Difu-Berichte 3/2005 - Wann ist ein Hartz IV-Jugendlicher auch ein Jugendhilfe-Jugendlicher?

Kommunikationsprobleme zwischen zwei Welten

Hartz IV Diskussion
Hartz IV Diskussion
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Hartz IV Diskussion

Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. veranstaltete am 2. und 3. Juni im Ernst-Reuter- Haus in Berlin einen Workshop zum Thema "Jugendhilfe + Hartz IV: Umsetzungsstand und Handlungsbedarf", zu dem bundesweit zahlreiche Fachexperten aus der Jugendberufshilfe und kommunale Vertreterinnen und Vertreter eingeladen waren und der von Klaus Roth, dem Geschäftsführer der Start gGmbH Bernburg, moderiert wurde.

Inhaltliches Anliegen des Workshops war es, erste Erfahrungen zum Stand der Umsetzung von Hartz IV in der Jugendberufshilfe in den einzelnen Kommunen zu diskutieren, Probleme zu identifizieren und gemeinsam über mögliche Lösungsstrategien nachzudenken. Gleichzeitig sollte dieser erste Erfahrungsaustausch auch Basis für eine geplante bundesweite Fachtagung am 18. und 19. Januar 2006 in Berlin sein.

Den Auftakt des Workshops bildeten zwei Referate aus verschiedenen Perspektiven. Paul Fülbier, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit aus Bonn, sprach darüber, was Hartz IV für die Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe bedeutet und Manfred Busch, Freiberuflicher Rechtsberater für Rechtsangelegenheiten in der Jugendhilfe aus Celle, referierte aus der Sicht junger Benachteiligter.

Paul Fülbier verwies darauf, dass es momentan einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Jugendsozialarbeit gebe, da jungen Menschen mit dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) der Einstieg in das Berufsleben auf neue Weise ermöglicht werde. Er stellte insbesondere zwei Fragen zur Diskussion: Was wird im Zusammenhang mit Hartz IV aus der pädagogischen Grundüberzeugung, dass Freiwilligkeit besser als Zwang sei, und sollte nicht Ausbildung zuerst immer vor Arbeit(sgelegenheiten) stehen? Hier bestehe die Gefahr, dass für benachteiligte Jugendliche mit "einer Arbeitsgelegenheit nach der anderen" ein prekärer Einstieg in das Berufsleben stattfinde, der keine qualitativ neuen und qualifizierenden Elemente beinhalte. Der bessere Weg sei eine passgenaue Vermittlung der Jugendlichen, eine Eingliederungsvereinbarung, eine Kompetenzanalyse, eine partizipative Entscheidung von Jugendlichem und Berater und entsprechende Qualifikationsmodule.

Fülbier referierte auch über die rechtlichen Handlungsgrundlagen und verwies dabei darauf, dass nach Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner, Referatsleiter im Bundesjugendministerium, auch eine nachrangige Zuständigkeit der Jugendhilfe eine Zuständigkeit sei, die wahrgenommen werden müsste. Er fragte, ob die Jugendhilfe nun als "das bessere Arbeitsamt" fungieren solle. Neu sei im Kontext des SGB II, dass benachteiligten Jugendlichen unverzüglich "etwas" angeboten werden müsse. Das Fordern, nicht das Fördern, sei bisher sehr stark ausgeprägt. Dies sei für die Jugendsozialarbeit nicht hinnehmbar.

Mögliche Kooperation trotz alledem?

Der Einmischungsauftrag der Jugendhilfe erhalte mit dem SGB II eine neue Dimension und die Einmischungsstrategie müsse unbedingt weiterentwickelt werden. Überlegungen hierzu seien, dass:

  • das Fallmanagement alle Jugendlichen erreichen müsse,
  • Sanktionen entschärft werden müssten,
  • die Motivation der Jugendlichen eher eine intrinsische sein sollte,
  • die Jobcenter spezielle Formen der Kontaktaufnahme entwickeln sollten und
  • es flächendeckende Jugendkonferenzen (mit Beteiligung der Jugendhilfe) geben sollte.

Bei den Fachkräften der Bundesagentur für Arbeit bestehe erheblicher Fortbildungsbedarf für die Beratung der Jugendlichen. In der Praxis bliebe aber "sowieso" meist keine Zeit für sozialpädagogisches Case Management. Die Frage sei, wie sich Jugendhilfe besser und effektiver in die Kompetenzagenturen einmischen kann und ob bisherige Kooperationsvereinbarungen zu unverbindlich sind. Eine strukturelle Kooperation mit neuen Verbindlichkeiten müsse hergestellt werden. Die Jugendsozialarbeit sollte auf ihrem "Spielfeld" bleiben und das Jugendamt sich als Auftragnehmer der Jobcenter verstehen.

Manfred Busch hatte den Auftrag, aus der Sicht Betroffener zu referieren, und führte unter anderem aus, dass Hartz IV für Jugendliche unter 25 Jahren keine Chance, sondern eine gesetzlich vorgesehene Warteschleife sei, an deren Ende keine wesentlichen Verbesserungen für die betroffenen Jugendlichen zu erwarten seien. Die sechsmonatigen Eingliederungsvereinbarungen schafften neue Abhängigkeiten und bei der ersten Verfehlung der Jugendlichen erfolgten sofort Sanktionen für jeweils drei Monate, die nutzlos seien, wenn es sowieso keine Arbeit gebe.

