Difu-Berichte 1/1997 - Orientierungsberatungen im Umweltschutz
|
Weitere Informationen: Dipl.-Ing. Angela Brockmann Telefon: 030/39001-207 |
Förderprojekt für Kommunen der neuen Bundesländer abgeschlossen Die Umweltsituation in den neuen Bundesländern hat sich seit der Vereinigung deutlich verbessert. Der Schadstoffeintrag in Wasser, Boden und Luft ist spürbar zurückgegangen. Mit der Vielzahl von Sofortmaßnahmen konnten unmittelbare Gefahren für Mensch und Umwelt abgewendet werden. Durch Betriebsschließungen sowie -modernisierungen und durch den Bau von Filter- und Kläranlagen ist eine Reduzierung der Umweltbelastungen zu verzeichnen. Der Umstrukturierungsprozeß hat jedoch auch problematische Veränderungen für die Umweltsituation hervorgerufen wie beispielsweise den steigenden Flächenverbrauch, den Anstieg des Abfallaufkommens oder die Zunahme des Individualverkehrs. Mit der Einführung des westdeutschen Umweltrechts in den neuen Bundesländern wurden auch auf dem Umweltsektor den Kommunen bisher nicht bekannte Aufgaben und Verpflichtungen übertragen. Um deren Umsetzung in die kommunale Praxis zu ermöglichen, war eine schnelle und unbürokratische Unterstützung zur Realisierung von Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. Im Rahmen des "Sofortprogramms Neue Bundesländer" der Vor diesem Hintergrund entstand im November 1991 das von der DBU mit zwölf Mio. DM finanzierte Förderprojekt "Orientierungsberatungen im Umweltschutz für Kommunen in den neuen Bundesländern". Ziel des Projekts war es, zur Verbesserung des Umweltschutzes auf kommunaler Ebene in möglichst vielen Gemeinden der neuen Bundesländer beizutragen. Den Kommunen der neuen Bundesländer wurde bis Ende Oktober 1996 die Möglichkeit geboten, Umweltexperten zur Erarbeitung und Überprüfung von Lösungskonzepten für ihre örtlichen Umweltfragen und -probleme heranzuziehen. Die Orientierungsberatungen sollten die Kommunen dabei unterstützen, ihre Umweltprobleme als Bestandteil einer umweltverträglichen Kommunalplanung zu lösen. Zudem sollte die Förderung individueller Beratungen die Kommunen unterstützen, die Anforderungen im Umweltbereich in Anpassung an die neue Gesetzeslage zu erfüllen. Im Zuge der Beratungen sollten Konzeptionen oder erfolgversprechende Handlungsstrategien in Form von Expertisen oder Seminarveranstaltungen für organisatorische, technische sowie planerische Umweltschutzaufgaben und -maßnahmen erarbeitet werden. ![]()
Für eine Orientierungsberatung konnten den Kommunen auf Antrag 85 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von 4 000,- DM (maximal 3 400.- DM), einschließlich aller Nebenkosten und der hierauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, erstattet werden. Darüber hinausgehende Kosten blieben bei der Berechnung der Erstattung unberücksichtigt. Die Eigenbeteiligung der Kommune an den Kosten betrug also mindestens 15 Prozent. Diese Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Beratung war geeignet, um die Verbindlichkeit und damit den Erfolg der Beratungen zu unterstützen. Bei den Förderbeträgen handelte es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen als Projektförderung durch Anteilsfinanzierung. Die Förderung bereits begonnener Orientierungsberatungen wurde nicht gewährt. Antragsberechtigt waren
Als Orientierungsberatung galten Leistungen externer Fachleute, die als Lösungsvorschläge für ein konkretes Umweltproblem oder für eine umweltrelevante Verwaltungsmaßnahme dienen sollten. Die geförderten Beratungen mußten den Charakter von individuellen, auf die Belange der Kommune zugeschnittenen und wissenschaftlich fundierten Orientierungsberatungen haben. Nicht förderfähig waren Leistungen, die technische Vorarbeiten, Laborarbeiten oder bauvorbereitende Planungsarbeiten umfaßten. Jede Kommune konnte maximal drei Anträge zu verschiedenen Beratungsschwerpunkten stellen. Das Difu war mit der Organisation des