Difu-Berichte 2/1996 - Planspiel zur BauGB-Novelle 1997
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Die Sonderregelungen des Baugesetzbuchs für die neuen Länder sowie die Sonderregelungen des BauGB-Maßnahmengesetzes, die insbesondere Maßnahmen zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung erleichtern sollen, sind bis zum 31. Dezember 1997 befristet. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) bereitet daher zur Zeit eine Novellierung des Baugesetzbuchs vor. Ziel ist es, entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestags vom 12. Februar 1993 wieder ein einheitliches Städtebaurecht zu schaffen, in dem die Sonderregelungen für die neuen Länder entfallen sind und dauerhaft wichtige Regelungen des BauGB-Maßnahmengesetzes in das Baugesetzbuch gesetzlich übernommen werden. Darüber hinaus sollen das Planungsrecht strukturell vereinfacht und die Vorschriften über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz als Bestandteil der Abwägung bei der Bauleitplanung in das Baugesetzbuch integriert werden. Die Genehmigungs- oder Anzeigepflicht für Bebauungspläne, die aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, soll abgeschafft, und die Heilungsvorschriften für Mängel eines Bauleitplans sollen zu einem Rechtsgrundsatz der Planerhaltung ausformuliert werden. Genaue Einzelheiten des Regierungsentwurfs stehen derzeit noch nicht fest. Das BMBau hat diese Novelle durch zahlreiche Forschungsgutachten, Gesprächsrunden und die Einsetzung einer hochrangigen Expertenkommission unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Schlichter, vormals Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, intensiv vorbereitet. Auch das Difu hat sich an den Vorarbeiten zur Novellierung beteiligt. Bereits im Herbst 1993 hat das Difu einen mehrmals im Jahr tagenden Arbeitskreis eingerichtet, dem Kommunen und kommunale Spitzenverbände, Aufsichtsbehörden und Ministerien, Wirtschaftsverbände und Rechtsanwälte, freie Planer und Wissenschaftler angehören. In einer Projektfamilie Städtebaurecht hat das Difu unter anderem Forschungsprojekte zur Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung und zur planerischen Vorsorge für Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in den Naturhaushalt in Bauleitplänen durchgeführt. Außerdem beteiligte sich das Difu an Diskussionskreisen der Planer und durch Expertisen zu einer parallelen Novellierung der Baunutzungsverordnung an den Vorarbeiten zur Städtebaurechtsnovelle. So wichtig und hilfreich eine solche umfangreiche Vorbereitung und Diskussion für die inhaltliche Ausgestaltung des Novellierungsentwurfs ist, so wenig sagt sie über die letztendliche Praxistauglichkeit der gefundenen Formulierungen. Ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen im Bereich des Städtebaurechts praktikabel, problemadäquat, verständlich und damit wirksam sind, kann am besten mit einem Planspiel überprüft werden. Die Durchführung solcher Planspiele hat im Bereich der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland eine lange Tradition. Insbesondere alle größeren Novellierungen des Städtebaurechts wurden vor ihrer Verabschiedung einem Praxistest durch ein Planspiel unterzogen. Das Difu hat hierbei eine zentrale Rolle gespielt, denn vor der großen Novelle des Bundesbaugesetzes 1976, dem Erlaß des Baugesetzbuchs 1986 und der Novellierung der Baunutzungsverordnung 1990 führte das Difu jeweils Planspiele durch. Auch für das jetzt anstehende Gesetzgebungsvorhaben hat das BMBau das Difu damit beauftragt, die wichtigsten vorgesehenen Änderungen einem Praxistest durch ein Planspiel zu unterziehen. Unterstützt wird das Difu bei dem Planspiel von der Forschungsgruppe Stadt + Dorf Prof. Dr. Rudolf Schäfer. Das Grundkonzept eines Planspiels besteht in der Anwendung eines konkreten Regelungsentwurfs auf bestimmte Fälle durch reale Verwaltungseinheiten und sonstige Betroffene. Dabei geht es darum zu überprüfen, ob die Ausrichtung der Regelung auf das vorgegebene Ziel erreicht wurde, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet sind, ob die Formulierungen verständlich und eindeutig sind und ob das Verfahren praktikabel ist. In einem ersten Schritt wurden in Abstimmung mit dem BMBau und den kommunalen Spitzenverbänden die Planspiel-Kommunen ausgesucht. Bei den Großstädten wurden Leipzig und Karlsruhe ausgewählt, bei den Mittelstädten Flensburg und St. Augustin, bei den Kleinstädten Bad Zwischenahn und Schopfheim. Ergänzend werden die Landkreise Nordfriesland und Dahme-Spreewald in das Planspiel einbezogen. Die Auftaktveranstaltung für das Planspiel fand am 21. März 1996 im Ernst-Reuter-Haus, dem Sitz des Difu in Berlin, statt. Dabei wurden den "Planspielern" aus den beteiligten Kommunen die für das Planspiel relevanten Novellierungsvorschläge vorgestellt, und sie wurden in die Grundstruktur, die Arbeitsweise und den Zeitablauf des Planspiels zur BauGB-Novelle 1997 eingeführt. Das Planspiel endet mit einer Präsenta-tion der Ergebnisse vor dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestags. Der Termin hierfür wird voraussichtlich Ende 1996 sein.
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