Difu-Berichte 1/1997 - Kinder-Leben in der Stadt
Im Anschluß an die Difu-Tagung zum Bundeswettbewerb "Kinder- und familienfreundliche Gemeinde" veranstaltete der Verein für Kommunalwissenschaften (VfK) eine Fachtagung zu einem konkreten Teilbereich des Wettbewerbsthemas: zu Möglichkeiten und Problemen der Kooperation von Jugendhilfe und Stadtplanung im Interesse der Kinder. Der VfK führt seit 1995 mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Fachtagungen vor allem zu den Schnittstellen der Jugendhilfe zu anderen Disziplinen und Institutionen durch.
So nahmen an der Tagung außer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe vor allem auch Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen teil. Nachdem zu Beginn der Tagung die Leiterin des Jugendamts der Stadt Cottbus kommunalpolitische Gedanken zur Bedeutung von Kinderfreundlichkeit als Investition in die Zukunft einer Stadt darlegte, machten anschließend die Leiterin des Amtes für Kinderinteressen der Stadt Köln, und ein Landschaftsarchitekt aus Hannover an konkreten Beispielen aus der Planungspraxis deutlich,wie Jugendhilfe durch frühzeitiges konstruktives Intervenieren Entscheidungen über Planungen oder bauliche Investitionen im Interesse der Kinder beeinflussen kann. In der Pause wurde die im Foyer des Ernst-Reuter-Hauses aufgebaute Ausstellung "Wer uns nicht hört, regiert verkehrt - Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Berlin" präsentiert.
Schwerpunkt der Tagung war die Arbeit in Arbeitsgruppen, in denen über Möglichkeiten, Voraussetzungen und Erfahrungen der Kooperation von Jugendhilfe und Stadtplanung anhand konkreter Beispiele und der Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehend diskutiert wurde. Ein wesentliches Ergebnis der Gruppenarbeit war, daß "die Politik" der Umsetzung von Kinderinteressen nur selten aufgeschlossen gegenübersteht, weil Investoreninteressen häufig der Vorrang eingeräumt wird. S. werde von der Politik viel zu selten erkannt, daß die Sicherung und Schaffung kindgerechter Lebensräume in der Stadt eine wichtige Möglichkeit ist, gerade die Abwanderung von einkommensstärkeren Familien mit Kindern in das Umland wenigstens einzudämmen.
Deutlich wurde auch, daß Jugendhilfe der ihr vom Kinder- und Jugendhilfegesetz zugedachten Einmischungsrolle noch besser gerecht werden muß. Vor allem sollte das Jugendamt nicht abwarten, bis es als Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Planungsverfahren offiziell um eine Stellungnahme gebeten wird, sondern sich schon zu Beginn des Planungsprozesses mit Fachleuten aus der Stadtplanung zusammensetzen, um bereits zu diesem Zeitpunkt Kinderinteressen zur Geltung zu bringen. Denn die vielen auf der Tagung diskutierten Beispiele haben gezeigt, daß es häufig nur Gedankenlosigkeit ist, wenn Belange von Kindern und Jugendlichen nicht genügend berücksichtigt werden. In einem späteren Planungsstadium ist die Revidierung der bis dahin getroffenen Festlegungen nur mit großem Aufwand möglich und unterbleibt deshalb oft. Die Berücksichtigung auch von Kinderinteressen kann dagegen häufig zur deutlichen Qualitätsverbesserung von Planung beitragen, denn Kinderinteressen decken sich vielfach mit ökologischen Belangen, teilweise sogar mit Vermarktungsinteressen von Investoren.
Den Abschluß der Tagung bildete eine Podiumsdiskussion zu der Frage, ob Kinderrechte als Bürgerrechte zu verstehen sindund die Stellung von Kindern als Akteure ihrer Lebens- und Zukunftsgestaltung in der Stadt verbessern können. Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, die Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit der Landeshauptstadt Magdeburg, die Leiterin des Amtes für Kinderinteressen der Stadt Köln und zugleich Mitglied der National Coalition zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, der Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, Bonn, sowie der Leiter der Beratungsstelle "Pro-Kids" und der Planungsgruppe "Kinderfreunde", Herten, diskutierten zu dieser Frage.
Auf dem Podium und unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern herrschte weitgehende Einigkeit darin, daß Jugendhilfe nicht auf Verbesserung der Rahmenbedingungen von außen warten, sondern sich aktiv und kompetent frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbringen sollte. Gesehen wurde aber auch, daß Gesetze nicht nur eine normative, sondern auch eine "edukatorische" Funktion haben und eigene Kinderrechte daher dazu beitragen können, den Kinderinteressen leichter und nachhaltiger Ausdruck und Geltung zu verleihen.
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