Difu-Berichte 4/2000 - Archiv für Kommunalwissenschaften

Jahrgang 39. 2000
2. Halbjahresband,
Verlag W. Kohlhammer,
Stuttgart
ISSN 0003-9209
 
Herausgeber:
Stephan Articus
Karl-Heinrich Hansmeyer,
Wolfgang Haus,
Helmut Klages,
Heinrich Mäding,
Erika Spiegel,
Klaus Stern,
Christiane Thalgott,
Bruno Weinberger
Redaktion: Christian Engeli
Klaus-Dieter Beißwenger
 
Bestellung:
Verlag W. Kohlhammer
Telefax: 0711/7863-0
Telefon: 0711/7863-393

    

Miteinander oder gegeneinander?

Zum schwierigen Verhältnis von Rat und Verwaltung

Paul von Kodolitsch

 

Ging es in den siebziger Jahren um eine Stärkung der Räte und in den Achtzigern um die der Verwaltung, setzt man heute im Zuge der Verwaltungsmodernisierung auf Trennung oder Entmischung der Zuständigkeiten beider Kommunalorgane. Bisher hat allerdings noch kaum eine der vielen "Reformstädte" dieses zentrale Modernisierungselement mit allen Konsequenzen aufgegriffen und umgesetzt. Eine vorherrschende "Misstrauenskultur" zwischen Politik und Verwaltung lässt Räte zögern, auf die gewohnten Eingriffe in operative Verwaltungsangelegenheiten zu verzichten, und hält Verwaltungen davon ab, sich so "gläsern" zu geben, wie dies für eine wirksame strategische Steuerung durch die Politik unerlässlich ist. Die Verflechtungen zwischen den beiden Organen behindern zudem die im Rahmen neuer Steuerungsmodelle angestrebte eindeutige Trennung von operativen und strategischen Zuständigkeiten. Vergegenwärtigt man sich außerdem, dass sowohl die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen, als auch die normativen Leitbilder für das Verhältnis von Rat und Verwaltung reichlich widersprüchlich sind, dann wird erkennbar, dass auch der neue Reformanlauf der Komplexität der Beziehungen zwischen den beiden Kommunalorganen kaum gerecht wird. Dies spricht für eine weitere Überprüfung der Reformkonzeption - bis hin zur Entwicklung einer modernen Regierungslehre, die für das Verhältnis von Politik und Verwaltung über die kommunale Ebene hinaus ein neues normatives Leitbild bereitzustellen vermag.

 
 

Die Dogmatik zum finanzverfassungsrechtlichen Schutz der kommunalen Selbstverwaltung

Friedrich Schoch

 
 

Die aufgabenangemessene kommunale Finanzausstattung ist in vielen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Die seit etlichen Jahren zu beobachtende kommunale Finanzkrise ist insbesondere durch rückläufige bzw. stagnierende Steuereinnahmen bei gleichzeitig wachsenden Aufgaben und Ausgaben sowie unzureichenden Landeszuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gekennzeichnet. In dieser Situation haben viele Kommunen um Rechtsschutz bei den Landesverfassungsgerichten nachgesucht. Die bislang ergangene Rechtsprechung ist sowohl in Bezug auf die Struktur als auch hinsichtlich des Inhalts einer aufgabenangemessenen kommunalen Finanzausstattung sehr unterschiedlich. Die unklare Grenzziehung zwischen der politischen Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers und dem verfassungsrechtlichen Schutz der Kommunen findet eine wesentliche Ursache in der fehlenden dogmatischen Durchdringung des kommunalen Finanzverfassungsrechts. Die Anknüpfung an die zu Art. 28 Abs. 2 GG entwickelte Rechtsdogmatik ist möglich und geboten. Sie sichert juristische Rationalität anstelle politischer Beliebigkeit, gestattet sachangemessene und differenzierende Lösungen gegenüber fragwürdigen pauschalen Annahmen und wirkt so einer weiteren Erosion der Kommunalfinanzen entgegen.

 
 
Altes Rathaus Mannheim, 1974, Foto: Landesbildstelle Baden

Straßenansicht Mannheim, 1986
Foto: Foto-Kirschner, Stuttgart

 

Straßenansicht Mannheim, 1955
Foto: Robert Häusser, Mannheim

 

Straßenansicht Mannheim, 1935
Foto: Stadtarchiv Mannheim
 

Soziale Stadt - Stadterneuerungspolitik als Stadtpolitikerneuerung

Thomas Franke/Rolf-Peter Löhr/Robert Sander

 
 

Die dramatische Veränderung gesamtstaatlicher ökonomischer und sozialer Rahmenbedingungen findet ihren räumlichen Niederschlag in krisenhaften Entwicklungen vieler Stadtquartiere. Die hieraus erwachsenden Probleme können schon seit geraumer Zeit weder vom Staat noch von den kommunalen Administrationen allein bewältigt werden. Eine neue Politik wird als unabdingbar angesehen. Mit dem Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" wird versucht, im Sinne eines neuen Politikansatzes integrierte Problemlösungsstrategien zu entwickeln und zu fördern, die nicht nur investive Projektfinanzierungen ermöglichen, sondern vor allem Selbsthilfe und Eigeninitiativen der Betroffenen und damit wesentliche Entwicklungspotenziale vor Ort anregen und unterstützen. In dem Beitrag werden Hintergründe und Ursachen für die Entstehung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf aufgezeigt, Ansätze des Programms dargestellt und diese im Kontext weitergehender Reformansätze, wie sie im Modellansatz des "aktivierenden Staats" erkennbar werden, bewertet. Dabei steht nicht eine analytisch fundierte Darstellung und Kritik des Programms selbst im Vordergrund, sondern es werden die spezifisch neuen Elemente dieses lokalen Politikansatzes in die gesamtstaatlichen Reformbemühungen eingeordnet und die Chancen, die hierin für die Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf bestehen, herausgearbeitet.

