Difu-Berichte 1/2008 - Normalisierung ist Erfolg – ein Tagungsbericht: Auslandsaufenthalte als Bestandteil der Hilfe zur Erziehung
Normalisierung ist Erfolg – ein Tagungsbericht
„Weder Abenteuerland noch Verbannung. Auslandsaufenthalte als Bestandteil der Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)“ war das Thema der Fachtagung, zu der der Verein für Kommunalwissenschaften (VfK) am 10. und 11. Dezember 2007 nach Berlin einlud. Kooperationspartner waren der Bundesverband Erlebnispädagogik e.V., der Arbeitskreis Individualpädagogischer Maßnahmen Nordrhein-Westfalen e.V. (AIM) und der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE). An der Veranstaltung nahmen insgesamt ca. 270 Fachkräfte, vorrangig aus der Kinder- und Jugendhilfe, teil.

Abendforum: Heike Lorenz, Bundesverband Erlebnispädagogik e.V., Dortmund; Dr. med. Peter Platiel, Gesundheitsdienst, Auswärtiges Amt, Berlin
Die – nach einer ersten Initiative von Heike Lorenz, der Vorsitzenden des Bundesverbandes Erlebnispädagogik – vorgetragene Idee, eine solche Tagung anzubieten, wurde mit Interesse vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Auswärtigen Amt aufgegriffen. Anlass dazu gaben Vorkommnisse, die im „Gastgeberland“ zu Konflikten führten, die teilweise sogar das diplomatische Verhältnis zwischen Gast- und Herkunftsland der Jugendlichen belasten. Und vor diesem Hintergrund ist es auch aus Sicht der Politik berechtigt, Qualität in der praktischen Umsetzung von Auslandsaufenthalten Jugendlicher sowie einen Nachweis über die Wirksamkeit dieser Methode einzufordern.
„Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden Auslandsaufenthalte als Merkmal der Hilfen zur Erziehung erst ab dem Jahr 2007 erfasst. Erste Ergebnisse werden 2008 vorliegen. Am Institut für Erlebnispädagogik e.V. an der Universität Lüneburg wird seit 1. November 2006 bis 31. Oktober 2008 ein Forschungsprojekt über individualpädagogische Maßnahmen im Ausland durchgeführt. Nach den Auswertungen der Jugendamtsbefragung befanden sich im Dezember 2006 deutschlandweit etwa 600 Kinder und Jugendliche in Auslandsmaßnahmen.“ Am häufigsten wurden dabei die Länder Polen, Spanien, Portugal, Namibia, Griechenland, Rumänien und Italien belegt, das heißt, dass 76,6 Prozent der Maßnahmen in Ländern der Europäischen Union durchgeführt wurden. Eine bereits 1998 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebene Studie kam zu dem Ergebnis, dass „intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland aus pädagogischer Sicht sinnvolle und effiziente Hilfeangebote sein und in besonders gelagerten Fällen eine wertvolle Ergänzung der Hilfen zur Erziehung im Inland darstellen können“, wie in der Bundestagsdrucksache 16/6572 nachzulesen ist.
Deshalb ging es bei der Tagung insbesondere darum, wie diese spezielle Form der Hilfe zur Erziehung durch eine bessere Umsetzung bzw. Kontrolle und vielleicht auch durch eine Erweiterung der geltenden fachlichen Standards wirksamer abgesichert werden kann. Ziel war also, im Sinne einer kritischen Bestandsaufnahme darüber zu diskutieren, ob bzw. wie die Steuerung von Hilfe zur Erziehung im Ausland entsprechend den im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) formulierten Kriterien gut und qualifiziert umgesetzt werden kann und ob die vorgegebenen Rahmenbedingungen hierzu ausreichen.
