Difu-Berichte 3/2001 - Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention"

   
Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenberbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) den Wettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ausgelobt. Das Deutsche Institut für Urbanistik übernimmt die Betreuung des Wettbewerbs.

Wettbewerbsziele
Seit Beginn der 90er Jahre hat sich in der Suchtprävention eine Wende vollzogen, die aus einer Abkehr von der reinen Informationsvermittlung und Abschreckung hin zur Förderung von Lebenskompetenzen besteht. Heute gibt es in Deutschland einen breiten fachlichen Konsens darüber, dass Missbrauch und Abhängigkeit von Suchtmitteln nicht erst aus dem Kontakt mit ihnen entstehen, sondern dass es sich hierbei um komplexe Phänomene mit vielschichtigen Ursachen handelt. Neben dem Angebot und der Verfügbarkeit von Suchtmitteln spielen hierbei vor allem Persönlichkeits- und Umweltfaktoren eine Rolle. Bereits im Kindesalter können Einstellungen und Verhaltensweisen entstehen, die sich später im Erwachsenenalter als Suchtverhalten verfestigen. Daher ist heute ein tragender Pfeiler der Suchtprävention die Förderung von Lebenskompetenzen. Wenn Heranwachsende gelernt haben, ihre Alltagskonflikte zu bewältigen und Belastungen in alltäglichen Lebenszusammenhängen standzuhalten, Eigenverantwortung zu übernehmen, ein stabiles Selbstwertgefühl aufzubauen sowie zu entspannen und zu genießen, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der Lebensbewältigung greifen. Dieser Ansatz macht es erforderlich, dass eine wirksame Suchtprävention langfristig und ganzheitlich angelegt ist. Die gesundheitsfördernde Gestaltung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen (Familie, Wohnumfeld, Schule und Freizeit usw.) und suchtpräventives Handeln und Verhalten im alltäglichen Umgang mit dieser Zielgruppe von Eltern, Lehrern, Erziehern oder haupt- und ehrenamtlichen Betreuern sollten sich dabei ergänzen.

Insofern ist Suchtprävention nicht allein die Aufgabe weniger Fachleute, sondern bedarf der Unterstützung vieler Gruppen und Institutionen. Damit wird sie zu einer Gemeinschaftsaufgabe, an der sich auch Bund, Länder und Gemeinden beteiligen müssen. Dabei ist die kommunale Ebene von besonderer Bedeutung, weil hier Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld angetroffen werden. Ergänzend zur Suchthilfe haben sich auf der kommunalen Ebene in den letzten Jahren vielfältige innovative und kooperative Inititativen zur Suchtvorbeugung herausgebildet.

Das besondere Ziel des Wettbewerbs ist es, Aktivitäten der Kommunen im Bereich der Suchtprävention (Strategien, Projekte, Konzepte, Maßnahmen oder Initiativen) einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und zur Nachahmung besonders geeignete Beispiele durch eine Auszeichnung hervorzuheben. Dabei soll der Schwerpunkt dieser Aktivitäten im Bereich der primären Prävention liegen. Durch den Wettbewerb sollen diejenigen Städte und Gemeinden eine breite öffentliche Wahrnehmung finden, die in den verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern effektive suchtpräventive Maßnahmen entwickeln und nachhaltig umsetzen. Ein weiteres Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, eine breite Öffentlichkeit über solche Aktivitäten zu informieren sowie die Fachöffentlichkeit zur Nachahmung von Aktivitäten mit Vorbildcharakter anzuregen.

Wettbewerbsbereiche Prämiert werden sollen bereits realisierte und effektive Aktivitäten und Formen der Zusammenarbeit verschiedener kommunaler Akteure wie:

  • Institutionen/Fachkräfte der Suchtprävention, - Jugendämter und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe- Gesundheitsämter,
  • Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten,
  • Sport- und andere Vereine,
  • Polizei und Ordnungsämter,
  • Krankenkassen,
  • Betriebe und Ausbildungsstätten,

kirchliche Einrichtungen und sonstige freie Träger. Die im Rahmen der Kooperation realisierten Maßnahmen sollen darauf zielen:

  • einen suchtfreien Lebensstil zu fördern, den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern,
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsum- und Verhaltensmustern zu fördern.

Schwerpunktsetzungen auf bestimmte Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene), Settings (Kindergarten, Schule, Betrieb, offene Jugendarbeit, Beratung u.a.) oder Suchtmittel (Alkohol, Tabak, illegale Drogen) in den Wettbewerbsbeiträgen sind möglich.

Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge Von besonderem Interesse sind:

  • die Art und Weise der Kooperation (Vernetzung) von Akteuren und Handlungsfeldern,
  • Aktivitäten, die mittel- bis langfristig angelegt sind,
  • Innovationen bei Verfahren oder im Hinblick auf die Einbeziehung neuer Zielgruppen,
  • Wettbewerbsbeiträge, in denen die geleistete Arbeit evaluiert bzw. nach ihrer Qualität überprüfbar ist.

Außerdem ist die Einbeziehung von Jugendlichen in die Planung und Entwicklung für sie gedachter Präventionsangebote ein wichtiger Aspekt für die Bewertung entsprechender Beiträge.

Bewertungskommission
Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den Kommunalen Spitzenverbänden berufene sachverständige Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge unter Berücksichtigung der Wettbewerbsziele und der den Teilnehmern zur Verfügung stehenden Ressourcen. Ihre Entscheidung ist verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Geschäftsstelle
Das Difu ist als Geschäftsstelle für den Wettbewerb tätig. Hier können Bewerbungsunterlagen angefordert werden, die bis zum 14. Januar 2002 zurückzusenden sind.

Anschrift
Deutsches Institut für Urbanistik,
Geschäftsstelle Suchtprävention,
Straße des 17. Juni 112,
10623 Berlin.

Weitere Informationen:
Susanne Plagemann
Telefon: 030/39001-274

E-Mail:
plagemann@difu.de


Teilnahmeberechtigung

Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden sind zur Teilnahme eingeladen. Maßnahmen und Aktivitäten Dritter können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Ablauf des Wettbewerbs Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgte am 1. Oktober. Bewerbungsschluss ist der 14. Januar 2002.
Für die Teilnahme ist ein eigener Bewerbungsbogen vorgesehen, der zusammen mit einem Merkblatt bei der Geschäftsstelle des Bundeswettbewerbs am Deutschen Institut für Urbanistik erhältlich ist.
Er steht außerdem über das Internet zur Verfügung:
www.kommunale-suchtpraevention.de

Auszeichnung
Alle Wettbewerbsteilnehmer erhalten eine Urkunde. Darüber hinaus sollen von der Jury sechs Preisträger ermittelt werden, für die ein Preisgeld von insgesamt 100 000 DM zur Verfügung stehen. Diese Prämien müssen der suchtpräventiven Arbeit vor Ort zugute kommen. Die Preisverleihung findet in einer Abschlussveranstaltung am 24. Juni 2002 statt, in deren Rahmen die Preisträger ihre Arbeiten präsentieren werden.