Difu-Berichte 2/2006 - EU-Aktivitäten deutscher Städte und Gemeinden - Ergebnisse einer aktuellen Difu-Umfrage

EU-Aktivitäten deutscher Städte und GemeindenBereits Anfang 1997 führte das Deutsche Institut für Urbanistik eine Umfrage zu den EU-Aktivitäten deutscher Städte und Gemeinden durch. Da die Erfahrungen der Kommunen mit der EU, ihren Institutionen und Programmen wie auch die Herausforderungen und Probleme, denen sich die Kommunen gegenübersehen, in der Zwischenzeit deutlich zugenommen haben, erschien es sinnvoll, der Umfrage des Jahres 1997 eine Neuauflage in modifizierter und der aktuellen Problemlage entsprechenden Form folgen zu lassen. Dieses Vorhaben wurde im Spätherbst 2005 in Form einer standardisierten schriftlichen Verwaltungsumfrage in 120 Kommunen realisiert. Es handelte sich dabei um alle deutschen Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern sowie 37 weitere Städte, die bereits an der Umfrage des Jahres 1997 teilgenommen hatten.

Umfrageergebnisse

Aus den Ergebnissen der Umfrage wird zunächst deutlich, dass die EU-Aktivitäten deutscher Städte und Gemeinden sehr unterschiedlich ausfallen. Dies gilt für personelle Ausstattung und organisatorische Zuständigkeiten wie auch für die Aufgabenschwerpunkte der zuständigen Mitarbeiter, die vorliegenden Erfahrungen mit EU-Programmen etc. Dieses Ergebnis ist nicht überraschend. EU-Aktivitäten sind eine freiwillige Angelegenheit der Kommunen und damit in ihrer Gestaltung von den jeweiligen lokalen Besonderheiten abhängig: Größe und Status (Stadtstaat oder Stadt), regionale Lage und Bundesland-Zugehörigkeit wie auch spezifische Struktur und Finanzausstattung.

Ungeachtet aller Unterschiede zeigen die Umfrageergebnisse aber auch eine Reihe von Gemeinsamkeiten und gemeinsamen Entwicklungstrends:

  • In Bezug auf die Organisation der EU-Arbeit kommen in den Städten drei verschiedene Formen zum Tragen: zentrale, dezentrale sowie eine Kombination aus zentralen und dezentralen (d.h. Gleichzeitigkeit von Stabsstelle und ressortsspezifischen Einheiten). Die letztgenannte Form der Organisation kommt am häufigsten vor und wird vor allem von den Großstädten praktiziert. Kommunen mit weniger als 100 000 Einwohnern geben hingegen mehrheitlich einer dezentralen - und das heißt vermutlich in ihrer jeweiligen Verortung durch konkrete Programme und Projekte bestimmten - Form den Vorzug.
  • Zwischen der Zahl der speziell mit Europa- Aufgaben betrauten Mitarbeiter und der Größe sowie dem Status der Städte besteht ein enger Zusammenhang. Über die beste personelle Ausstattung verfügen die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Aber auch in allen anderen Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern sind in der Regel mehrere Personen mit EU-Angelegenheiten beschäftigt.
  • Unter den Aufgaben und Funktionen der mit EU-Angelegenheiten betrauten Mitarbeiter werden in fast zwei Drittel aller am Rücklauf beteiligten Städte mit hoher und höchster Priorität Aufgaben aus den Bereichen "Information und Koordination" sowie "Betreuungs- und Beratungstätigkeiten" und damit vor allem verwaltungsinterne Aufgaben genannt. Stärker extern orientierten Aufgaben aus den Bereichen "Öffentlichkeitsarbeit" und "EU-Kontaktpflege" wird hingegen in der Regel eine deutlich geringere Priorität beigemessen. Auffallend ist auch die vergleichsweise nachrangige Auseinandersetzung mit den in jüngster Zeit die Kommunalpolitik in starkem Maße beschäftigenden Richtlinien und Verordnungen der EU.
  • Der Anteil der Städte, die Mittel aus den EU-Strukturfonds beziehen oder bezogen haben, ist gegenüber 1997 auf mehr als 70 Prozent gestiegen. Dieser Anteil ist in der Regel bei größeren Städten mit einer relativ guten Personalausstattung überdurchschnittlich hoch, bei Städten mit weniger als 200 000 Einwohnern fällt er wesentlich geringer aus. Eine Sonderrolle nehmen die am Rücklauf der Umfrage beteiligten ostdeutschen Städte ein: Da die neuen Bundesländer als förderfähige Gebiete im Rahmen von Ziel 1 gelten, haben alle dortigen Städte Fördermittel aus den Strukturfonds erhalten. Mittel aus den Strukturfonds werden vorrangig in zwei Bereichen eingesetzt: zur Bekämpfung von Arbeitsmarktproblemen und für Infrastrukturmaßnahmen. Etwa ein Drittel der Städte nimmt auch an den unmittelbar von der Europäischen Kommission verwalteten Aktionsprogrammen teil. In Bezug auf ihre inhaltliche Ausrichtung werden hier vor allem Programme im Bereich der (Aus-)Bildung und Qualifizierung sowie Programme genannt, die eine Stärkung des Europa-Bewusstseins zum Ziel haben.
  • Im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit EUFörderprogrammen zieht mehr als die Hälfte der Städte eine positive Bilanz. Positiv bewertet werden insbesondere der Grad der Zielerreichung und die Tatsache, dass mit den zur Verfügung gestellten Mitteln Projekte realisiert werden konnten, die zur Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur und zur Bewältigung des Strukturwandels oder aber dazu dienten, Maßnahmen durchführen zu können, die ohne diese Mittel nicht möglich gewesen wären. Schwachstellen und Lücken in der gegenwärtigen EU-Förderung werden von knapp zwei Drittel der Städte (und damit auch von Städten mit eindeutig positiven Erfahrungen) gesehen. Neben komplizierter Antragstellung, hohem bürokratischem Aufwand und hohen Eigenfinanzierungsanteilen werden vor allem Fördermerkmale genannt, die eine Teilnahme kleinerer Kommunen beeinträchtigen.
  • Knapp drei Viertel aller am Rücklauf beteiligten Städte und Gemeinden geben spürbare Auswirkungen von EU-Recht in Form von Richtlinien und Verordnungen auf kommunales Handeln an. Betroffen sind vor allem die Aufgabenfelder: Umwelt/ Natur/Energie, Vergabewesen und öffentliche Ausschreibungen sowie Verkehr und Stadtplanung. In den sozial- und arbeitsmarktpolitisch brisanten Aufgabenfeldern Soziales/Migration sowie Arbeit und Beschäftigung wird der Einfluss von EURecht hingegen überraschenderweise als vergleichsweise gering eingestuft. Ihre Einflussmöglichkeiten auf die rechtlichen Vorgaben der EU nutzen knapp drei Viertel der Kommunen. Nutzungsvielfalt und -intensität nehmen allerdings mit sinkender Stadtgröße deutlich ab. Am häufigsten versuchen die befragten Städte, über die kommunalen Spitzenverbände Einfluss zu nehmen.
  • Mehr als 40 Prozent der Städte kooperieren im Rahmen ihrer EU-Arbeit stadtintern mit lokalen Partnern, wie Kammern und Verbände der gewerblichen Wirtschaft, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Unternehmen der Privatwirtschaft. Auch hier gilt, je größer eine Stadt desto stärker diese Kooperation. In Bezug auf externe Kooperationsansätze geben etwa 70 Prozent aller am Rücklauf beteiligten Städte und Gemeinden an, Mitglied eines europäisch ausgerichteten Städtenetzwerkes zu sein. Vorteile in dieser Mitgliedschaft sehen die befragten Städte in den von diesen ausgeübten Lobbyfunktionen sowie im gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch.
  • Ungeachtet der mehrheitlich positiven Bilanz in Bezug auf eine Teilnahme an EU-Förderprogrammen erfährt der Komplex EU-Arbeit im Durchschnitt nur eine befriedigende Bewertung. Am besten schneiden Aspekte wie "Zugang zu Informationen über EU-Förderprogramme" und "Bereitschaft anderer deutscher Städte zur Kooperation beziehungsweise zum Informations- und Erfahrungsaustausch" ab, am schlechtesten der "Zeitaufwand für Informationsbeschaffung und die Antragstellung" wie auch die "Übersichtlichkeit des Antragstellungsverfahrens". EU-Recht-relevante Aspekte werden deutlich schlechter, d.h. im Durchschnitt mit "ausreichend" bewertet. Am besten werden hier die "Möglichkeiten der Einflussnahme durch Städtenetze und Verbände" eingeschätzt. Am schlechtesten schneiden die "Möglichkeiten der Einflussnahme durch Städte und Gemeinden" ab.
  • Unter den Zielen kommunaler EU-Aktivitäten hat die Akquisition von Fördermitteln deutliche Priorität. Aber auch die Verbesserung der Rolle der Kommunen im europäischen Kontext - unter anderem über eine Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit - ist ein maßgebliches Ziel, das jedoch für die kleineren, offenbar stärker national als international orientierten Städte mit weniger als 100 000 Einwohnern nicht zutrifft. Nur geringe Bedeutung, und hier besteht weitgehende Übereinstimmung zwischen Städten aller Größenklassen, messen die Kommunen hingegen Zielen zu, die ihre politischen Strukturen betreffen, wie zum Beispiel "die Erhaltung der kommunalen Selbstverwaltung als besondere Stärke deutscher Städte und Gemeinden".

