Difu-Berichte 4/1999 - Das Jugendamt von morgen ist schon im Entstehen ...
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"Braucht flexible Jugendpolitik ein neues Jugendamt?" Unter diesem Titel fand am 15. November 1999 auf Einladung des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung der 2. Berliner Diskurs zur Jugendhilfe statt. Das Streitgespräch wurde von Richard Isselhorst, dem Leiter des Stadtjugendamts der Landeshauptstadt Düsseldorf, moderiert. Der Anlass zur Durchführung für diese vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Veranstaltung ist die Forderung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände sowie Gesetzesanträge einiger Bundesländer, die bundesgesetzlichen Organisationsvorgaben für das Jugendamt zu lockern. Darin heißt es, dass den Ländern eine grundsätzliche Ermächtigung eingeräumt werden müsse, die Organisation und sachliche Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst zu regeln. Während viele Jugendämter und freie Träger der Jugendhilfe damit den Kern der Jugendhilfe angegriffen sehen, verstehen Kommunale Spitzenverbände und Länder in ihren Forderungen einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und Stärkung der kommunalen Ebene. Ziel des 2. Berliner Diskurses zur Jugendhilfe war es, durch eine offene Diskussion der unterschiedlichen Positionen den Umfang der Meinungsverschiedenheiten und die Möglichkeiten einer Verständigung abzuklären. Zu dieser Veranstaltung waren hochrangige Vertreter und Vertreterinnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Bundes- und Landtagsabgeordnete, Vorsitzende von Jugendhilfeausschüssen von Kommunen und Ländern, Beigeordnete, Jugendamtsleiter sowie Persönlichkeiten aus der Jugendhilfe eingeladen. Die Teilnehmenden konnten in drei Disputationen eine angeregte und anregende Diskussion zu folgenden Themen erleben und mitgestalten:
Dr. Reinhard Wiesner aus Bonn, der seit Jahren unter anderem für das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zuständige Referatsleiter des BMFSFJ, eröffnete den Diskurs. Er sorgte mit seinem Beitrag für eine gute fachliche Grundlage der nachfolgenden Diskussion. Ausgehend von der historischen Entwicklung der Jugendhilfe machte er deutlich, dass bei den Überlegungen zu einer Neustrukturierung der Kommunalverwaltung bedacht werden müsse, ob damit die traditionell zentralstaatlich festgelegte Einheitlichkeit der Jugendhilfe in Frage gestellt werden soll. Ferner sei zu bedenken, dass das Jugendamt nicht nur verwaltende, sondern auch die Jugendhilfe gestaltende Aufgaben wahrzunehmen hat. Der Maßstab für die Organisation des Jugendamts müsse der Anspruch junger Menschen auf Erziehung und dessen Realisierung und dürften nicht rein finanzielle Interessen sein. Bei der ersten Disputation über die Aufgabenbündelung im Jugendamt sprach sich Professor Dieter Kreft aus Nürnberg für die Beibehaltung der Einheitlichkeit des Jugendamts aus, da die Jugendhilfe nur so dem Auftrag des KJHG gerecht werden könne, die Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen in ihrer Gesamtheit zu erfassen und zu verbessern. Schon beim Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 sei die Schaffung des einheitlichen Jugendamts als notwendig angesehen worden, um die Zuständigkeitszersplitterung und damit die Ineffektivität der öffentlichen Jugendhilfe zu beseitigen. Die Praxis zeige, dass sich die Jugendämter auch ohne Änderung der gesetzlichen Regelung weiterentwickelt hätten, und zwar hin zu fachlich hochqualifizierten Ämtern mit zunehmender Qualitätskontrolle der erbrachten Leistungen. Dieser schrittweise Entwicklungsprozess sei zukunftsträchtiger als eine abrupte Gesetzesänderung. Der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit des Deutschen Städtetages, Dr. Manfred Wienand, Köln/Berlin, wies darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen für die Erbringung öffentlicher Leistungen, gerade auch in der Jugendhilfe, erheblich geändert hätten, so dass nach alternativen und effektiveren Formen der Organisation und damit der Vertretung von Kinder- und Jugendinteressen gesucht werden müsse. Das KJHG mit seinen rigiden Vorgaben sei jedoch ein "Experimentierverhinderungsgesetz". In der Diskussion wurde zum einen darauf aufmerksam gemacht, dass die Weiterentwicklung der Jugendämter außerhalb des KJHG erfolge und der Bundesgesetzgeber von den Ländern nicht mehr ernst genommen werde. Zum anderen wurde darauf hingewiesen, dass die Einheitlichkeit des Jugendamts noch gar nicht erreicht sei und viel mehr jugendbezogene Aufgaben in das Jugendamt integriert werden müssten. Bei der zweiten Disputation, in