Difu-Berichte 2/2002 - Standpunkt: Zum Entwurf der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
Die Initiative der Bundesregierung, eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie vorzulegen, die umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitische Ziele im Sinne einer generationengerechten Zukunftsgestaltung miteinander verknüpft, ist sehr zu begrüßen.
Die Strategie soll für die nächsten Jahre Prioritäten setzen, Ziele und Maßnahmen aufzeigen und als Grundlage für weitere politische Reformen und ein verändertes Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern dienen. Dieser Leitbildentwurf beschreibt, wie Politikfelder und gesellschaftliches Handeln nachhaltig ausgestaltet werden sollen.
Dem Leitbild liegen vier "Koordinaten" zugrunde:
- Generationengerechtigkeit,
- Lebensqualität,
- Sozialer Zusammenhalt und
- Internationale Verantwortung.
Die Schwerpunkte wurden in acht prioritären Handlungsfeldern gesetzt:
- Energie effizient nutzen — Klima wirksam schützen. Drehbuch für eine zukunftsfähige Energiepolitik.
- Mobilität sichern — Umwelt schonen. Fahrplan für neue Wege.
- Gesund produzieren — gesund ernähren. Verbraucher als Motor für Strukturwandel.
- Demographischen Wandel gestalten. Neuer Übergang in den dritten Lebensabschnitt.
- Alte Strukturen verändern — neue Ideen entwickeln. Bildungsoffensive und Hochschulreform.
- Innovative Unternehmen — erfolgreiche Wirtschaft. Innovation als Motor der Nachhaltigkeit.
- Flächeninanspruchnahme vermindern. Nachhaltige Siedlungsentwicklung fördern.
- Globale Verantwortung übernehmen. Armutsbekämpfung und fairer Handeln.

Unter dem Titel "Perspektiven für Deutschland: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung" legte die Bundesregierung am 19.12.2001 den Entwurf einer Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vor. Der vom Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung ("Green Cabinet") erarbeitete Entwurf zielt auf eine Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Lebensperspektiven künftiger Generationen. Die Strategie ist der deutsche Beitrag zur Rio-Folgekonferenz (Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung) im September 2002 in Johannesburg. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs begann die zweite Dialogphase, in deren Rahmen auch das Difu vom Bundeskanzleramt zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Im Folgenden wird die Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt und eine kurze Bewertung seitens des Difu gegeben. Eine ausführlichere Stellungnahme wird in der Difu-Reihe "Aktuelle Information" veröffentlicht.
Die ersten drei Handlungsfelder wurden bereits frühzeitig als Schwerpunktfelder benannt. Sie werden jeweils mit ausführlichen Konzeptionen und Maßnahmen sowie mit je einem konkreten Pilotprojekt dargestellt. Bei den anderen wird das Programm der nächsten Jahre angeführt, ohne konkrete Maßnahmen festzulegen.
Insgesamt hat die Bundesregierung mit diesem Entwurf eine umfassendere Strategie vorgelegt, als es für einen Beitrag zum Weltgipfel in Johannesburg notwendig gewesen wäre. Dies wird besonders durch den thematisch umfassenden Nachhaltigkeitsansatz, durch die Aufstellung teilweise sehr ambitionierter Ziele und durch die vorgesehene Zwei-Jahres-Berichterstattung unterstrichen. Das Difu bewertet diesen Strategieentwurf als eine geeignete politische Grundlage zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Deutschland. Zu bedauern ist, dass nur ein relativ kurzer Zeitraum für den erforderlichen gesellschaftlichen Dialog zur Verfügung stand.
Dies gilt umso mehr, als die öffentliche Wahrnehmung der Relevanz des Themas Nachhaltigkeit noch ungenügend ist und die Weiterentwicklung sowie Umsetzung der Strategie nur gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren erfolgreich vollzogen werden kann. Auch innerhalb der Strategie werden nichtstaatliche Akteure einschließlich der Wirtschaft nur wenig in die Pflicht genommen und die zivilgesellschaftliche Mitverantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nur ungenügend angesprochen. Im Entwurf wird Nachhaltigkeit somit vor allem als (national-) staatliche Aufgabe definiert, wobei die vielfältigen Verflechtungen der deutschen Politik mit der europäischen und globalen Ebene (z.B. beim Ziel der CO2-Minderung) nicht durchgängig angesprochen werden. Hier ist dem Rat für Nachhaltige Entwicklung zuzustimmen, der in seiner Stellungnahme anregt, "stärker die Grenzen der staatlichen Politik aufzuzeigen und deutlicher zu machen, (...) wo er sich auf das Setzen von Rahmenbedingungen für andere Akteure beschränken muss".
Im Sinne des prozesshaften Charakters der Strategie regt das Difu an, für alle Handlungsfelder kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzungen vorzusehen, wobei sich in der überwiegenden Zahl der Fälle die Jahre 2010, 2020 und 2050 anbieten. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, für alle Ziele geeignete Maßnahmen und Handlungskonzeptionen zur Zielerreichung zu nennen.
