überwiegend genutzten - Formen der Haushaltsplanung als auch des Haushaltsvollzugs. Nach Einschätzung der Kämmereien wurden die mit der Einführung der Budgetierung verbundenen Erwartungen eingelöst. Nur acht Prozent der budgetierenden Städte gaben 1998 im Rahmen einer Difu-Umfrage an, dass die erwarteten Wirkungen eher nicht eingetreten sind. Die insgesamt überaus positive Rückmeldung zum Einsatz des Verfahrens fiel auch im Vergleich nach Stadtgrößengruppen eindeutig aus. |
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Das Hauptziel für das aktuelle Konzept zur Verwaltungsmodernisierung - speziell für die Einführung der Budgetierung - besteht in der Stärkung der Eigenverantwortung und Kompetenzen der Fachverwaltungen im Umgang mit den Ressourcen. Im Vergleich zu den tradierten Formen der Haushaltssteuerung erlangt also im Rahmen der Budgetierung die Motivation - vor allem der Akteure innerhalb der Kommunalverwaltung - zu einer aktiven Einflussnahme auf die finanziellen Entwicklungen der Kommune einen neuen, herausragenden Stellenwert. Dies sollte bei der praktischen Umsetzung des Verfahrens besondere Berücksichtigung finden. Verhaltensänderungen im Umgang mit den Ressourcen sowie ein stärker an wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtetes Denken und Handeln sind durchzusetzen. Zu den Grundbedingungen für eine verhaltensorientierte Steuerung über die Budgetierung gehören:
Neben dem Ausbau der motivierenden Funktion der Budgetierung werden in nächster Zeit vor allem Veränderungen im Rechnungswesen vorzunehmen sein, was Folgen besonders für die Abbildung der finanzwirtschaftlichen Prozesse in den Kommunalverwaltungen haben wird. Die Schwächen der bisher praktizierten Kameralistik bestehen im Wesentlichen darin, dass
Im Bemühen um den Ausgleich dieser Schwächen des gegenwärtigen Rechnungswesens konzentrierten sich die Städte in den vergangenen Jahren auf die breitere Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen in den Verwaltungen. Dabei sind folgende Fragen zu klären:
Insgesamt haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Anstrengungen der Städte, die Nachteile der Kameralistik durch die Kosten- und Leistungsrechnung oder auch die weiter steigende Zahl von Ausgliederungen auszugleichen, zu einem wiederum kostenträchtigen Nebeneinander unterschiedlicher Rechnungssysteme im kommunalen Bereich geführt. So wird der Anspruch auf rechtliche Absicherung der Einführung eines neuen, integrierten Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Doppik von Seiten der Großstädte deutlich formuliert. Dabei geht es nicht um eine deckungsgleiche Übernahme des kaufmännischen Rechnungswesens, sondern vielmehr um ein neues Rechnungswesen, das an die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung angepasst ist, wie beispielsweise das in der Stadt Wiesloch erprobte Speyerer-Modell. In Nordrhein-Westfalen wurde ein Prozess angestoßen, an dessen Ende der vollständige Übergang zu einem kaufmännischen Rechnungswesen, einer vollständigen Abbildung des Ressourcenverbrauchs für alle Kommunen steht. Pilotkommunen sammeln bereits entsprechende Erfahrungen. Ein Beschluss der Innenministerkonferenz vom Juni 1999 geht nicht ganz so weit. Hier wurde einem Konzept zugestimmt, das ein Optionsmodell für die Kommunen zum Inhalt hat. Danach sollten die Gebietskörperschaften künftig ein Wahlrecht zwischen zwei Ansätzen zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens haben:
Die Entscheidung für den einen oder anderen Ansatz werden die Kommunen in den kommenden Jahren treffen müssen. Diese Entwicklungen werden zu weiteren Modifikationen in der Haushaltswirtschaft (wie z.B. die Neugliederung des Haushaltsplanes) führen. |
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Weitere Informationen: Dr. Birgit Frischmuth Telefon: 030/39001-242 E-Mail: frischmuth@difu.de Bestellung: siehe Bestellschein |
Die Difu-Arbeitshilfe "Budgetierung in der Stadtverwaltung" gibt einen Überblick über den bisher in den Städten ab 50 000 Einwohner erreichten Veränderungsstand, die Probleme bei der Ausformung des Verfahrens und mögliche Lösungsansätze. Die Ergebnisse von zwei repräsentativen Umfragen des Difu in den Jahren 1995 und 1998 dienen dabei als Basis. Die Auswertungen erfolgten sowohl nach Stadtgrößengruppen als auch nach Landeszugehörigkeit. Somit ermöglichen die differenzierten Darstellungen, Abbildungen und Tabellen dem Leser eine Einordnung und damit auch Selbstevaluation des erreichten Umsetzungsstandes in der eigenen Verwaltung. Zu einzelnen Problembereichen (so z.B. der Neugestaltung der Haushaltspläne, der Motivierungsfunktion der Budgetierung und dem unterjährigen Berichtswesen) sind vielfältige Beispiele aus der kommunalen Praxis zitiert, die als Hilfen bei der praktischen Arbeit nützlich sein können. Erfahrungsberichte zum Einsatz des Verfahrens in Städten unterschiedlicher Größengruppen enthalten neben Erläuterungen zum Vorgehen und technischen Details im Rahmen der unterschiedlichen Konzeptansätze Darstellung zu
Eingeleitet wird der Band durch einen Beitrag von Heinrich Mäding "Budgetierung zwischen Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsreform". |
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