Wie gute Praxis idealerweise sein sollte und wo die Probleme herkommen
Nach der Eröffnung der Tagung wurden deshalb nicht sofort die mit Auslandsaufenthalten schwieriger Jugendlicher verbundenen Probleme diskutiert, sondern zunächst im Plenum noch einmal dargestellt, wie ein idealtypischer Verlauf einer Hilfe zur Erziehung im Ausland aussehen sollte, damit sie am Ende auch erfolgreich sein kann. Dieser Part wurde von Heike Lorenz, Gerd Lichtenberger, Geschäftsführer der „LIFE Jugendhilfe GmbH“, Bochum, und Vorsitzender des Arbeitskreises Individualpädagogische Maßnahmen Nordrhein-Westfalen e.V. (AIM), Köln sowie Hubert Perschke, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE), Freiburg, übernommen.
Anschließend positionierten sich Ministerialrat Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Dr. Götz Schmidt-Bremme, Leiter des Referates für internationales Zivil-, Handels- und Arbeitsrecht vom Auswärtigen Amt Berlin zur Tagungsproblematik und eröffneten den Teilnehmern damit den Zugang für die geplante Diskussion über die strittigen Punkte.

Fachmesse: Sonneckschule, Neukirchen, Vluyn
Fünf vor zwölf? Das Fünkchen glüht immer noch
Prof. Wiesner erläuterte nochmals die Intentionen des KICK und bilanzierte, dass eine Qualitätsverbesserung, insbesondere im Hinblick auf stärkere Kontrollen der Hilfemaßnahmen im Ausland und eine bessere Qualifizierung der Mitarbeiter notwendig sei, damit die Forderung, Auslandsaufenthalte Jugendlicher aus dem Maßnahmekatalog der Kinder- und Jugendhilfe zu streichen, nicht lauter werde. Dr. Schmidt-Bremme benannte die vom Auswärtigen Amt beobachteten Problemfelder. Er machte deutlich, dass das Auswärtige Amt für das Ansehen Deutschlands Sorge trage sowie für den konsularischen Schutz Deutscher weltweit und er wies dabei unter anderem auf folgende problematische Aspekte hin, die im Zusammenhang mit individualpädagogischen Maßnahmen auffälliger Jugendlichen stehen:
- Die Jugendlichen begehen im Ausland (weitere und teils schwere) Straftaten. Erschwerend wirkt sich aus, wenn das Straf- und Strafprozessrecht des Gastlandes erheblich von europäischen Standards abweicht.
- Die Jugendlichen werden Opfer von (strafbaren) Handlungen anderer Personen.
- Es gibt Verletzungen der Rechtsvorschriften des Gastlandes durch die Betreuer, besonders in den Bereichen Ausländer-, Arbeits- und Steuerrecht.
- Oft ungenügende Ausbildung und Befähigung der Betreuer bzw. der Gasteltern.
Dr. Schmidt-Bremme plädierte nachdrücklich für eine qualifizierte Risikoabwägung bei der Entscheidung, welche Jugendlichen für Auslandsaufenthalte in Frage kommen und dafür, das Gebot der Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen und die Rechtsvorschriften des Gastlandes, besonders in den Bereichen Ausländer-, Arbeits- und Steuerrecht, einzuhalten. Und er wies auch darauf hin, dass Jugendliche im Ausland voll dem Strafrecht in dem jeweiligen Land unterliegen, was eine besondere Sorgfalt bei der Auswahl der Jugendlichen erfordere.

Fachmesse: Sehen, was und wie sich die Praxis (weiter)entwickelt hat ...
Was rechtfertigt also das Risiko im Ausland? Was ist das Positive daran?
Wie kann man Auslandsaufenthalte Jugendlicher qualitativ besser und krisensicher(er) machen? Dazu wurde in sieben verschiedenen Foren zu folgenden Schwerpunktthemen diskutiert:
- Hilfeplanung im Jugendamt: Wege der Entscheidungsfindung für eine Hilfe nach § 27 SGB VIII
- Ausschluss oder Chance? Formen der Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- „Fachkräfte-Gebot“ versus „Authentische Betreuerpersönlichkeit“ (§ 72 SGB VIII)
- Rahmenbedingungen + Standards: Reichen Mindeststandards oder brauchen wir Gewährleistungsstandards?