Das Difu begrüßt die Benennung der umweltschonenden Mobilität als prioritäres Handlungsfeld, ebenso wie die auch auf seine Initiative zurück gehende Aufnahme des Kapitels "Flächeninanspruchnahme" als Schwerpunktthema. Gemessen an der Zielstellung der Nachhaltigkeitsstrategie sind jedoch folgende kritische Anmerkungen zu machen:
Kapitel "Mobilität sichern — Umwelt schonen. Fahrplan für neue Wege" Die Nachhaltigkeitsstrategie zielt zu Recht auf die Entkoppelung von Verkehr und Mobilität, konzentriert die greifbaren Lösungsstrategien aber auf das Thema Verkehr. Das Paradigma "auf absehbare Zeit wird der motorisierte Straßenverkehr weiter wachsen" prägt und belastet den Entwurf.
Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie darf nicht dokumentieren, dass der Bund selbst daran zweifle, dass seine Handlungsansätze langfristig greifen.
Im Interesse einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur wird die Frage nach der Finanzierung des ÖPNV auf kommunaler Ebene an Brisanz zunehmen. Neben den Tarifen ist hier perspektivisch eine steuerungsabhängige Einnahmequelle (Nahverkehrsabgabe) erforderlich.
Die in den Aktionsfeldern genannten verkehrsbezogenen Maßnahmen lassen eine zielorientierte, auf die Vermeidung von PKW- und LKW-Verkehr gerichtete Prioritätensetzung vermissen und Parallelförderungen erkennen. Die genannten städtebaulichen Instrumente zur Verkehrsvermeidung bleiben eher unbestimmt. Während im Personennahverkehr integrierte verkehrspolitische Ansätze erkennbar sind, fehlen verkehrspolitische Strategieund Schwerpunktsetzungen im Personenfern- sowie im Güterverkehr. Kapitel "Flächeninanspruchnahme vermindern. Nachhaltiges Siedlungswachstum fördern":
Die Reduzierung des Siedlungsflächenwachstums war bereits erklärtes Ziel der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung von 1985. Die Nachhaltigkeitsstrategie muss an der Erkenntnis anknüpfen, dass die städtebaurechtlichen und landesplanerischen Steuerungsansätze bislang zu keinen nennenswerten Erfolgen beim Bremsen der sich überörtlich vollziehenden Suburbanisierung führten. Erforderlich sind deshalb eine wirksame Steuerung auf regionaler Ebene und die Weiterentwicklung regionaler (Selbst-) Verwaltungsstrukturen, nicht zuletzt, um sich dem erstrebenswerten Ziel einer Verringerung der Flächeninanspruchnahme von 130 Hektar auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu nähern. Die anhaltende Suburbanisierung, wesentlicher Grund für das hohe Tempo des Siedlungsflächenwachstums, wird in dem Entwurf der Bundesregierung nicht deutlich genug bezeichnet.
Die negative Anreizwirkung einiger bundesgesetzlicher Instrumente wird in ihrer Brisanz nicht hinreichend deutlich. Hierbei ist es erforderlich, dass der Bundesgesetzgeber vor allem die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen so ändert und die externen Kosten der Suburbanisierung auf eine Weise internalisiert, dass das Umland gegenüber der Kernstadt als Siedlungsbereich keine relativen Preisvorteile hat.
Steuerliche Instrumente und Förderungen müssen so ausgestaltet werden, dass deutliche ökonomische Anreize für eine bevorzugte Innenentwicklung, insbesondere für "Flächenrecycling", also für die Wiedernutzung brachliegender Flächen, als wichtiges Instrument einer nachhaltig flächensparenden Siedlungsentwicklung bestehen. Die Ausführungen zu den Instrumenten "gemeindeübergreifende Bodenpolitik" und "kommunales Flächenmanagement" sind ebenfalls zu optimistisch ausgefallen.
Aktuelle Ergebnisse aus Untersuchungen des Difu zur interkommunalen Kooperation im Städtebau und der Forschungsgruppe Stadt+Dorf zum kommunalen Flächenmanagement haben deutlich nüchternere Ergebnisse als im Entwurf angeführt offenbart.
Insgesamt stellt der Entwurf eine gelungene umfassende Strategie dar, die von einem breiten Nachhaltigkeitsverständnis getragen wird. Nachhaltigkeit erfordert dem Entwurf nach mehr als die Fortsetzung der Umweltpolitik mit anderen Mitteln.
Daher wurden beispielsweise auch die Bereiche Haushalt, Soziales, internationale Verantwortung und Bildung zu Recht mit einbezogen. Der Strategieentwurf beschreitet somit einen Weg, der vom Difu sehr befürwortet wird. Nicht ohne Grund werden die Städte an verschiedenen Stellen der Strategie als wichtige Akteure genannt. Nicht nur im Rahmen der Lokalen Agenda 21, sondern weit darüber hinaus, wie etwa in den medienübergreifenden Feldern der Stadt- und Verkehrsplanung oder der Ver- und Entsorgung werden und müssen die Kommunen als dezentrale Plattform für politisch-gesellschaftliche Kooperationen weiterhin unverzichtbare Verbindungsstücke und strategische Partner sein, soll das Ziel der Zukunftsfähigkeit auf einem nachhaltigen Pfad angegangen werden.
Weitere Informationen:
Dipl.-Pol. Ingo Einacker Telefon: 030/39001-154 E-Mail: einacker@difu.de
Dr. Stephan Tomerius Telefon: 030/39001-299 E-Mail: tomerius@difu.de
