Difu-Berichte 3/2001 - Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention"
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Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenberbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) den Wettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ausgelobt. Das Deutsche Institut für Urbanistik übernimmt die Betreuung des Wettbewerbs. |
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Wettbewerbsziele Insofern ist Suchtprävention nicht allein die Aufgabe weniger Fachleute, sondern bedarf der Unterstützung vieler Gruppen und Institutionen. Damit wird sie zu einer Gemeinschaftsaufgabe, an der sich auch Bund, Länder und Gemeinden beteiligen müssen. Dabei ist die kommunale Ebene von besonderer Bedeutung, weil hier Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld angetroffen werden. Ergänzend zur Suchthilfe haben sich auf der kommunalen Ebene in den letzten Jahren vielfältige innovative und kooperative Inititativen zur Suchtvorbeugung herausgebildet. Das besondere Ziel des Wettbewerbs ist es, Aktivitäten der Kommunen im Bereich der Suchtprävention (Strategien, Projekte, Konzepte, Maßnahmen oder Initiativen) einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und zur Nachahmung besonders geeignete Beispiele durch eine Auszeichnung hervorzuheben. Dabei soll der Schwerpunkt dieser Aktivitäten im Bereich der primären Prävention liegen. Durch den Wettbewerb sollen diejenigen Städte und Gemeinden eine breite öffentliche Wahrnehmung finden, die in den verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern effektive suchtpräventive Maßnahmen entwickeln und nachhaltig umsetzen. Ein weiteres Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, eine breite Öffentlichkeit über solche Aktivitäten zu informieren sowie die Fachöffentlichkeit zur Nachahmung von Aktivitäten mit Vorbildcharakter anzuregen. Wettbewerbsbereiche Prämiert werden sollen bereits realisierte und effektive Aktivitäten und Formen der Zusammenarbeit verschiedener kommunaler Akteure wie:
kirchliche Einrichtungen und sonstige freie Träger. Die im Rahmen der Kooperation realisierten Maßnahmen sollen darauf zielen:
Schwerpunktsetzungen auf bestimmte Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene), Settings (Kindergarten, Schule, Betrieb, offene Jugendarbeit, Beratung u.a.) oder Suchtmittel (Alkohol, Tabak, illegale Drogen) in den Wettbewerbsbeiträgen sind möglich. Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge Von besonderem Interesse sind:
Außerdem ist die Einbeziehung von Jugendlichen in die Planung und Entwicklung für sie gedachter Präventionsangebote ein wichtiger Aspekt für die Bewertung entsprechender Beiträge.
Bewertungskommission |
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Auszeichnung |
