Umgang mit Ausgleichserfordernissen bei der Nachnutzung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften – gute Beispiele
Themenfelder |
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Bereich |
Stadtentwicklung, Recht und Soziales |
Bearbeiter |
Privatdozent Dr. Arno Bunzel (Projektltg.), Dipl.-Ing. Daniela Michalski |
Laufzeit | 2011 bis 2012 |
Status |
laufend |
Das öffentliche Interesse an der Nachnutzung ehemaliger Kasernenstandorte liegt nicht allein in der wirtschaftlichen Verwertung dieser Flächen. Vor allem geht es darum, dem aus wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Erwägungen gleichermaßen sinnvollen Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der weiteren Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Landschaft zur Durchsetzung zu verhelfen. Häufig sind die Städte um die ursprünglich am Siedlungsrand liegenden Kasernenstandorte im Rahmen der Stadterweiterung herum gewachsen und haben sie umschlossen. So bietet die Konversion der Standorte die Chance, Stadträume neu zu ordnen und attraktiver zu gestalten. Die brachliegenden Flächen weisen damit in vielen Fällen große Entwicklungspotenziale auf, die wichtige Impulse für die Stadtentwicklung geben können. Diese Flächen liegen zu lassen würde städtebauliche Missstände perpetuieren, sie zu entwickeln dagegen zur Attraktivitätssteigerung der Städte weit über den eigentlichen zu entwickelnden Bereich hinaus beitragen.
So wichtig wie die Entwicklung solcher Flächen für die Städte ist, so komplex sind häufig die dabei zu bewältigenden Probleme. Vor allem in Regionen mit einem eher niedrigen Bodenpreisniveau stellen sich die oftmals im Vergleich zur Entwicklung nicht vorgenutzter Flächen höheren Entwicklungskosten als erschwerender Faktor dar. Die Abräumung der Grundstücke, die Beseitigung von Altlasten, die notwendige Anpassung der vorgefundenen Infrastruktur führen für sich genommen nicht selten bereits zu Mehrkosten im Vergleich zur Inanspruchnahme "Grüner Wiese". Dies hat zur Konsequenz, dass die Entwicklung der Altstandorte zwar aus städtebaulichen Gründen erwünscht ist, in Anbetracht der kumulierten Unwirtschaftlichkeit der Maßnahmen (Abräumung, Altlastenbeseitigung, Infrastrukturanpassung, Kompensationsmaßnahmen) aber nicht weiter betrieben werden kann.
Anhand von sechs beispielhaften Konversionsvorhaben sollen unterschiedliche Herangehensweisen im Umgang mit den Ausgleichserfordernissen dokumentiert werden. Dabei werden zunächst die jeweiligen öffentlichen Belange im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgearbeitet und der Belang des Eingriffs/Ausgleichs als äquivalenter Bestandteil der Abwägung bewertet. In diesem Zusammenhang wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten, Chancen und Potenziale hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsanforderungen für die kommunale Praxis bestehen. Auch die Gründe, die im Einzelfall möglicherweise für eine Zurückstellung der Kompensationserfordernisse sprechen, werden dabei beleuchtet. Den Gemeinden wird damit ein nachvollziehbarer Orientierungsrahmen gegeben, der es ihnen ermöglicht, das Kompensationserfordernis zu einem festen und qualifizierten Bestandteil des Nachnutzungskonzeptes zu machen, aber auch den Abwägungsspielraum im Rahmen der Konversion angemessen und in rechtssicher Weise zu nutzen. Um eine möglichst große Bandbreite unterschiedlicher Gemeindegrößen und Problemstellungen darzustellen, wurden folgende Beispiele für die vertiefende Untersuchung ausgewählt:
- Dortmund (Nordrhein-Westfalen) - Konversionsvorhaben Buschei
- Hannover (Niedersachsen) - Konversionsvorhaben "Langenhagen Barracks/Business Park Nord"
- Neustadt (Hessen) - Konversionsvorhaben "Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne"
- Saerbeck (Nordrhein-Westfalen) - Konversionsvorhaben "Bioenergiepark Saerbeck"
- Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) - Konversionsvorhaben "Neue Gartenstadt"
- Tarp (Schleswig-Holstein) - Konversionsvorhaben "Schellenpark"