Beratungsprojekts und der Koordination der Beratungsabläufe beauftragt. Die Zusammenführung von Beratern und Kommunen zur Bearbeitung wichtiger Umweltprobleme war in der ersten Phase des Projekts eine vordringliche Aufgabe. Zur Aktivierung der Beratungstätigkeit zu bestimmten Themen und in bestimmten Regionen war die Konzipierung und Durchführung von Regionaltreffen gedacht. Diese erweiterten den Bekanntheitsgrad des Förderprogramms. Es wurde das Beratungsverfahren erläutert sowie beispielhafte Beratungsfälle vorgestellt. Insgesamt wurden 1992 acht Regionaltreffen mit Kommunalvertretern und Beratungsbüros durchgeführt. Von November 1991 bis Ende 1996 wurde für insgesamt 2741 Beratungen jeweils eine Zuwendung von maximal 3400 DM gefördert. Gefragt waren vor allem Beratungsleistungen zur Abwasserbeseitigung, zur Erfassung und Erstbewertung von kommunalen Müllablagerungen, zur Altlastenerkundung, zum Energiesparen, für Konzepte zur ökologischen Ortsentwicklung und Landschaftsgestaltung, zum umweltverträglichen Fremdenverkehr, zu Gewässerschutz und -sanierung sowie bei ökologischen Fragen zu Flächennutzungsplänen sowie zur Freiflächen- und Landschaftsplanung. Eine größere modellhafte Beratung zur Berücksichtigung energetischer Aspekte bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude wurde zusätzlich für eine Stadt durchgeführt. ![]()
Die Nachfrage in den einzelnen neuen Bundesländern war unterschiedlich. Die Zuordnung der Beratungen pro Bundesland verdeutlicht die Abbildung "Verteilung der Orientierungsberatungen pro Bundesland". Etwa 58 Prozent der Beratungsanträge wurden von Gemeinden unter 2000 Einwohner gestellt. Diese Verteilungsstruktur war während des gesamten Projektverlaufs nahezu konstant. Die Zahlen verdeutlichen, daß insbesondere die kleineren Gemeinden das Orientierungsberatungsprogramm stark in Anspruch genommen haben. Bei den kleinen Gemeinden unter 100 Einwohnern war die Nachfrage sehr zurückhaltend. Für diese Gemeinden war häufig die Bereitstellung der 600,- DM Eigenbeteiligung nicht möglich. Zur Beurteilung des Erfolgs des Beratungsprogramms wurde durch das Difu 1993 und 1995 jeweils eine Kurzumfrage bei den Kommunen durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, Informationen über den Umsetzungs- und Durchführungsprozeß der in den Beratungen vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen zu erhalten. Insgesamt sind 1166 Kommunen zu den vier Beratungsschwerpunkten Abwasser, Abfall/Altlasten, Energie sowie Naturschutz/ Landschaftsplanung/Ortsentwicklung befragt worden, von denen sich 507 (= 43,4 Prozent) an den Umfragen beteiligt haben. Die Auswertung ergab, daß die Orientierungsberatungen für die Kommunen Entscheidungen begründet und Meinungsbildungsprozesse herbeigeführt haben, die über den "orientierenden" Charakter hinausgehen. Mehr als drei Viertel der Kommunen bekam aufgrund der Beratungen erste Lösungsvorschläge vermittelt, und in 80 Prozent der Kommunen lieferten die Beratungsergebnisse konkrete Planungsgrundlagen. Zwei Drittel der Kommunen setzten bereits Maßnahmen um wie z. B. Planungen zum Bau von Kläranlagen oder der Ortsentwässerung, Heizungsumbau, Wärmedämmaßnahmen oder die Warmwasseraufbereitung durch Solarenergie. Etwa ein Drittel der Kommunen hat aufgrund der Beratung Fördermittel beim Bund, Land oder sonstigen Förderprogrammen beantragt, von denen ein Drittel bereits bewilligt wurde. ![]()
Mit dem Orientierungsberatungsprogramm wurde den Kommunen ein Instrument angeboten, um ihre Umweltaufgaben zielgerichtet und schnell umsetzen zu können. Das Orientierungsberatungsprojekt erzielte eine beachtliche Breitenwirkung, die vielen Kommunen den Einstieg in die Bearbeitung ihrer kommunalen Umweltschutzaufgaben erleichtert hat. Insbesondere für die kleinen Gemeinden sind wichtige Entscheidungsprozesse zur Bewältigung der Umweltprobleme herbeigeführt worden. |
|||||||||||||||||



