Difu-Berichte 1/2002 - "Kann ich mir hier Mut anfressen?"
Ein Tagungsbericht über die Verantwortung der Jugendhilfe zur Sicherung des Kindeswohls
* Mit diesem Satz einer Mutter, die in einer Beratungseinrichtung Hilfe suchte, eröffnete Prof. Reinhart Wolff sein Referat.
Am 29. und 30.11.2001 fand in Berlin die Fachtagung "Die Verantwortung der Jugendhilfe zur Sicherung des Kindeswohls" statt. Sie war bereits die zweite Veranstaltung des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. - dem Träger des Difu - zum Problemfeld "Kindeswohlgefährdung" und "strafrechtliche Verantwortung" von Fachkräften in der Jugendhilfe. Zu dieser Tagung kamen rund 150 interessierte Fachkräfte der Jugendhilfe aus allen Bundesländern im Berliner Ernst-Reuter-Haus zusammen. Die Teilnehmenden kamen vorrangig aus der öffentlichen Jugendhilfe, rund 20 Prozent aus der freien Jugendhilfe.
An der inhaltlichen Gestaltung der Fachtagung wirkten 24 Referentinnen und Referenten mit, unter anderem Prof. Christian Schrapper, Universität Koblenz; Thomas Mörsberger, Landesjugendamt, Landeswohlfahrtsverband Baden; Prof. Reinhart Wolff, Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin, sowie die Leiterinnen und Leiter der Jugendämter der Städte Frankfurt/Oder, Stuttgart und Dresden: Cornelia Scheplitz, Bruno Pfeifle und Claus Lippmann. Die Tagungsleitung hatte Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der auch mit einem fachlichen Beitrag in das Tagungsthema einführte.
Besser können als wollen oder besser wollen als können? Prof. Christian Schrapper schloss seinen grundlegenden Einführungsvortrag mit einer Einschätzung über die aktuelle Debatte um den Themenkomplex "Kinderschutz". Seiner Meinung nach sei es sehr auffällig, dass die Debatte mehrheitlich von Juristen geführt würde, aber eigentlich zuerst innerhalb der eigenen Profession, der Sozialarbeit, geführt werden müsse.
Thomas Mörsberger wies in seinem Beitrag darauf hin, wie wichtig und notwendig eine "Dolmetscherfunktion" zwischen den Systemen Jugendhilfe und Justiz sei, um sich nicht grundlegend misszuverstehen. Als eigentliches Grundproblem, warum sich Jugendhilfe und Justiz jedoch tatsächlich so oft missverstehen, identifizierte er, dass die Justiz "etwas Verborgenes" finden wolle und die Jugendhilfe da bei - in nicht immer partnerschaftlicher Weise - helfen solle. Was aber die in diesen Prozess Einbezogenen als Wirklichkeit wahrnehmen würden, da lägen zwischen Jugendhilfe und Justiz "Welten" ..."Geheimnisse" wären manchmal das Einzige, was ein Klient noch hätte, und manchmal sogar nicht einmal mehr das. Lutz Bode, Richter am Amtsgericht Chemnitz, machte darauf aufmerksam, dass es gerade diese manchmal nicht preisgegebenen "Geheimnisse" erschweren, verantwortungsvolle Entscheidungen im Sinne des betroffenen Kindes und der Familie zu treffen und dass die Jugendhilfe das "Recht" und seine Anwendung nicht als Feind, sondern als ein Konstrukt, über das Beziehungen gestaltet werden können, begreifen solle.
Konsens bestand darüber, dass eine eindeutige Positionsbestimmung innerhalb der Kinder schützenden Professionen wichtig und notwendig sei, um eine bessere Zusammenarbeit auch mit dem Familien- und Vormundschaftsgericht zu erreichen. Gretel Diehl, Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt/Main, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die mehrheitlich "unbestimmten Rechtsbegriffe im KJHG" eine Auslegung mitunter schwierig mache. Eine Vertreterin der Jugendhilfe entgegnete, dass es manchmal auch sehr lange dauere, bis "die Justiz" zu einer Entscheidung gelange, die schon überfällig sei. Beide Seiten, Jugendhilfe und Justiz, sollten versuchen, ein partnerschaftlicheres Verhältnis anzustreben.
Standards als Rechtfertigungsmittel? Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wurden neue Prinzipien wie mehr Elternautonomie, Wandel von der Eingriffs- zur Dienstleistungsbehörde, Wahrung des Sozialdatenschutzes eingeführt, die zunächst zu einer Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten, wann sie, wie in Fällen von Kindeswohlgefährdung, handeln dürfen bzw. sollen und wie Risikofaktoren zu definieren sind. Fachliche Standards gibt es jedoch nicht erst, seit den Aufsehen erregenden Fällen von Kindeswohlgefährdung in den letzten Jahren. Das Strafrecht war damals jedoch den verantwortlichen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern als "Instanz" nicht bewusst.
