Difu-Berichte 1/2007 - Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung – eine Handreichung mit Checklisten
Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung
Im vergangenen Jahr wurde das Forschungsvorhaben „Gender Mainstreaming im Städtebau“ abgeschlossen. Das im Forschungsfeld Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) angesiedelte Projekt war vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung sowie vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beauftragt worden. Ein Kernbestandteil war die Begleitung der modellhaften Umsetzung von Gender Mainstreaming (GM) im Städtebau in den Modellstädten Dessau, Pulheim und Bremen. Es wurden verschiedene formelle und informelle Planungsverfahren unter GM-Aspekten bearbeitet. Dabei zeigte sich, dass das besondere Interesse der Planer vor Ort auf eine verbindliche Bauleitplanung gerichtet war. Hintergrund hierfür ist unter anderem die Tatsache, dass in der vorletzten Novelle des Baugesetzbuches (Europarechtsanpassungsgesetz Bau/EAG Bau von 2004) der Abwägungstatbestand der Berücksichtigung der „Chancengleichheit“ in § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB aufgenommen wurde. Damit kann die Nichtbeachtung dieses Belangs rechtlich als Abwägungsfehler oder –mangel gewertet werden. Der Bedarf an einer kompakten und praxisorientierten Unterstützung im kommunalen Planungsalltag war offensichtlich, so dass vom Forschungsteam eine Handreichung zu Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung erarbeitet wurde.
Die Publikation soll inhaltliche und verfahrenstechnische Orientierung bieten, wie die Strategie des Gender Mainstreaming konkret in Bauleitplanverfahren umgesetzt werden kann. Das Manual soll das notwendige Prüfverfahren transparent gestalten und dabei organisatorischen, personellen wie finanziellen Mehraufwand vermeiden helfen.
Die Handreichung gliedert sich in drei Teile. Teil I beschäftigt sich mit der Integration von GM in die einzelnen Verfahrensschritte der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Teil II beschreibt inhaltliche Kriterien (in Form von übersichtlichen Checklisten), die bei der Erarbeitung eines Entwurfes zu beachten sind, und liefert Beispiele für entsprechende Umsetzungen im Bauleitplan. Teil III fasst die wesentlichen Kriterien in einer Gesamtübersicht zusammen.
Die Kriterien, Prüffragen und Checklisten dienen als Anregungen; jeder Planungsanlass und jede Planungsaufgabe sind dabei neu zu prüfen. So stellen vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sehr unterschiedliche Anforderungen an die Planer, überdies weisen Planungen im Bestand und Neuplanungen erhebliche Unterschiede auf. Auch lassen sich im Rahmen eines Durchführungsvertrages im Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 BauGB) die Belange der Geschlechtergerechtigkeit weitergehend ausgestalten, als es in einem Bebauungsplan möglich ist. In dieser anwendungsorientierten Handreichung werden darüber hinaus Empfehlungen behandelt, die sich im Detail nicht immer gemäß § 9 BauGB und Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Bebauungsplanfestsetzungen umsetzen lassen. Die weiterreichende Darstellung dient hier jedoch der allgemeinen Sensibilisierung für das Thema der Geschlechtergerechtigkeit.
Dr. Stephanie Bock
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Dipl.-Ing. Ulrike Meyer
Telefon: 030/39001-270
E-Mail: meyer@difu.de
Die Abschlussveröffentlichung „Städtebau für Frauen und Männer“ kann beim Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung bestellt oder heruntergeladen werden:
Gabriele Bohm
E-Mail: gabriele.bohm@bbr.bund.de
Stichwort: „Werkstatt: Praxis“ Heft 44
