Difu-Berichte 2/2002 - Statuskonferenz Flächen- und Maßnahmenpools
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Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder in das Landschaftsbild sind durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder auf sonstige Weise zu kompensieren. Diese Verpflichtung trifft die Kommunen als Träger der kommunalen Bauleitplanung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für private oder öffentliche Bauvorhaben, bei der Festsetzung von Fachplanungen in ihrer Planungsträgerschaft oder als Bauherr bei Hochbauvorhaben im Außenbereich. Andere private und öffentliche Planungsund Vorhabenträger wie beispielsweise die Deutsche Bahn AG, die Straßenbau und Wasserstraßenbehörden oder Investoren beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan müssen die von ihnen veranlassten Eingriffe kompensieren. Der daraus resultierende Bedarf an geeigneten Flächen, auf denen landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können, ist abhängig von der regional unterschiedlichen Bau- und Planungstätigkeit zum Teil sehr erheblich. Zugleich ist das Angebot geeigneter und verfügbarer Flächen häufig unzureichend. Die Bereitstellung entsprechender Flächen wurde daher in den letzten Jahren vielerorts für Planungs- und Vorhabenträger zu einem schwierigen Problem. Nicht selten werden naturschutzfachlich nur eingeschränkt geeignete Flächen in Anspruch genommen, weil ausschließlich diese rechtzeitig verfügbar sind. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt zudem häufig unter der Vorgabe, auf möglichst geringer Fläche, rechnerisch eine möglichst hohe Aufwertung nachweisen zu können. Andere Aspekte wie die Einbindung der Maßnahmen in den vorhandenen ökologischen Bestand sind allenfalls von nachgeordneter Bedeutung. Beklagt wird das Bild eines Flickenteppichs von zusammenhanglos im Raum liegenden Kompensationsinseln, für deren Erhalt sich im weiteren Verlauf niemand mehr zuständig fühlt. Kritisiert wird die bisherige Praxis schließlich auch von Seiten der Landwirtschaft, da in Ermangelung geeigneter Flächen Vorhaben- und Planungsträger jede Ankaufsmöglichkeit nutzen und so hochwertige landwirtschaftliche Flächen unter Missachtung agrarstruktureller Ziele aus der Bewirtschaftung nehmen und für Kompensationszwecke nutzen. Die Ursachen dafür sind im Einzelfall sicherlich ausgesprochen vielschichtig. Grundsätzlich kann aber festgestellt werden, dass es an einem ausreichenden konzeptionellen und administrativen Vorlauf sowie an einer besseren Koordination der betroffenen Interessen, insbesondere des Naturschutzes, des Städtebaus und der Landwirtschaft fehlt. Diesen Defiziten soll mit "Flächen- und Maßnahmenpools" begegnet werden. Aufbauend auf einer Kompensationsflächenkonzeption – zum Beispiel im Landschaftsplan – soll durch Flächenpools im Sinne der Flächenbevorratung die Verfügbarkeit von Flächen für Kompensationsmaßnahmen gesichert bzw. entsprechende Rechtsgeschäfte jeweils im Vorgriff auf spätere kompensationspflichtige Eingriffe vorbereitet werden. Auch können die Kompensationsmaßnahmen bereits im Vorgriff auf später kompensationspflichtige Eingriffe durchgeführt werden (Maßnahmenpool bzw. Ökokonto), wobei diese Option wegen des Vorfinanzierungsaufwands nur in bestimmten Situationen vorzugswürdig ist. Die Erwartungen an die Einführung von Flächen und Maßnahmenpools sind vielfältig. Aus naturschutzfachlicher Sicht könnte vor allem eine bessere Koordinierung von Einzelmaßnahmen bis hin zu deren Bündelung in bestimmten Räumen den landschaftspflegerischen Ertrag steigern und die Pflege und Unterhaltung der Flächen im weiteren Verlauf erleichtern. Aus städtebaulicher Sicht können Kompensationsflächen in ein gesamtstädtisches Freiraumsystem mit abgestuften Zugänglichkeiten und Funktionen eingebunden werden und eine effizientere Nutzung des Baulands und der sonstigen Flächen im Sinne einer sparsamen Flächenhaushaltspolitik erreicht werden. Aus ökonomischer Sicht können Verfahren beschleunigt, die Kosten der Flächenbereitstellung verringert und möglicherweise eine gerechtere Verteilung von Kosten auf die Verursacher von Eingriffen erreicht werden. Schließlich könnten agrarstrukturell wertvolle Räume gesichert und die Landwirtschaft gegebenenfalls in die Unterhaltung und Pflege von Kompensationsflächen eingebunden werden. Vor allem mit Blick auf die Kostentragungspflicht des Verursachers wird zudem die Möglichkeit gesehen, eine neue Finanzierungsquelle für landschaftspflegerische Projekte zu erschließen, mit der die Durchführung dieser Projekte überhaupt erst gestattet wird, mit der aber auch Kürzungen der Haushaltsansätze im Bereich Grünflächenentwicklung und -unterhaltung aufgefangen werden können. In Anbetracht der skizzierten Erwartungen verwundert es nicht, dass deutschlandweit eine sehr dynamische, kaum mehr überschaubare Entwicklung von unterschiedlich gestalteten Poolkonzepten festzustellen ist. Vier Jahre nach der Einführung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Flächen- und Maßnahmenpools mit dem Bau- und Raumordnungsgesetzes vom 1. Januar 1998, erscheint es daher angebracht, sich über den Stand der Entwicklungen zu vergewissern und die unterschiedlichen Ansätze in ihrer Tragweite, vor allem aber in ihren Auswirkungen auf den landschaftspflegerischen Ertrag kritisch zu überprüfen, um daraus strategische Empfehlungen für die Praxis abzuleiten. Daher veranstaltet das Deutsche Institut für Urbanistik gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin, gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, am 16. September 2002 in Berlin eine bundesweite Statuskonferenz "Flächen- und Maßnahmenpools". |
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Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an: Technische Universität Berlin Fax: 030/314-23507 E-Mail: World Wide Web: |
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Themenschwerpunkte der Konferenz sind:
Das detailierte Programm der Veranstaltung steht im Internet bereit:
www.difu.de oder Mit der Konferenz soll ein bundesweiter Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen, Ländern und Bund, zwischen Naturschutz, Städtebau, Land- und Forstwirtschaft sowie der Wissenschaft über die bisherigen Ansätze zur Flächen- und Maßnahmenpoolbildung ermöglicht werden. Die vorgesehene Dokumentation der Statuskonferenz soll – über den Teilnehmerkreis hinaus – eine Verbreitung der auf der Konferenz gewonnenen Erkenntnisse gewährleisten und damit eine Anstoßwirkung für laufende und neue Flächen- und Maßnahmenpools haben. Für die Teilnahme an der Konferenz ist eine Anmeldung erforderlich. Es wird eine Teilnahmegebühr von 40 Euro erhoben. Anmeldefrist ist der 31.08.02. |
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Weitere Informationen: Dipl.-Ing. Christa Böhme Dr. Arno Bunzel |
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