Difu-Berichte 2/1998 - Das Bebauungsplanverfahren nach dem novellierten Baugesetzbuch 1998
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Das Bebauungsplanverfahren nach dem novellierten Baugesetzbuch
Neue Difu-Arbeitshilfe erschienen |
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| Am 1. Januar 1998 ist das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (BauROG) in Kraft getreten. Die Gesetzes^änderungen betreffen auch die Vorschriften zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen. Die Novellierung zielt auf eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe. Die Möglichkeiten der Kooperation mit Privaten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wurden weiterentwickelt.
Besonders wichtig ist, daß die Möglichkeit einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanung durch die Übernahme des Instruments "Vorhaben und Erschließungsplan" in das Dauerrecht bestätigt wurde. Hinsichtlich des Verfahrens wurde dabei eine Angleichung zwischen dem "normalen" Bebauungsplan und dem "vorhabenbezogenen" Bebauungsplan vorgenommen. Die Möglichkeiten der Kooperation zwischen der Gemeinde als Planungsträger und Privaten wurde zudem durch eine Neuregelung in § 4 b BauGB unterstrichen. Durch diese Vorschrift wird eindeutig festgelegt, daß die Verfahrensabwicklung einem Dritten übertragen werden kann. Ziel dieser Regelung ist unter anderem, auch die Möglichkeiten einer Mediation, das heißt eines extern vermittelten Interessensausgleichs für das Bebauungsplanverfahren, zu erschließen. Eine grundlegende Neufassung erhielt die Regelung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Der Kritik vieler Gemeinden folgend zielt die Vorschrift darauf, die eigentliche Funktion der Trägerbeteiligung als Instrument zur Beschaffung von Informationen und damit der Grundlagen für die Abwägungsentscheidung zu verdeutlichen, die Träger öffentlicher Belange zu verpflichten, ihre Stellungnahmen auf ihre eigenen Aufgabenbereiche zu beschränken sowie die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen zu verkürzen. Neu ist auch eine Vorschrift zur Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Gemeinden in Nachbarländern, soweit ein Bebauungsplan Auswirkungen über die Staatsgrenze hinaus hat. Auch bei der Vorschrift zur Beteiligung der Bürger wurden geringfügige Änderungen vorgenommen. Gravierende Änderungen im Verhältnis der Gemeinden zu den höheren Verwaltungsbehörden treten durch die Abschaffung der Anzeigepflicht beziehungsweise - in den neuen Ländern - der Genehmigungspflicht von Bebauungsplänen ein. Diese ist allerdings auf Bebauungspläne beschränkt, die aus einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt wurden. Die Regelung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen wurde ebenfalls geändert. Auch die Neufassung der Regelung zur Teilung von Grundstücken ist für die Bebauungsplanung sehr wichtig. Grundsätzlich ist die Grundstücksteilung nur noch dann nach dem Baugesetzbuch genehmigungspflichtig, wenn dies für bestimmte Bebauungsplangebiete durch Satzung festgelegt wurde. Dementsprechend stellt sich nun für jedes Bebauungsplangebiet die Frage, ob ein solches Teilungsgenehmigungserfordernis eingeführt werden soll. Einige Bundesländer haben die ihnen zugleich durch den Bundesgesetzgeber eingeräumte Ermächtigung wahrgenommen und dieses Satzungsrecht ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt. Die gerade in zweiter Auflage neu erschienene Difu-Arbeitshilfe über das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans geht auf diese für die Planungspraxis sehr relevanten Änderungen ein. Die Autoren, Dr. Marie-Luis Wallraven-Lindl und Horst O. Taft, beide langjährige Mitarbeiter der Münchener Bauverwaltung in leitender Funktion, geben - wie schon in der ersten Auflage - zahlreiche praktische Hinweise zum gesamten Ablauf des Verfahrens. Dies gilt sowohl für die Vorbereitungsphase als auch für die Abwicklung der förmlichen Verfahrensschritte. Den Hinweisen liegen Überlegungen zugrunde, welcher Aufwand in welcher Verfahrensphase und bei welcher Problemstellung mit dem Ziel einer effektiven Verfahrensabwicklung gerechtfertigt erscheint. Besonders hilfreich sind darüber hinaus die in der Arbeitshilfe enthaltenen Formblätter und Muster, die Anregungen für die Standardisierung des Verfahrens geben und eine größere praktische Sicherheit bei der Planaufstellung gewährleisten. Bei der Überarbeitung der Muster- und Formblätter wurden die geänderten Rechtsvorschriften und der gewachsene Erfahrungsstand berücksichtigt. Der Anhang enthält insbesondere Formblattsätze für "Anfragen", "Checkliste Vorprüfung", "Grundstücks- und Altlasten-Controlling", "Trägerbeteiligung und Auslegung", "Satzungsbeschluß", "Begründung", "Bestätigungsvermerk" und "Bekanntmachung". Enthalten ist auch ein "Mustervertrag" zur Übernahme der Planungskosten. Zur besseren Handhabung der Arbeitshilfe wurden zudem Tips, Beispiele sowie weiterführende Literatur und Rechtsprechung im Text durch Symbole besonders hervorgehoben. Die Arbeitshilfe dürfte damit für den Planungsalltag in vielen Bauverwaltungen eine gute Grundlage mit vielen Anregungen nicht nur für Berufsanfänger, sondern auch für erfahrene Planer darstellen. |
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Weitere Informationen: Dr.-Ing. Arno Bunzel |
