Difu-Berichte 1/2004 - Monitoring und Bauleitplanung

Neue Herausforderungen für Kommunen bei der Überwachung von Umweltauswirkungen

Im Entwurf zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau wird Gemeinden mit dem § 4c BauGB die Pflicht zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung von Bauleitplänen zugewiesen. Diese neue Aufgabe resultiert aus der Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (RL 2001/42/EG vom 27. Juni 2001).

Das Deutsche Institut für Urbanistik und das Umweltbundesamt führten am 30.9. und 1.10.2003 in Berlin eine Fachtagung für Städte und Gemeinden durch, bei der dieses Thema im Mittelpunkt stand. Die Beiträge und Ergebnisse dieser Fachtagung wurde soeben in der Materialienreihe des Difu veröffentlicht.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art.10 zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die durch die Ausführung der Pläne und Programme entstehen. Dadurch sollen unter anderem frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Um Doppelarbeit zu vermeiden, können dabei bestehende Überwachungsmechanismen angewandt werden.

Für die Städte und Gemeinden ist besonders relevant, dass nach der Richtlinie und der vorgesehenen Umsetzung durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) grundsätzlich für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen ist, wobei auch Überwachungsmaßnahmen vorzusehen sind. Die beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die Behörden haben die Gemeinden zu informieren, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplans erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Nach der neuen Rechtslage müssen die planenden Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die infolge der Durchführung ihrer Bauleitpläne entstehen, überwachen und die Fachbehörden die notwendigen Informationen übermitteln, damit unvorhergeseheneUmweltauswirkungenmöglichst frühzeitig erkannt und Abhilfemaßnahmen getroffen werden können. Nur bei Planänderungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, oder bei Neuaufstellungen die der Sicherung des Bestands dienen und die Eigenart der Umgebung unberührt lassen, wird auf eine Umweltprüfung und auf ein Monitoring verzichtet.

Die Beiträge aus dem Difu-Materialienband greifen verschiedene Aspekte, die nach § 4c BauGB zu beachten sind, auf:

In dem Beitrag von Matthias Roder, ehemals Leiter des europäischen Projekts des "European Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law" - IMPEL -, werden die europarechtlichen Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie an ein Monitoring für Pläne und Programme dargestellt. Auf Auslegungsfragen der sehr offen formulierten Regelung zum Monitoring in Art.10 der Richtlinie wird hierbei ebenso eingegangen wie auf praxisrelevante Aspekte etwa zu Gegenstand, Bündelung, Häufigkeit und Zeitpunkt sowie zur praktischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen. Zudem werden die Anforderungen an das Monitoring am aktuellen Gesetzentwurf des EAG Bau gespiegelt.

Wolfgang Köck, Umweltjurist an der Universität Leipzig, gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die fachgesetzlichen Verpflichtungen für eine Umweltberichterstattung in Kommunen. Hierbei wurde - unter Klärung von Zuständigkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene - eine Reihe von fachgesetzlichen Anknüpfungspunkten der Umweltberichterstattung für das Monitoring offen gelegt, die sich vor allem im Naturschutzrecht (Umweltbeobachtung nach §12 BNatSchG, Landschaftsplanung gem. §§13ff. BNatSchG), Wasserrecht (auch im Hinblick auf die umzusetzende Wasserrahmenrichtlinie der EU - WRRL), im Luftreinhalte- und Lärmschutzrecht, Bodenschutzrecht (insbesondere hinsichtlich der Bodeninformationssysteme der Länder auf der Grundlage von § 21 Abs. 4 BBodSchG) und im Raumordnungs- und Landesplanungsrecht finden lassen. Im Ergebnis wurde vor allem die Landschaftsplanung als geeignetes Trägerverfahren für ein Monitoring eingeschätzt. Weitere hilfreiche Informationspflichten könnten für das Medium Wasser aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU folgen.

In einem weiteren Bericht werden Konzepte, Modelle und Instrumente der kommunalen Umweltberichterstattung in Großstädten dokumentiert und unter dem Gesichtspunkt der Tauglichkeit für ein Monitoring nach der SUP-RL zur Diskussion gestellt: Beispiele für eine Großstadt, eine Mittelstadt und einen Landkreis präsentierten Uwe Rath vom Umweltamt der Stadt Dortmund, Rainer Schmitt-Timmermanns vom Rechtsamt der Stadt Schwabach und Rainer Halbauer aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont.

Darüber hinaus werden in dem Band Praxisbeispiele aus den Städten Reutlingen und Leipzig für die Festlegung von Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung dargestellt, die im Rahmen des Planspiels zur BauGB-Novelle 2004 entwickelt und in der dokumentierten Fachtagung zur Diskussion gestellt wurden. So stellt Joachim Frenk vom Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig eine schrittweise, systematische Herangehensweise vor, um ein Monitoring in der Planungspraxis zu etablieren. Erörtert wurden hierbei unter anderem die gesetzliche Zielsetzung, der Fokus der relevanten und zu überwachenden Auswirkungen sowie die inhaltlichen Anforderungen an Beobachtung und Überwachung der Umweltauswirkungen - dies eingebettet in ein Grundkonzept und ergänzt durch praktische Beispiele zur Integration der notwendigen Untersuchungsschritte in die Bauleitplanung.

Konkrete Modelle für die praktische Umsetzung sowie Einsatzmöglichkeiten eines kommunalen Monitoring-Systems werden auch im Beitrag von Reinhard Braxmaier vom Umweltamt der Stadt Reutlingen beschrieben. Er machte auf Anknüpfungspunkte an das kommunale Umwelt-Indikatoren- System der Stadt aufmerksam und spielte die Anforderungen des Monitoring auf der Grundlage des EAG-Bau am konkreten Beispiel eines Bebauungsplans "virtuell" durch.

Dokumentiert wird auch die abschließende Podiumsdiskussion, die herausstellte, dass eine Kooperation zwischen kommunalen und staatlichen Behörden für ein effektives Monitoring unverzichtbar ist. Anknüpfungspunkte, fachliche Anforderungen, aber auch Erfordernisse und Erwartungen von kommunaler und staatlicher Seite an eine funktionierende Kooperation wurden in der Diskussion sichtbar.

In dem abschließenden Beitrag von Arno Bunzel, Franciska Frölich und Stephan Tomerius werden die Referate und Beiträge der Fachtagung zusammenfassend gewürdigt. Auch wenn deutlich wird, dass Städte und Gemeinden sowie Umweltfachbehörden am Anfang eines Lernprozesses stehen und zum jetzigen Zeitpunkt noch keine fertigen Lösungen erwartet werden können, ist der Band dazu geeignet, Problembewusstsein und Kooperationsbereitschaft bei Umwelt- und Planungsbehörden sowie die notwendige pragmatische Akzeptanz für das gesetzlich geforderte Monitoring von planerischen Umweltauswirkungen zu erhöhen.

Weitere Informationen: 

Dr. Arno Bunzel
Telefon: 030/39001-238
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