- Total normal? Bildungsangebote in Auslandsmaßnahmen der Jugendhilfe
- Erziehungshilfen im europäischen Inland: grenzübergreifendes Verständnis von Erziehungshilfe
- Evaluation und Forschung
Besonders großes Interesse unter den Praktikern aus der Kinder- und Jugendhilfe fanden die Foren zu den drei erstgenannten Themen. Zum Forum „Ausschluss oder Chance? Formen der Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ wurde aufgrund des großen Interesses mit Vertretern des Auswärtigen Amtes zu dieser Problematik ins Gespräch zu kommen, eine Abendveranstaltung angeboten. Gesprächspartner war Dr. Platiel, der Leiter der psychosozialen Beratungsstelle des Auswärtigen Amtes. Diese abendliche Gesprächsrunde bereicherte die Tagung um wichtige fachliche Impulse. Dr. Platiel plädierte dezidiert für eine qualifizierte Diagnostik im Vorfeld der Entscheidung für eine Auslandsmaßnahme und sprach sich bei diagnostizierten seelischen Befindlichkeitsstörungen Jugendlicher gegen eine solche aus, wenn es „vor Ort“, im Ausland, keine adäquate ärztliche Betreuung (in der Muttersprache der Jugendlichen) gibt. Auch müsse die Frage nach der Qualität der Gutachten erlaubt sein. Er verwies unter anderem darauf, dass die Projektträger die Verantwortung für die betreffenden Jugendlichen ganzheitlich wahrnehmen müssen (z.B. Meldepflichten im Gastgeberland, Einhaltung der Schulpflicht, Impfstatus). Insgesamt konnte – insbesondere durch dieses Abendgespräch – das bestehende Konfliktpotenzial etwas entschärft werden. Beide Ministerien sowie die Maßnahmeträger der Jugendhilfe wollen konkrete Vorschläge und Verabredungen zur Verbesserung der Projektstandards im Ausland und in Bezug auf die Verbesserung der eigenen Kooperationsbeziehungen einbringen. Das kann ein guter neuer Anfang für alle Beteiligten sein, die mit individualpädagogischer Hilfe zur Erziehung im Ausland zu tun haben.
Einig war sich das Plenum in der Aussage, dass der Begriff „Erlebnispädagogik“ einen sanften Tod sterben solle.
Alle (weiteren) Ergebnisse aus den Foren wurden am zweiten Arbeitstag im Plenum vorgestellt und diskutiert. Einige Blitzlichter und offene Fragen aus dieser Diskussion waren:
- Fachärztliche Begutachtung: Wie läuft sie in der Praxis? Sozialpädagogische Diagnosen sind anders als sozialtherapeutische oder psychiatrische Diagnosen – die Verständlichkeit für Sozialarbeiter ist oftmals schwierig.
- Fachkräftegebot: Auch eine Fachkraft kann/ist authentisch (sein), aber was tun mit Jugendlichen, die Erziehungs-/Betreuungsprofis völlig ablehnen? Muss der Begriff „Fachkraft“ in diesem Feld neu definiert werden?
- Qualitätsdiskussion: Mindeststandards oder eher Ausschlusskriterien (zum Beispiel keine suchtabhängigen, psychisch kranken oder gewalttätigen Jugendlichen). Wie kann die Einhaltung von (verbindlichen) Standards (für alle) kontrolliert werden?
- Evaluation: Es gibt keinen Konsens darüber, wann eine Auslandsmaßnahme als „erfolgreich“ bewertet werden kann bzw. welcher Jugendliche mit seinen spezifischen Vorbelastungen zu einer besseren Prognose berechtigt als andere. Hier bräuchte es eine Ressourcendiagnostik und eine Ressourcenforschung. Und last, but not least: Wie steht es eigentlich mit einer Diagnostik des Betreuers?
