Difu-Berichte 1/2000 - Beiträge für eine sozialintegrative Wohnungspolitik

 





    

Die Abwanderung insbesondere junger Familien mit Kindern aus den Kernstädten zu bremsen und sozial gemischte Belegungsstrukturen zu erhalten, sind heute die zentralen Problem- und Handlungsfelder einer Wohnungspolitik für Kernstädte. Die Antwort auf die Frage, wie wir in Zukunft angesichts des dramatischen Rückgangs an Wohnungen mit Sozialbindungen kommunale Belegungsrechte sichern, ohne den Erhalt sozial gemischter Strukturen zu gefährden, ist für die Städte und ihre Entwicklungschancen von herausragender Bedeutung. Die Städte allein sind überfordert, wenn sie ihre Belegungspolitik an einem immer kleiner werdenden Sozialwohnungsbestand ausrichten müssen und es damit zwangsläufig zu einer Konzentration schwieriger Mieterhaushalte in diesen Beständen kommt.

Die soziale Stabilisierung von Wohnquartieren und die Förderung der guten Nachbarschaft sind deshalb wichtige Aufgaben zur Stärkung des Wohnstandortes Stadt. Die zentralen Probleme liegen im Wohnungsbestand und sind mit den klassischen Instrumenten der Wohnungspolitik nicht mehr zu lösen. Erforderlich ist ein integrativer Lösungsansatz, bei dem Raumordnungs-, Stadtentwicklungs-, Wohnungs-, Verkehrs- und Sozialpolitik ineinandergreifen und zusammenwirken müssen. Hierzu bedarf es geeigneter Träger und neuer (Förder-)Strukturen.

Eine Reform des gesamten Wohnungsbaurechts ist nötig, um das Profil der Wohnungsbauförderung den gewandelten ökonomischen,sozialen,ökologischenund fiskalischen Bedingungen anzupassen. Die Städte sollten in Zeiten eines beschleunigten Strukturwandels, sich verschärfender Ungleichheiten und geringer werdender fiskalischer Spielräume gezielt in die Lage versetzt werden, Fördermittel aus verschiedenen Haushaltstiteln zu kombinieren. Diese können dann über das Instrument der Budgetierung staatlicher Wohnungsbauförderungsmittel auf kommunaler Ebene in bestimmten, für die Verbesserung und Stabilisierung eines Standortes besonders wichtigen Projekten konzentriert werden.

Eine dezentrale Förderpolitik bietet zudem die Chance, die wohnungspolitischen Instrumente besser auf die unterschiedlichen Nachfrage- und Investitionsbedingungen auf den Wohnungsteilmärkten, sowohl sektoral als auch räumlich, auszurichten, wohnungsbezogene Maßnahmen mit anderen, z.B. städtebaulichen, zu verknüpfen und die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wohnungsunternehmen, Trägern der sozialen Arbeit sowie Städten zu verbessern.

Durch eine Stärkung des örtlichen Bezugs und ein kommunales Projektmanagement können vorhandene Synergie- und Effektivitätspotenziale besser ausgeschöpft werden. Voraussetzungen einer integrativen Wohnungspolitik für Kernstädte sind


Weitere Informationen: Dipl.-Soz. Claus-Peter Echter Telefon: (02 21) 37 71-145 E-Mail: echter@difu.de

    
  • die Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Städte bei der Wahl und dem Einsatz der Mittel im Wohnungsbau-, Fehlsubventions- und Wohnungsbindungsrecht,
  • die Abkehr von der staatlichen Haushaltstitel- Wirtschaft und einer überwiegend investiv ausgerichteten Wohnungspolitik,
  • die Konzentration der Mittel auf die Brennpunkte des Bedarfs,
  • die teilweise Umstellung der steuerlichen Förderung des Wohnungswesens nach dem Vorbild der neuen Länder auf den räumlich gezielten Einsatz von Investitionszulagen,
  • die Ergänzung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes um eine regionale Komponente, damit die Chancen von Familien mit mittleren Einkommen, in den Kernstädten Eigentum zu bilden, verbessert werden,
  • eine Reform der Grundsteuer, die die zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung notwendige Steuerbarkeit des Grundstücksmarktes verbessert,
  • die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Umland in der Region durch finanzielle Anreize und
  • Bündnisse zwischen Stadt und geeigneten Trägern aus Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit sowie die Ausrichtung der Förderung auf diese Träger.

Die Städte sind bereit, mit Investoren, Vermietern, Mietern und Trägern der sozialen Arbeit zu kooperieren und dabei integrierte, partnerschaftliche Lösungswege einzuschlagen. Der Bund und die Länder sind aufgefordert, diese Bereitschaft durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene zu unterstützen. Die im Rahmen zweier Difu-Seminare "Entmischung im Bestand an Sozialwohnungen" über die Zunahme der sozialen Segregation und die Gefahr der Ghettobildung in den Städten gewonnenen - und im Dezember 1998 veröffentlichten - Erkenntnisse wurden in einer gemeinsam mit dem Städtetag Nordrhein-Westfalen durchgeführten Veranstaltung zum Thema "Integrative Wohnungspolitik gegen soziale Erosion in den Kernstädten" vertieft. Dabei wurde anhand der Diskussion zweier Fallbeispiele aus Düsseldorf und Dortmund mit den örtlichen Akteuren deutlich, dass Vermieter, Mieter, Träger der sozialen Arbeit und Städte vor Ort kooperieren müssen und dabei keine isolierten, sondern integrierte, partnerschaftliche Lösungswege eingeschlagen werden sollten. Eine Konzentration der Diskussion auf das Thema "Fehlsubventionsabgabe" ist nicht hilfreich. Die in der vorliegenden Dokumentation enthaltenen Veranstaltungsbeiträge zeigen hierfür eine Reihe guter Beispiele.

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen weiteren Baustein im Rahmen des Projekts "Kommunale Belegungspolitik unter veränderten Rahmenbedingungen", das hiermit abgeschlossen ist.

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