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Berlin, 3. Juli 2007 |
Im Mai 2007 verständigte sich die große Koalition darauf, ab dem Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf „Betreuung ab eins” zu gewährleisten. Noch in dieser Legislaturperiode soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, damit Kommunen schnellstmöglich mit dem Ausbau beginnen können.
Die aktuelle Diskussion über einen noch umfangreicheren Ausbau der Kindertagesbetreuung hat politisch eine neue Dimension angenommen. Angestrebt werden 750.000 Betreuungsplätze für Deutschland insgesamt (bisher 284.855 Plätze) bis zum Jahre 2013. Dies würde einer Versorgungsquote von 35 Prozent entsprechen. 2006 wurden (laut Statistischem Bundesamt) in Westdeutschland 6,6 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut, in Ostdeutschland hingegen 37 Prozent. Der geplante Ausbau, vor allem in den alten Bundesländern, ist familienpolitisch sehr begrüßenswert. Umgesetzt und verwirklicht werden kann aber nur, was für die Kommunen bezahlbar ist. Die Finanzierung wird deshalb zur Schlüsselfrage.
Bisher existieren keine genauen Bedarfsanalysen darüber, wie viele Plätze tatsächlich in welchen Bundesländern/Regionen in welchem Zeitraum gebraucht werden. Eine qualifizierte bedarfsgerechte Planung ist jedoch notwendig, um die Kosten abschätzen zu können und die finanzielle Absicherung der benötigten Plätze zu regeln.
Auch die Frage, ob der Ausbau der Kindertagesbetreuung vorrangig als Förderinstrument zur qualitätsgerechten Erziehung und Bildung von Kindern oder eher als familienpolitische Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen wird, ist zu beantworten. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass nicht nur der quantitativ orientierte Ausbau wichtig ist. Der qualitative Ausbau, also die frühe Förderung der Kinder, ist ebenso zu gewährleisten wie die Schaffung flexibler Angebotsformen, um auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern passgerecht eingehen zu können.
Im Sinne einer ernstzunehmenden Qualitäts- und Personalentwicklung darf daher nicht nur über Investitionskosten (quantitativer Ausbau) nachgedacht werden. Es muss ebenso über die Finanzierung der Betriebskosten (qualitativer Ausbau) nachgedacht werden:
Um dieses aktuelle und kommunalpolitisch wichtige Thema zu diskutieren, bieten das Deutsche Institut für Urbanistik und der Deutsche Städtetag in Kooperation mit der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. am 9. Oktober 2007 in Berlin ein "Brennpunkt-Seminar" an.
Zielgruppe des Seminars "Kindertagesbetreuung: 2013 - Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz: Was kommt auf die Kommunen zu?" ist Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Soziales, der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Familie, Finanzen; Wohlfahrtsverbände; Ratsmitglieder.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung: http://www.difu.de/seminare/difu-seminare-anzeige.php?id=1316.
Der Text ist selbstverständlich frei zum Abdruck - über ein Belegexemplar bzw. einen Beleglink an die Difu-Pressestelle würden wir uns sehr freuen!
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, ist als größtes
Stadtforschungsinstitut im deutsch-sprachigen Raum die Forschungs-,
Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte,
Kommunal-verbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und
Regionalentwicklung, Wirtschaftspolitik, Städtebau, Soziale Themen,
Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder
Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Institut
bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf
wissenschaftlicher Ebene mit allen Aufgaben- und Problemstellungen,
die die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen
haben. Rechtsträger ist der Verein für Kommunalwissenschaften e.V.,
der zur Sicherung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch
Förderung der Kommunalwissenschaften gegründet wurde.
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