der es um den Fortbestand der Sonderkonstruktion des Jugendhilfeausschusses ging, sprach sich Norbert Struck, Referent beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband aus Frankfurt am Main, dafür aus, den Jugendhilfeausschuss mit seiner Besetzung aus Ratsmitgliedern und Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe zu erhalten. Er sei ein Instrument der direkten Demokratie, wie sie heute angesichts der weit verbreiteten Politik- und Parteienverdrossenheit als besonders wichtig angesehen werde. Es komme darauf an, die Arbeit der Jugendhilfeausschüsse inhaltlich weiterzuentwickeln und zu qualifizieren, insbesondere stärker mit den Arbeitsgemeinschaften nach dem KJHG sowie der Jugendhilfeplanung zu vernetzen. Karl-Otto Lindlahr, Jugendhilfereferent des Deutschen Landkreistages aus Bonn, vertrat dagegen die Auffassung, dass die Bürger die Zweigliedrigkeit nicht wahrnehmen. Im Übrigen sei der Jugendhilfeausschuss keineswegs die geeignete Lobby für die Jugendlichen; dies sei vielmehr der Stadtrat. Darüber hinaus würden im Sozialhilfebereich eine Million junger Menschen betreut, und zwar ohne besonderen Ausschuss, aber in guter Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden. Auch seien neben der Jugendhilfe die Schule, die Sozialhilfe, die Arbeitslosenhilfe sowie die Wirtschaftsförderung zunehmend für die Jugendlichen wichtig, so dass es darauf ankomme, neue Formen der Kooperation zu schaffen, statt an überholten Organisationsformen festzuhalten. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche nicht wählen dürften und so einer besonderen politischen Repräsentanz bedürften; sie bräuchten einen identifizierbaren Ort für ihre Interessenvertretung. Auch könne die Diskussion mit Vertretern der Jugendverbände im Ausschuss zu parteiübergreifenden und fachlich qualifizierteren Beschlüssen führen. Dagegen wurde geltend gemacht, dass die unmittelbare Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in der Breite wichtiger sei als die Verbandsbeteiligung im Ausschuss. Einigkeit bestand darin, dass die Jugendhilfeausschüsse aufgefordert seien, sich verstärkt mit inhaltlichen statt mit finanziellen Angelegenheiten der Jugendhilfe zu beschäftigen. Es wurde angeregt, vor einer Änderung des Gesetzes empirisch zu untersuchen, welche Organisationsmodelle mit welchen Auswirkungen bereits jetzt praktiziert werden; es gebe zahlreiche positive Beispiele für die Arbeit von Jugendhilfeausschüssen. Die dritte Disputation widmete sich der Aufsichtsfunktion der Landesjugendämter. Landesrat Markus Schnapka, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter aus Köln, wies darauf hin, dass sich die Aufsicht zunehmend weg von bloßer Kontrolle und hin zu Beratung und Moderation von Konflikten bewege. Allerdings gebe es auch einen zunehmenden Bedarf an der Überprüfung von Heimen, weil immer häufiger wirtschaftliche Überlegungen Vorrang vor pädagogischen Überzeugungen erhielten. Dagegen vertrat Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für Jugend, Soziales und Gesundheit aus Berlin, die Auffassung, dass es auch bei der Aufsicht möglich sein müsse, modellhaft Alternativen zu erproben. Es komme darauf an, die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Aufsicht einzubeziehen und diese so transparenter zu gestalten. Die örtliche Ebene halte Recht und Gesetz und fachliche Standards genauso ein wie das Land. Dem wurde in der Diskussion entgegengehalten, dass die Aufsicht über die Altenheime, die kommunalisiert wurde, zu einer Zersplitterung der Aufsicht und zu mangelnder Effizienz geführt habe. Auch bestehe die Gefahr, dass gerade in den Quartieren oder Städten, die besonderen Problemen ausgesetzt sind, Standards abgesenkt würden, um Kosten zu sparen, was allerdings spätere Probleme und damit höhere Kosten verursachen könne. Am Ende der Veranstaltung wurde eingefordert, dass die starke Besinnung der Jugendhilfe auf sich selbst und die eigenen Strukturen problemorientiert bleiben und die Jugendhilfe auch bei zunehmender Ressourcenknappheit weiterhin als wertgebundenes Fachkonzept verstanden werden müsse, orientiert an den Lebenslagen der Familien in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Zielsetzung der Jugendhilfe stellte niemand in Frage. Streitig waren letztlich "nur" die Wege dahin. Es ist geplant, den 2. Berliner Diskurs zur Jugendhilfe mit seinen drei Disputationen und dem sich anschließenden Diskussionsverlauf in der hauseigenen Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaftene. V. "Aktuelle Beiträge zur Kinderund Jugendhilfe" zu dokumentieren. |
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