Ausführlich und zeitnah werden die Ergebnisse dieser Tagung in der Dokumentation hierzu nachzulesen sein, in Band 63 der Schriftenreihe „Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe“ des VfK.
Was ist ein pädagogischer Ort?
Der Aufgabe, im Plenum ein Tagungsfazit zu ziehen, stellte sich Prof. Dr. Christian Schrapper, Erziehungswissenschaftler, Fachbereich Erziehungswissenschaften, Universität Koblenz-Landau. Er sagte, dass seiner Meinung nach individualpädagogische Maßnahmen den Druck in der Kinder- und Jugendhilfe regulieren würden und Ventilfunktion hätten. Die Ventile dürften sich nur nicht für das gesamte System halten, denn grundlegende Systemfehler seien mit Ventilen allein nicht zu kompensieren. Hilfeplanung sei ein vielfach überfordertes Verfahren, in dem fachliche und geschäftliche Fragen und Interessen verhandelt werden müssen. Jedes Amt, jedes Team und jede Fachkraft habe hier seine/ihre eigene Praxis. Bei der Frage nach der fachärztlichen Begutachtung werde sehr der Krankheitswert (als Abweichung von der Normalität) (über)betont. Hier müsse man sich aber von Fall zu Fall fragen, ob es sich wirklich um kranke oder aber um schlecht erzogene junge Menschen handele. Eine der ganz zentralen Fragen für ihn sei: Was ist ein pädagogischer Ort? Orte, an denen junge Menschen etwas probieren und lernen können, wie die Welt der Beziehungen und Sachen um sie herum funktioniert, ohne dass ein „Fehler“ sie „umbringt“. Ein pädagogischer Schonraum, in dem die Reduktion von Komplexität – auch im Sinne von Entlastung von Beziehung – möglich ist. Ein Ort, wo eine Vermittlung durch Menschen stattfindet, die vormachen, ermutigen, erklären und trösten können und die ihre Beziehungen und die Wirkungen ihrer Orts-Gestaltung selbstkritisch reflektieren können.
Das Resümee – aus dem Abschlussvortrag von Prof. Christian Schrapper:
Die richtige Hilfe zur richtigen Zeit ist ein „Glücksfall“ menschlicher Begegnung, der nicht „technisch“ hergestellt werden kann …
… und doch ist organisierte Erziehung gerade „schwieriger“ Kinder darauf angewiesen, dieses wenigstens ernsthaft und immer wieder zu versuchen!
Die Ausblicke
- Verstehen lernen, wie Kinder sich und ihre Welt sehen.
- Verstehen, wie unsere Welt mit der Welt der Kinder konkurriert, sie reproduziert oder im günstigen Falle unterstützt und wiedergutmacht.
- Unsere Welten so einrichten, dass die „Glücksfälle“ menschlicher Begegnung gefördert und nicht verhindert werden.
- Systematisch die Erfahrungen mit diesen „Glücksfällen“ – aber auch mit Pleiten, Pech und Pannen – dokumentieren, auswerten und Schlüsse daraus ziehen.
Und „… laut und deutlich dafür eintreten, dass jeder (junge) Mensch ein Recht auf mindestens einen ‚Glücksfall menschlicher Begegnung’ hat, und wenn es dafür noch so viele Anläufe braucht.“
Ankündigung
- 18./19. September 2008 Tagung: Konzepte der Personalbemessung + Qualitätsstandards des ASD
- Anmeldungen online:
www.vfk.de/agfj/veranstaltungen/2008-09-18-anmeldung.phtml - Programm
www.vfk.de/agfj/veranstaltungen/2008-04-03-programm.phtml
Weitere Informationen:
Telefon: 030/39001-136
E-Mail:
agfj@vfk.de
Dipl.-Soz. Kerstin Landua
Telefon: 030/39001-135
E-Mail:
landua@vfk.de
Internet:
www.vfk.de/agfj