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass sich ungeachtet aller Besonderheiten und Unterschiede, die die Städte in Bezug auf ihre EUAktivitäten aufweisen, dennoch zwei spezifische Gruppen von Städten identifizieren lassen:

Zur ersten Gruppe gehören Städte mit weniger als 100 000, bisweilen auch 200 000 Einwohnern. Stabile Organisationsstrukturen in Bezug auf die EU-Arbeit sind hier oft nicht vorhanden (bei einer gleichzeitig unterdurchschnittlichen Personalausstattung). Die Zahl einschlägiger externer Kontakte ist gering, EU-Fördermittel werden seltener in Anspruch genommen (oft auch infolge einer unzureichenden Programmausrichtung auf die spezifischen Belange kleinerer Städte), und unterdurchschnittlich ist auch die Mitwirkung in Städtenetzwerken (die Städten dieser Größenordnung oft nicht zur Verfügung stehen). Überdurchschnittlich sind hingegen Probleme mit der Kompliziertheit und Zeitaufwendigkeit der für EU-Fördermittelanträge erforderlichen Verfahren und gleichfalls überdurchschnittlich ist - der spezifischen Situation dieser Städte entsprechend - ihr Interesse an einem verbesserten Informationsaustausch mit anderen deutschen Kommunen und an einer verstärkten Nutzung elektronischer Informationsmöglichkeiten.

Die zweite abgrenzbare Gruppe von Städten sind die drei Stadtstaaten. Hier zeigt sich eine genau gegenteilige Situation. Infolge ihrer Größe, vor allem aber wegen ihres besonderen Status und der damit gegebenen direkten Bezüge zur EU (über ihre Landesvertretungen) haben sich diese Städte zu professionell agierenden Mitspielern im komplexen Geflecht von EU-Programmen und EU-Recht entwickelt.

Ob dieses Ergebnis als Beleg dafür zu werten ist, dass die Beziehungen zwischen EU und deutschen Städten und Gemeinden vielfach dem Motto "je größer desto besser" gehorchen, bleibt eine offene Frage.

Eine differenzierte Darstellung der Umfrageergebnisse - mit einem umfangreichen Anhang, der über kommunale EU-Beauftragte, kommunalverwandte EU-Förderprogramme und Städtenetzwerke informiert - ist in einem aktuellen Band der Difu-Materialien erschienen.

Bewertungsaspekte bezüglich EU-Förderprogrammen Einzelnoten*/Anzahl der Nennungen Notendurchschnitt keine Angaben
1 2 3 4 5 6
Zugang zu Informationen über EU-Förderprogramme 4 28 22 3 8 0 2,7 30
Bereitschaft anderer deutscher Städte zur Kooperation bzw. zum Informations- und Erfahrungsaustausch 2 25 21 6 1 3 2,8 37
Bereitschaft ausländischer Städte zur Kooperation bzw. zum Informations- und Erfahrungsaustausch 0 26 10 10 5 2 3,0 42
Übersichtlichkeit der EU-Programm-/Projektausschreibungen 2 13 24 14 10 0 3,3 32
Übersichtlichkeit der EU-Förderpolitik 2 14 16 16 15 0 3,4 32
Kenntnisstand über potenzielle Projektpartner im europäischen Ausland 3 13 16 11 15 2 3,5 35
Kenntnisstand über EU-relevante Aktivitäten anderer deutscher Städte 1 5 24 17 10 4 3,7 34
Übersichtlichkeit des Antragstellungsverfahrens 2 5 15 21 17 1 3,8 34
Zeitaufwand für Informationsbeschaffung und die Antragstellung** 0 3 8 18 26 8 4,4 32
* 1=sehr gut; 2=gut; 3=befriedigend; 4=ausreichend; 5=mangelhaft; 6=ungenügend ** 1=Zeitaufwand ist vernachlässigbar gering;…; 6=Zeitaufwand ist nicht tragbar Difu-Umfrage 2005 (n=95)

 

Weitere Informationen: 

Dr. phil. Werner Heinz, Dipl.-Ing.

Dipl.-Ing. Vera Lorke; Telefon: 0221/340308-14; E-Mail: lorke@difu.de

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