Difu-Berichte 4/1997 - Bürger - Politik - Verwaltungsreform


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Bürger - Politik - Verwaltungsreform


Gemeinsame Fachkonferenz des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)

Kosteneinsparungen und Rationalisierung innerhalb der Verwaltung - das sind derzeit in den meisten Kommunen die Hauptansätze der Modernisierungsdebatten und praktischen Bemühungen. Daß die einschlägigen Reformkonzeptionen, so insbesondere das Neue Steuerungsmodell, auch auf eine Veränderung der Politik und eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Bürgern, Vertretungskörperschaft und Verwaltung insgesamt zielen, gerät dabei in vielen Kommunen aus dem Blickfeld. Manchenorts wird deshalb auch schon befürchtet, diese Aspekte könnten völlig in Vergessenheit geraten, wenn sich erste Sparerfolge einstellen.

Dies war Anlaß für das Difu und die KGSt, zu einer gemeinsamen Fachkonferenz am 20. und 21. November 1997 nach Berlin einzuladen. Praktiker aus verschiedenen Reformstädten berichteten über ihre Erfahrungen in bezug auf eine integrierte Modernisierungsstrategie im Kräftedreieck zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung und stellten ihre Ansätze zur Diskussion. Im Rahmen von Arbeitsgruppen wurden vor allem folgende Themen diskutiert:

  • wie Verwaltungsmodernisierung als von der Vertretungskörperschaft gesteuerter und begleiteter Prozeß zu organisieren ist;
  • wie die Arbeit der Vertretungskörperschaft "verschlankt" werden kann (etwa durch Delegation von Zuständigkeiten an beschließende Ausschüsse und Stadtteilvertretungen, durch Konzentration auf strategische Richtungsentscheidungen, durch Straffung der Ausschußstruktur, durch Nutzung von Informationstechnik);
  • wie das Management an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung zu optimieren ist (zum Beispiel durch eine entsprechende Ausgestaltung von Inhalten und Verfahren im Berichtswesen, durch Direktkontakte zwischen Mandatsträgern und den zuständigen Ver-waltungsmitarbeitern, durch ein wirksames Anfragenmanagement);
  • welche Veränderungen sich aus der neuen Arbeitsteilung zwischen Vertretungskörperschaft und Verwaltung für die Wahrnehmung von Bürgerinteressen ergeben und
  • inwieweit rein binnenorientierte Maßnahmen zur Verwirklichung der angestrebten "Kundennähe" der Verwaltung ausreichen oder durch unmittelbar auf das Bürgerinteresse zielende Ansätze ergänzt werden sollten (so etwa durch die Einrichtung von Bürgerämtern, die Intensivierung von Bürger- und Nutzerbefragungen zur Qualifizierung des kommunalen Controllings usw.).

Zu den 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung gehörten Führungskräfte aus Kommunalverwaltungen, Leiterinnen und Leiter von Projekten für Verwaltungsmodernisierung und viele Mitglieder von Räten und Kreistagen. Resümierend läßt sich die lebhafte Diskussion an beiden Konferenztagen in drei Hauptpunkten zusammenfassen:

Verwaltungsmodernisierung allein löst nicht sämtliche Probleme der Kommunalverwaltungen. Ohne eine kritische Durchforstung der den Kommunen vom Staat vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen und ohne Überprüfung der gesamten Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden werden die kommunalen Reformen letztlich Stückwerk bleiben.

Verwaltungsmodernisierung bedarf nicht nur der Anleitung durch die Politik, sondern vor allem auch einer Reform der Politik selbst: Die Vertretungskörperschaften müssen ihre Ausschußstrukturen der neuen Organisation der Verwaltung anpassen; die Politik muß sich aus den Details des Verwaltungsgeschehens heraushalten und sich auf die strategischen Entscheidungen konzentrieren - und dies ohne den Kontakt zum Bürger zu verlieren; sie muß lernen, über die Vorgabe wichtiger Kennzahlen statt über Einzeleingriffe in die Verwaltung zu steuern. All das erfordert grundlegende Verhaltensänderungen - möglicherweise sogar einen neuen Politikertypus. Auch die Verwaltung ist herausgefordert. Sie muß lernen, dem Rat, die für seine Entscheidungen notwendigen, wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Nicht Datenfriedhöfe, sondern entscheidungsorientierte Kennzahlen müssen weitergereicht werden, eine neue Vertrauenskultur muß entwickelt werden.

Bürgerorientierung, Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement sind zwar in allen Reformkonzepten beschworene Ziele. Zu verwirklichen sucht man diese aber in aller Regel durch binnenorganisatorische Maßnahmen - in der Erwartung, der Bürger werde als Besucher von Verwaltungseinrichtungen wie als an Einsparungen interessierter Steuerzahler schon davon profitieren. Dies trifft zwar zweifelsohne zu, erübrigt aber keineswegs zusätzliche, eigens auf den Bürger bezogene Maßnahmen. Es gilt nicht nur für die Verkürzung von Bearbeitungs- und Wartezeiten und dergleichen, sondern auch für die systematische Erforschung der Bürgerwünsche und deren "Einspeisung" in entsprechende Beschlußvorlagen. Bürger- und Nutzerbefragungen können dafür einen wichtigen Beitrag leisten, können aber nicht sachgerechte, tiefergehende Analysen ersetzen.

Die Konferenz zeigte Wege zur Bewältigung all dieser Probleme auf. Auch hier wurde deutlich, daß sich Reformen weniger als konzeptionelle, denn als Umsetzungsprobleme darstellen.

Aufgrund der hohen Nachfrage zur Teilnahme an der Konferenz und der hohen Aktualität der Thematik wird es am 12. und 13. März 1998 in Koblenz eine weitere Konferenz geben. Anmeldungen sind für diese zweite Konferenz an die KGSt (Frau Balbasus, Telefon: 0221/3768980, Telefax: 0221/3768989) zu richten.

Eine Dokumentation der ersten Tagung befindet sich in der Vorbereitung.