Difu-Berichte 1/2003 - Datenschutz in der Kommune
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In dem neuen Difu-Materialienband, der sich vor allem an Fachleute, Datenschützer sowie Verwaltungsvorstände richtet, wurden Beiträge ausgewiesener Experten zu zentralen und aktuellen Problemfeldern des kommunalen Datenschutzes veröffentlicht. Die Beiträge vermitteln einen Einblick in die Schwierigkeiten der jeweiligen Einzelmaterie, geben aber zugleich Lösungen, wie Verwaltungen in diesem kommunalen Handlungsfeld den schwierigen Spagat zwischen der Befolgung des verfassungsrechtlichen Gebots der Bindung an Gesetz und Recht einerseits und andererseits der Verpflichtung, trotz leerer Kassen qualitativ hochwertige Dienstleistungen bürgernah anzubieten, besser bewältigen können. Größtenteils stammen die Beiträge, in denen das nordrhein-westfälische Recht besondere Berücksichtigung findet, aus den Symposien zum kommunalen Datenschutz, die nunmehr bereits im dritten Jahr stattfinden und sich inzwischen einer großen Beliebtheit erfreuen. Ziel dieser Veranstaltungen, bei denen aktuelle praktische Themen aus einem kommunalen Fachbereich nach Einleitungsvortrag eines Gastreferenten ausführlich von Fachleuten diskutiert werden, ist es, diesen Themen, die aktuell und wesentlich für die tägliche Arbeit in den Kommunen sind, umfassend auf den Grund zu gehen. Wegen der großen Nachfrage und des häufig geäußerten Wunsches der Veranstaltungsteilnehmer wurde nun eine durch aktuelle Fragestellungen ergänzte und auf den neuesten Rechtsstand gebrachte, Dokumentation erstellt. Verantwortlicher Herausgeber und Initiator der Symposien ist Dr. Martin Zilkens, Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf. Von ihm stammt der Beitrag "Kritik am Informationsfreiheitsgesetz NRW", in dem er unter anderem auf die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit des Informationsanspruchs eingeht und die Handhabbarkeit des neuen Informationsfreiheitsgesetzes durch die Verwaltungen begutachtet. Zilkens Beitrag "Datenschutz und Schweigepflicht beim amtsärztlichen Gesundheitszeugnis" ist ein Thema, das besonders Amtsärzten und Personalämtern häufig Schwierigkeiten bereitet. Im Kapitel "Schulpsychologische Beratung und Datenschutz" setzt sich der Herausgeber mit der datenschutzrechtlichen Situation in schulpsychologischen Beratungsstellen auseinander und bietet eine Hilfestellung für eine gesetzes- und interessengerechte Arbeit der Psychologen in diesem Bereich an. Ute Arlt, Stellvertretende Hessische Datenschutzbeauftragte, behandelt in ihrem Beitrag zur Vorabkontrolle gemäß § 10 Abs. 3 DSG NRW Fragen, die der behördliche Datenschutzbeauftragte im Rahmen der Vorabkontrolle zu prüfen hat. Der Beitrag von Vera Pohler, Ministerialrätin im Innenministerium und Leiterin des Referats Datenschutz setzt sich mit Problemen auseinander, die sich bei der Bestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten ergeben können. Über das Elektronik-Anpassungsgesetz zum Verwaltungsverfahrensgesetz berichtet Hans-Josef Rosenbach, Ministerialrat im Innenministerium NRW. Hier geht es um die Veränderungen im Verwaltungsverfahrensrecht, die der zunehmende Einsatz von elektronischen Dokumenten im Rechtsverkehr mit sich bringt.
Speziell mit den Fragen, die sich bei der Einführung einer elektronischen Verwaltung auf Gemeindeebene ergeben können, befasst sich Jürgen Wohlfarth, Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Saarbrücken. In der Rubrik "Datenschutz im Meldewesen" stellt Karin Bäcker, Leiterin des Sachgebiets Meldewesen bei der Stadt Duisburg, die Kodifizierung datenschutzrechtlicher Gedanken im Meldewesen vor. In einem umfangreichen Beitrag setzt sich Dr. Ralf Röger, Privatdozent an der Universität Köln, mit der Videoüberwachung öffentlicher Räume zur Gefahrenabwehr und zur Wahrnehmung des Hausrechts auseinander. Neben den aufgelisteten Themenschwerpunkten bietet der Tagungsband weitere Beiträge zu anderen interessanten und praxisrelevanten Themen des bereichsspezifischen Datenschutzrechts. Dr. Dirk Herkströter, Rechtsabteilung der Vodafone D2 GmbH, äußert sich zum Arbeitnehmerdatenschutz bei Telekommunikationsdienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung auch verfassungsrechtlicher Aspekte zu Artikel 10 Grundgesetz. Reinhard Münzer, Ministerialrat im Innenministerium NRW, setzt sich in seinem Beitrag "Datenschutz und Ausländerwesen" mit der seit dem 11. September 2001 besonders in das öffentliche Bewusstsein getretenen Problematik der Erhebung von Daten ausländischer Personen auseinander. Er beschreibt das Spannungsfeld zwischen berechtigtem Informationsanspruch des Staates zur Aufgabenerfüllung und dem Recht des einzelnen Bürgers, über die Preisgabe seiner Daten frei zu entscheiden. Weitere Beiträge des Tagungsbandes behandeln Themen wie "Datenerhebung und Datenübermittlung im Betreuungswesen" sowie den "Datenschutz in der Gesundheitsfachverwaltung". Insgesamt vermittelt die Publikation eine sehr anschauliche Mischung relevanter Problemstellungen und gibt dadurch einen praxisnahen Überblick über das weit gefächerte Aufgabenfeld des kommunalen Datenschutzes. Es handelt sich um nützliches Anschauungsmaterial zu wichtigen Themenfeldern, die in der Literatur bisher zu wenig behandelt sind.
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