Difu-Berichte 1/2002 - Interkommunale Kooperation im Städtebau
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Viele Fragen der kommunalen und regionalen Entwicklung lassen sich effektiver in Kooperation benachbarter Gemeinden auch und gerade im Stadt-Umland-Bereich bewältigen. Interkommunale Kooperation, das heißt die Kooperation von Städten und Gemeinden - projektbezogen oder innerhalb eines gemeinsamen Planungsraumes - ist kein neues Thema. Trotz der erheblichen Bemühungen zur Schaffung effizienterer und leistungsfähigerer Verwaltungsstrukturen vorrangig in den Stadt-Umland-Bereichen, aber auch auf dem flachen Land im Wege der Eingemeindungen oder der Bildung von Stadt-Umlandverbänden, Gemeindeverbänden oder Ämtern in den 60er- und 70er-Jahren sind die Probleme vor allem im Bereich der Agglomerationsräume heute genauso wenig gelöst wie zur damaligen Zeit. Dies gilt auch für die ostdeutschen Bundesländer, bei denen die eingeleiteten Kommunalreformen ebenfalls keine durchgreifende Lösung der Probleme von Stadt-Umland-Verflechtungen gebracht haben. Die Gründe für diese Situation sind vielfältig, überwiegend jedoch nicht neu, sondern lediglich in ihrer Relevanz gestiegen. |
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Unter dem Titel "Interkommunale Kooperation im Städtebau" legt das Difu jetzt die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung vor, mit der interkommunale Kooperationsvorhaben in den Nutzungsbereichen Industrie und Gewerbe, Wohnen, Sondernutzungen, großflächiger Einzelhandel sowie bei Ausgleichsvorhaben im Rahmen von Eingriffen in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz (NatSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben wurden. Damit dürften erstmals in einer umfassenderen Form aktuelle Ergebnisse über interkommunale Kooperationen im Städtebau vorliegen.
Untersuchungsgegenstand und methodischer Ansatz Gegenstand dieser Untersuchung ist die interkommunale Kooperation bei städtebaulichen Projekten insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Dabei geht es sowohl darum, einen aktuellen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Kooperation in diesem Bereich zu geben, als auch auf der Grundlage von Beispielen Empfehlungen für die Umsetzung von Kooperationsprojekten zu formulieren. Schließlich beschäftigt sich die Untersuchung auch mit Kooperationsformen außerhalb des bauplanungsrechtlichen Instrumentariums, da bei einigen städtebaulichen Nutzungsbereichen interkommunale Kooperation vor allem außerhalb des rechtsförmlichen Instrumentariums stattfindet. Die Bauleitplanung gehört zu den originären Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und ist das Fundament der kommunalen Planungshoheit, die dem Zugriff der staatlichen Exekutive weitgehend entzogen ist. Gerade dieser Umstand macht die Beschäftigung mit der Bauleitplanung als Gegenstand interkommunaler Kooperation interessant, vor allem mit der Zielrichtung, die Gründe der Kooperation in diesem Feld sowie ihre Vor- und Nachteile herauszuarbeiten und instrumentell tragfähige Wege für eine Kooperation aufzuzeigen. Mit den beiden Planungsebenen, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, werden unterschiedliche Aufgabenfelder und Handlungsebenen thematisiert. Ziele, Funktion und Wirkungen der Kooperation sind bei den Ebenen der Bauleitplanung durchaus unterschiedlich. Die vorbereitende Bauleitplanung wirkt sich vor allem auf die Siedlungsentwicklung, die damit verbundene Verkehrsentwicklung und den Freiraumschutz aus. Auf dieser Ebene werden die Grundentscheidungen über Standorte der baulichen Entwicklung getroffen. Zugleich wird damit auch festgelegt, welche Bereiche von Bebauung freigehalten werden und zur Entwicklung von atur und Landschaft genutzt werden sollen. Kooperationen in diesem Feld können von unverbindlichen Abstimmungen bis hin zu gegenseitig bindenden gemeinsamen Flächennutzungsplänen nach § 204 Abs. 1 BauGB oder § 205 BauGB reichen. Daneben sind aber die Fälle der freiwilligen Kooperation bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen von noch größerem Interesse, weil sie Aufschluss über die möglichen Motive einer freiwilligen Kooperation geben können. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung handelt es sich durchgängig um projektbezogene Kooperationsfälle. Zusammenarbeit findet hier statt, um ein konkretes Vorhaben zu planen und durchzuführen. Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist hier nicht mehr als ein Element der instrumentellen Umsetzung von Kooperationsprojekten. Sie ist nicht das eigentliche Ziel der Kooperation, sondern nur ein notwendiges Mittel zur Umsetzung städtebaulicher und anderer kommunal und regional relevanter Ziele. Hier kann es also um die Entwicklung neuer Gewerbe- und Industrieflächen, um gemeinsame Wohnungsbauprojekte, um Konversionsflächen, aber auch um die Entwicklung von freizeitbezogenen Projekten (z.B. Radwanderweg) oder um die planerische Sicherung von Freiräumen gehen. Interkommunale Kooperation auf der Ebene der Bebauungsplanung kann damit ganz verschiedene kommunale und regionale Politikfelder berühren. Gefördert durch einige Landesregierungen und gefordert durch die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung sind z.B. mittlerweile eine größere Anzahl interkommunaler Gewerbegebiete entstanden. Kooperation bietet sich aber auch in anderen Bereichen der Flächenbereitstellung an. So kann sich etwa die gemeinsame Entwicklung neuer Wohngebiete anbieten, wenn die Flächenressourcen einer Gemeinde bereits weitgehend ausgeschöpft sind. Für Großvorhaben, die den Bedarf, aber auch die Leistungskraft einer Gemeinde allein übersteigen, wäre ebenfalls eine Kooperation mehrerer Gemeinden nahe liegend. Dies gilt auch für flächenintensive Vorhaben im Bereich von Freizeit und Erholung, die häufig die Gemarkungen mehrerer Gemeinden erfassen. Nach der Neuregelung der Möglichkeiten zur Schaffung eines Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft auch "an anderer Stelle" im Gesetz zur Änderung des BauGB und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (BauROG) ist auch bei der Bereitstellung von Flächen zum Ausgleich eine Kooperation benachbarter Gemeinden zumindest in den Verdichtungsräumen sinnvoll. Mit der Untersuchung sollten auch Hinweise zur praktischen Abwicklung einer interkommunalen Kooperation bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gewonnen werden. Außerdem lassen sich Erkenntnisse über Vor- und Nachteile einzelner Organisations- und Verfahrensansätze gewinnen sowie Restriktionen und Potenziale für eine interkommunale Kooperation in diesem Bereich aufdecken und hieraus praktische Empfehlungen für die kommunale Praxis ableiten. Methodisch basiert diese Untersuchung vor allem auf einer zweistufigen Umfrage. Mit der ersten Kurzbefragung wurde flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet erhoben, wo, wie viele und mit welchem Nutzungsziel gemeinsame Bauleitpläne in den Jahren 1988 bis 1997 aufgestellt wurden. Mit einer zweiten Befragung wurden dann gesondert für die Ebenen der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung die Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der identifizierten Kooperationsfälle erhoben, um auf dieser Grundlage Falltypen bilden und Empfehlungen ableiten zu können. Im Rahmen der zweiten Umfrage wurde umfangreiches Material (Satzungen, Verträge, Beschlüsse, Pläne usw.) zur Verfügung gestellt, das die Basis für eine vertiefte Analyse einzelner Kooperationsfälle, der dort verfolgten Ziele und getroffenen Regelungen bildete. Zudem wurden telefonisch zu einzelnen Fragen und Fällen ergänzende Informationen recherchiert. Abgerundet wurde der empirische Befund durch eine Sichtung und Analyse der in Fachveröffentlichungen vorhandenen Informationen sowie durch eine Auswertung des baurechtlichen und planungswissenschaftlichen Meinungsstandes.
Wichtige Ergebnisse Die Sichtung der in der Bundesrepublik Deutschland heute vorzufindenden interkommunalen Kooperationen vermittelt den Eindruck einer ausgesprochen vielfältigen "Kooperationskultur". Trotz der erheblichen Bemühungen zur Schaffung effizienterer und leistungsfähigerer Verwaltungsstrukturen in den Stadt-Umland-Bereichen, aber auch auf dem "platten Land" in der Vergangenheit, sind die Probleme vor allem im Bereich der Agglomerationsräume weiterhin nicht gelöst. Die Forderung nach einer Verbesserung der interkommunalen oder intraregionalen Kooperation ist deshalb von ungebrochener Aktualität. Weitere Ergebnisse:
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Dr. Arno Bunzel Telefon: 030/39001-238 E-Mail: bunzel@difu.de
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