Die Situation im Jugendamt Stuttgart Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle erklärte, dass Kinderschutz vorrangig vor anderen Jugendhilfeaufgaben sei. Als verpflichtende Handlungsanleitung "für den Ernstfall" existieren im Jugendamt Stuttgart verbindliche Mindeststandards bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Sie dienen den Zielen "Sicherung des Kinderschutzes und Reduzierung des Risikos für Kinder" sowie "Minimierung des strafrechtlichen Risikos für die Fachkräfte im Jugendamt". Ihre Einhaltung ist auch Grundlage für die "Rückendeckung" betroffener Fachkräfte durch die Leitung des Hauses. Gleichzeitig wird Wert auf die ständige Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz gelegt. Hierzu wird derzeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts ein Kinderschutzprojekt mit der Aufgabe der Entwicklung und Erprobung eines Stuttgarter Kinderschutzbogens durchgeführt. In akuten Kinderschutzfällen werden Coaching-Termine angeboten, beispielsweise vor Gerichtsverhandlungen und ähnlichen Terminen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Selbstvertrauen und Sicherheit geben sollen. Als besonders wichtig wird darüber hinaus das kollegiale Gespräch und die "Rückendeckung" vor allem durch die Kollegen selbst erachtet. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werde jedoch ausschließlich vom Amtsleiter in Absprache mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht, um eine einheitliche Information zu sichern, aber auch um die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Im Laufe der Diskussion betonte ein Teilnehmer, dass es "gut sei, dass man nicht wisse, wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung man mit professioneller Sozialarbeit schon verhindert habe" und dass "Krisenbewältigung gleichzeitig auch Krisenvermeidung" sei, was Stuttgart eindrucksvoll vermittelt habe.
Die Krise "an sich reißen" Unter dem Titel: "Krisenmanagement im Jugendamt unter den Augen der Öffentlichkeit, im Spiegel der Presse" hielt Lothar Stehle, freier Journalist aus Stuttgart, ein überzeugendes Plädoyer für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Presse, und zwar nicht nur im "Krisenfall". Detaillierte Informationen, soweit sie den Datenschutz nicht verletzen, feste Ansprechpartner, offensives Vorgehen beim Informieren der Öffentlichkeit über "Ernstfälle" seien für das Image der Jugendhilfe besonders wichtig. Das Zeitfenster, selbst gezielt und "richtig" schnell zu informieren, sei sehr klein, auch wenn es tatsächlich nicht so sei, dass, wer schweigt, auch unrecht habe. Es werde aber oft so interpretiert.
Reflection in action - reflection on action Prof. Reinhart Wolff beschäftigte sich unter anderem mit dem Thema "selbstbewusster Sozialarbeit": "Wenn Sie jemand fragt, was Sie sind, dann sagen Sie doch einmal nicht, ich bin Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter, sondern ganz einfach: ich bin Konfliktmanager oder Konfliktmanagerin, ich habe mit Unsicherheitsrisiken zu tun. Haben Sie auch Konflikte?" Doch nicht nur die eigene Überzeugung, als Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin über bestimmte Kompetenzen zu verfügen, sei wichtig. Er verwies gleichzeitig darauf, wie hilfreich für die Erweiterung der eigenen Kompetenzen das "Lernen vom Erfolg" sei, die Auseinandersetzung mit Modellen erfolgreicher Kooperation und der Resilienz-Forschung, Ambivalenzen zu nutzen, Grundstandards zu beschreiben und zu beachten (good practice). Hilfe versus Kontrolle zu diskutieren sei nicht differenziert genug, da Kontrolle eine Form von Hilfe sei. Kinderschutz habe nicht nur mit Kindern zu tun, sondern auch ihren Eltern müsse geholfen werden. Krisenintervention müsse gelernt werden, es müsse gelernt werden, klientenfreundlich und partnerschaftlich zu sein. Kinderschutz müsse als Co-Produktion, als Unterstützungsmilieu verstanden werden. Krisen und Konflikte sollten genutzt werden, um Risiken zu managen. Für den Fall, dass Hilfe nicht gefragt sei, müssten weitere Verfahren entwickelt werden.
Rechtmäßiges Verwaltungshandeln ist nicht strafbar Dr. Thomas Meysen stellte in seinem Beitrag fest, dass das große Interesse am Thema dieser Tagung unter anderem aus der Unberechenbarkeit resultiere, wann Fachkräfte der Jugendhilfe in Fällen von Kindeswohlgefährdung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und wann nicht. In Anbetracht der bekannt gewordenen Strafverfahren sähen sie sich einer Bedrohung in doppelter Hinsicht ausgesetzt, einerseits von Seiten der Strafjustiz und andererseits von Seiten des Arbeitgebers. Der beste Weg der Absicherung sei es, auf die eigenen sozialpädagogischen Kompetenzen zu vertrauen. Diese seien innerhalb der Profession weiter zu festigen und durch eine offensive Außendarstellung zu stärken.
Dokumention Es ist geplant, zeitnah eine Dokumentation zu der Veranstaltung zu erarbeiten und in der Reihe "Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe" des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. zu veröffentlichen.
Dipl.-Soz. Kerstin Landua
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