Difu-Berichte 1/2002 - Düsseldorfer Erklärung zum Regenwasser

Düsseldorfer Erklärung zum
Regenwasser

Ergebnisse eines Umweltfachgesprächs

Über die Frage "Wohin mit dem Regenwasser?" diskutierten rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kommunen, kommunalen Unternehmen und Ingenieurbüros am 25.09.2001 in Düsseldorf. Das Umweltfachgespräch wurde vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Urbanistik durchgeführt. Als Ergebnis der Tagung wurde die Düsseldorfer Erklärung zum Regenwasser formuliert:

Regenwasser ist ein kostbares Gut. Es beeinflusst das Klima positiv, füllt die Grundwasservorräte auf und führt auf Wiesen, Weiden und Feldern zu saftigem Grün. Gärtnern und Landwirten liefert es die Bewässerung gratis.

In Großstädten ging es bisher darum, das Regenwasser möglichst schnell und vollständig über Kanäle abzuleiten. Bei zunehmender Flächenversiegelung kann die schnelle Ableitung des Regenwassers zu wasserwirtschaftlichen Problemen führen, weil die Grundwasserneubildung reduziert wird, Abflussspitzen die Gewässer überlasten und unzureichend behandeltes Niederschlagswasser zu einem erheblichen Schadstoffeintrag in die Oberflächengewässer führt.

Hier sollte durch die Änderung des Landeswassergesetzes NRW 1995 Abhilfe geschaffen werden. Für Niederschlagswasser wurde daher das Gebot einer ortsnahen Versickerung oder Einleitung vorgegeben.

Diese Neuorientierung in der wasserwirtschaftlichen Planung der Städte hat zu beispielhaften Lösungen geführt. Das Bewusstsein der Bevölkerung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Regenwasser ist deutlich gewachsen und auch städtebaulich bieten sich neue Chancen.

Gleichzeitig sind jedoch auch Fehlentwicklungen festzustellen. Die Verlagerung der Niederschlagswasserbeseitigung auf private Grundstücke darf nicht dazu führen, dass sich Gemeinden teilweise ihrer Abwasserbeseitigungspflicht entledigen. Sie darf auch nicht dazu führen, dass lediglich der Aspekt des Gebührensparens des Einzelnen im Vordergrund steht. Ungeklärt ist bis heute, wie auf Dauer die Funktionstüchtigkeit von privaten Versickerungsanlagen gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar, in Wohnbaugebieten mit kleinen Grundstücken (beispielsweise Reihenhausbebauung) auf jedem Grundstück eine Niederschlagswasserversickerungsanlage zu errichten ohne deren Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die Kommunen als abwasserbeseitigungspflichtige Gebietskörperschaften und als Träger der Planungshoheit sind gefordert, langfristig funktionsfähige Lösungen zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung zu entwickeln und umzusetzen.

Alternativ oder in Ergänzung zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung wird die Nutzung des Regenwassers immer stärker diskutiert und propagiert.

Obwohl die Regenwassernutzung im Grundsatz unumstritten positiv zu bewerten ist, muss sie im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Regenwassernutzung und Wassersparen dürfen kein Selbstzweck sein. Der technische und energetische Aufwand für Bau und Betrieb der Regenwassernutzungsanlagen muss in Relation zum damit verbundenen wasserwirtschaftlichen Erfolg stehen.

Dies trifft für den gewerblich-industriellen Bereich heute eher zu als für den privaten. Bereits realisierte Beispiele im gewerblich industriellen Bereich zeigen, dass sich durch Regenwassernutzung Teile des Wasserbedarfs zu wirtschaftlich attraktiven Bedingungen ohne Qualitätseinbußen decken lassen. Ein Ersatz für die Wasserversorgung kann die Regenwassernutzung jedoch nicht generell, sondern höchstens im Einzelfall sein.

Kein Konsens konnte bei der Bewertung der Regenwassernutzung in privaten Haushalten erzielt werden. Unstrittig ist, dass die Verantwortung für Regenwassernutzungsanlagen bei jedem einzelnen Nutzer liegt. Grundsätzliche Bedenken einzelner Teilnehmer gab es jedoch zum ökologischen und ökonomischen Sinn, zur hygienischen Unbedenklichkeit sowie zur Frage öffentlicher Kontrollen und einer öffentlichen Förderung privater Regenwassernutzungsanlagen.

In der Diskussion um die Regenwassernutzung und -bewirtschaftung darf der flächendeckende Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen nicht vernachlässigt werden. Die vielfältige Nutzbarkeit des Grundwassers, insbesondere als sichere Trinkwasserquelle ist für nachfolgende Generationen zu erhalten. Regenwasserversickerung und Regenwassernutzung dürfen daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen zukünftig stärker im Zusammenhang mit anderen wasserwirtschaftlichen Aspekten als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden werden, wobei Kombinationslösungen in vielen Fällen zu einem optimalen Ergebnis führen dürften.

Weitere Informationen:

Dipl.-Ing. Cornelia Rösler
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