 
 

Strategische Entwicklungskonzepte für Großstädte - mehr als eine Renaissance der "Stadtentwicklungspläne"? Überlegungen am Beispiel der "Berlin-Studie"

Klaus Brake

 
 

Europäische Großstädte formulieren für ihre Zukunftsentwicklung zunehmend strategische Konzepte. Mit einer deutlichen Leitbild-Orientierung, einem ressortübergreifenden Ansatz und mit konkreten Umsetzungsvorschlägen unterscheiden sie sich von früheren Stadtentwicklungsplänen. Der Beitrag versucht zu klären, inwieweit diese Konjunktur neuen kommunalen Aufgabenstellungen entspricht und insofern "zeitgemäß" ist. Dazu werden zunächst der Kontext beschrieben, in dem diese Vorhaben stehen, anschließend beispielhaft die "BerlinStudie" dargestellt, dazu andere Strategiekonzepte (Wien / London / Barcelona / Lyon) mit herangezogen. Im Ergebnis scheint kommunale Zukunftsfähigkeit wesentlich von der Steuerungskompetenz großstädtischer Entwicklung abhängig zu sein. Strategische Konzepte zielen letztlich darauf, die Handlungsfähigkeit von Gemeinwesen zu erhöhen. Sie haben sich im Rahmen eines Strukturwandels zu bewähren, der ungewohnt unübersichtlich ist und die Positionierung jedes einzelnen Standortes erfordert. Eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen wird dabei in der bürgerschaftlichen Ertüchtigung gesehen. Zusammen mit den zentralen Merkmalen (Orientierung / Komplexität / Umsetzung) erscheinen solche Konzepte als ein durchaus adäquater Reflex vor Ort auf Interdependenzen von Globalisierung, Modernisierung und Nachhaltigkeit.

 
 

Bedeutung von Leitbildern der räumlichen Stadtentwicklung

Klaus Spiekermann

 
 

Ziel des Beitrags ist es, die tatsächliche Bedeutung räumlicher Leitbilder in der kommunalen Planungspraxis in Deutschland und die Positionen leitender Stadtplanerinnen und Stadtplaner zu räumlichen Leitbildern aufzuzeigen. Auf der Basis einer empirischen Untersuchung in 110 deutschen Mittel- und Großstädten wird dargestellt, in welchem Umfang räumliche Leitbilder benutzt werden, welche raumstrukturellen Aussagen sie treffen, wie und mit welchen Problemen sie umgesetzt werden und welche räumlichen Wirkungen sie entfalten. Räumliche Leitbilder existieren in 70 Prozent der Städte. Sie werden sehr häufig in verbindliche kommunale Planwerke aufgenommen; es werden aber gleichzeitig von fast allen Städten erhebliche Implementierungsprobleme berichtet. In dem Beitrag wird auch referiert, welche räumlichen Stadtstrukturen aus der Sicht der Praxis als geeignet angesehen werden, den gesellschaftspolitischen Zielen der ökonomischen Effizienz, sozialen Gerechtigkeit und ökologischen Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Aus drei vorgegebenen Leitbildern wurde die polyzentrische Stadt von der Hälfte der Befragten als geeignetes räumliches Leitbild für eine nachhaltige Stadtentwicklung gewählt, dagegen die kompakte Stadt nur von einem Viertel favorisiert; eine gering verdichtete Stadt im Park scheint kein akzeptables Modell zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen zu sein.

 
 

New Public Management in den Schweizer Gemeinden

Reto Steiner

 
Weitere Informationen:
Klaus-Dieter Beißwenger
Telefon: 030/39001-282
E-Mail:
beisswenger@difu.de
 

Schweizer Kommunen stoßen bei der Erfüllung verschiedener Aufgaben an Leistungsgrenzen. In den Jahren 1995-1997 schlossen 32 Prozent aller Schweizer Gemeinden mit einem Defizit ab. Als Antwort auf diese Probleme ist seit Beginn der 1990er-Jahre eine Vielzahl von Reformen eingeleitet worden, um die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu steigern. New Public Management (NPM) ist zurzeit neben der Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit das in den Schweizer Kommunen am häufigsten diskutierte Reformprojekt. Jede vierte Gemeinde hat bislang erste Schritte mit NPM unternommen, wie eine empirische Untersuchung zeigt. Viele Reformaktivitäten werden dabei als NPM verstanden, obschon nur einzelne Aspekte des umfassenden Konzepts umgesetzt werden. Nur jede fünfte Gemeinde, die von sich sagt, sie hätte NPM eingeführt, arbeitet bereits mit Kernelementen wie Produktedefinitionen, Leistungsaufträgen oder Globalbudgets, die zur Output- und Wirkungssteuerung nötig sind, wobei sich Gemeinden mit einem großen Leistungsangebot deutlich intensiver mit neuen Steuerungsmodellen befassen, als dies bei Gemeinden mit einem eher tiefen Leistungsangebot der Fall ist.