Im Verlauf des Workshops stellten Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Kommunen und Beratungsorganisationen aus den Städten Krefeld, Leipzig, Berlin und Hamburg sowie den Landkreisen Goslar und Ludwigslust ihren Stand der Umsetzung und den weiteren Handlungsbedarf vor. Dies wird in der Dokumentation zum Workshop zeitnah und ausführlich nachzulesen sein. Ein großes Problem bei der Umsetzung von Hartz IV in den verschiedenen Kommunen sei, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zum Teil erheblich über den vorab geschätzten Zahlen läge, was die Bearbeitung der Anträge und die Quote von Vermittler und Kunde ungünstig beeinflusse.

Lutz Wende, Dipl.-Soziologe aus Bonn, stellte am Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt "Jugendsozialarbeit im Wandel" vor und fragte in diesem Zusammenhang, ob:

  • paP (persönlicher Ansprechpartner) und FM (Fallmanager) nun die neuen Steuerungsinstanzen seien,
  • für einen geteilten Integrationsprozess die entwickelten professionellen Standards noch Geltung hätten,
  • ob die Trennung zwischen Case Management und Casework nicht ein organisationstheoretischer Fehler sei und
  • bei Leistungsvereinbarungen mit Trägern, die ein standardisiertes Profiling durchführen, nicht vorher eine Kompetenzfeststellung erfolgen sollte.

Die Berufsberatung habe fachliche Kompetenz, würde nun aber zunehmend zurückgedrängt, da die ARGE diesen Bereich übernehme. Wie seien Jobcenter zu überzeugen, einen Hilfebedarf bei Jugendlichen anzuerkennen, damit sich die Jugendämter mit ihnen in Verbindung setzen können?Insbesondere die Schnittstellenproblematik wurde intensiv während dieser beiden Tage diskutiert und im Zusammenhang damit natürlich auch, wie Jugendliche vor einem "Zuständigkeitsloch" bewahrt werden können. Dabei ging es um die nachfolgend genannten Aspekte:

  • Ausgestaltung der Kooperation zwischen ARGEn, Jugendamt und Agentur,
  • die Einbindung der Jugendberufshilfe und der bestehenden Netzwerkstrukturen in das Gesamtsystem und das Zusammenwirken der Fachkräfte,
  • die Rollenklärung öffentlicher und freier Jugendhilfe bei der Umsetzung und der Vereinbarung von Kooperationsbeziehungen zu den Trägern der Grundsicherung einschließlich institutioneller Strukturen (z.B. Beiräte),
  • systematische Einbindung des Know-how der Jugend(berufs)hilfe in das Fallmanagement der ARGEn und Optionskommunen,
  • Dequalifizierung und Entpädagogisierung der Integrationsprozesse (benachteiligter) junger Menschen (Handlungsprogramme und Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit).

Im Mittelpunkt der geplanten Tagung im Januar 2006 werden deshalb insbesondere Zuständigkeits- und Rechtsfragen bei der Umsetzung von Hartz IV, die ARGE-Konstruktion, Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen sowie Fall- und Case Management inklusive Qualifizierung und Profiling stehen. Offen geblieben und dort dann auch zu diskutieren sind Fragen nach den Lebenslagen von Jugendlichen und dem Forschungsbedarf zur Hartz IV-Umsetzung. Wie können junge Menschen ihr Leben kompetenter gestalten, unter Bedingungen, in denen dauerhafte und qualifizierte Erwerbsarbeit als zentraler und existenzieller Bestandteil ihres Daseins immer ungewisser wird? Was bedeutet das für ihre Identitätsentwicklung in der Jugendphase als Orientierungs- und Selbstfindungsphase?

Difu-Dialoge zur Zukunft der Städte 2005/2006

Themenschwerpunkt:
Stadt der Zukunft - Prognose und Planung

30.11.05
Siedlung und Mobilität 2050
Tilman Bracher, Difu
Volker Eichmann, Difu

14.12.05
PPP und kommunale Investitionen
Dr. Busso Grabow, Difu
Michael Reidenbach, Difu

25.1.06
Stadtquartiere im Umbruch - Kommunale Planungspraxis quo vadis?
Robert Sander, Difu
Dr. Heidede Becker, Difu
Prof. Dietrich Henckel, TU-Berlin

8.2.06
Stadt 2030 - Ergebnisse und offene Fragen
Dr. Albrecht Göschel, Difu

15.2.06
Früherkennungs- und Kontrollsystem: Instrument für eine aktive Stadtentwicklungsplanung
Dr. Silke Weidner, Universität Leipzig

22.2.06
Stadtleben: Wohnen, Mobilität und Lebensstil
PD Dr. Markus Hesse, FU Berlin

Ort:
Deutsches Institut für Urbanistik
Ernst-Reuter-Haus, Raum 22
Straße des 17. Juni 112
10623 Berlin
S-Bahn: Tiergarten

Zeit:
17.00 - 19.00 Uhr
Eintritt kostenfrei

Weitere Informationen:
Difu-Pressestelle
Telefon: 030/39001-208/-209
E-Mail:
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Weitere Informationen: 

Kerstin Landua
Telefon: 030/39001-135
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